ich rechne mir zwar keine großen Chancen aus, aber ich möchte Euch dennoch mal fragen, ob das alles so rechtens ist:
darf man als Händler die Adresse seines Lieferanten einfach so weiterverkaufen oder gar bei ebay versteigern?
Ich bin auch Händlerin und versteigere oder verkaufe meine Waren bei ebay. Ein Lieferant (Großhändler) von mir hat nun eine Rundmail verschickt, die ich auch erhalten habe. Er bietet darin einen Händlerkontakt für sage und schreibe 299 Euro an!!
Eine Bekannte hat auch beobachte. dass er den Kontakt versteigert.
Kann man da überhaupt was machen oder darf der das?
Für mich ist es natürlich ärgerlich, denn die Ware wird immer günsiger verscheuert werden müssen, wenn es immer mehr Anbieter gibt.
Ich bin auch Händlerin und versteigere oder verkaufe meine
Waren bei ebay. Ein Lieferant (Großhändler) von mir hat nun
eine Rundmail verschickt, die ich auch erhalten habe. Er
bietet darin einen Händlerkontakt für sage und schreibe 299
Euro an!!
Eine Bekannte hat auch beobachte. dass er den Kontakt
versteigert.
Das dürfte er allenfalls dann nicht , wenn einer der Händler der Weitergabe seiner eigenen Adressdaten ausdrücklich widersprochen hätte. Aber dies wäre wohl etwas lebensfremd.
Anders läge der Fall, wenn er Adressen von Endkunden versteigern würde. Hier müsste jeder einzelne Adressat dem Verkauf seiner Adresse ausdrücklich und bewusst zustimmen. In einem solchen Fall sollte man unverzüglich den zust. Landesdatenschutzbeauftragten informieren.