Hallo
wie seht ihr folgenden Fall
Käufer A will von B ein Wagen erwerben.Dieser steht im Internent mit einer GEsamtsumme von 25500€ angeboten mit Fahrschulausstattung.
Man wird sich einig und B schreibt verbindliche Bestellung und Kaufvertrag.Nachdem Finanzierung durch ist wird abgemacht das man AUto ene WOche später abholen kann
Nun ruft B bei A und sagt er müsste ca.1200 € zusätzlich haben weil man vergessen hat die Fahrschulpedale zu berechnen.Ansonsten würde er von Vertrag zurücktreten
In der Bestellung stehen diese drin.Ohne Aufpreis!!
Kann B jetzt trotzdem von Verkauf zurücktreten??
Gruß
Ronnie
Hallo
Man wird sich einig und B schreibt verbindliche Bestellung und
Kaufvertrag.Nachdem Finanzierung durch ist wird abgemacht das
man AUto ene WOche später abholen kann
Verb. Bestellung od. Vertrag?
Nun ruft B bei A und sagt er müsste ca.1200 € zusätzlich haben
weil man vergessen hat die Fahrschulpedale zu
berechnen.Ansonsten würde er von Vertrag zurücktreten
Wenn noch kein Vertrag unterzeichnet wurde, kann m.E. nach der VK von der Bestellung zurücktreten oder den vergessenen Betrag nachfordern. Sollte allerdings ein Kaufvertrag unterschrieben sein, muss der VK wohl od. übel zu den Vertragsbedingungen liefern.
Andreas
wozu schriftlicher Vertrag?
Moin moin,
Wenn noch kein Vertrag unterzeichnet wurde, kann m.E. nach der
VK von der Bestellung zurücktreten oder den vergessenen Betrag
nachfordern.
B hat ein Angebot gemacht, A hat es angenommen (wenn man es ganz genau nennen will, hat B die invitatio ad offerendum gemacht, A daraufhin das Angebot und B die Annahme mit der Bestellung. Ein schrtiftlicher Kaufvertrag ist gar nicht notwendig, dient aber zur besseren Beweisbarkeit der Vereinbarung.
Sollte allerdings ein Kaufvertrag unterschrieben
sein, muss der VK wohl od. übel zu den Vertragsbedingungen
liefern.
Wie gesagt, dazu braucht es keinen schriftlichen Kaufvertrag. Bleibt die Frage der Beweisbarkeit, die aber aus meiner Sicht mit der Bestellung gegeben ist.
Gruß
ALex
Im Posting steht aber: Man wird sich einig und B schreibt verbindliche Bestellung und Kaufvertrag. Nachdem Finanzierung durch ist wird abgemacht das man AUto ene WOche später abholen kann!
Was ist nun, wenn der VK sagt, dass der Vertrag bei Abholung unterzeichnet werden soll? Dann gibt es sehr wohl einen schriftl. Vertrag, der noch nicht unterzeichnet und somit noch nicht gültig ist.
Ergo könnte der VK doch noch nachverhandeln (denke ich).
Gruß Andreas