Händlergarantie trotz anderem Vertragslaut?

Hallo an alle!
Ich hoffe,das ich hier Hilfe bekomme,denn ich kenne mich auf diesem Gebiet einfach zu wenig aus.
Also,ich habe ein Auto bei einem Händler gekauft,der sich mehr als 250 km von meinem Heimatort entfernt befindet.
Das Fahrzeug bekam am Tag des Kaufs neuen TÜV,wurde mit kleineren sichtbaren Mängeln übergeben,im Kaufvertrag steht wörtlich: „Das Auto wird ohne Garantie und Gewährleistung verkauft,wie gesehen,mit Probefahrt und Originalpapieren…“
Leider haben wir bei der Probefahrt,die wirklich ausgiebig war,keine weiteren Mängel erkennen können,und schon bei der Heimfahrt fing das Fahrzeug an zu „muckern“,weswegen ich damit noch am selben Tag in eine Werkstatt gefahren bin. Seitdem treten trotz versuchter Fehlerfindung immer wieder neue Mängel ans Tageslicht,und ich bin am verzweifeln…
Besteht trotz diesem Wortlaut im Vertrag vielleicht doch eine Chance,diesen Händler mit ins Boot zu ziehen,im Moment habe ich mich noch nicht mit ihm in Verbindung gesetzt,weil ich befürchte,das er sich weigern wird,Kosten zu übernehmen,deswegen richte ich meine Fragen erstmal an euch…
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schonmal im Voraus
LG

Hallo,

eine Garantie ist freiwillig. Anders sieht es mit der Gewährleistung (besser Sachmangelhaftung) aus. Die kann ein Händler so schnell nicht ausschließen. Oder steht im Kaufvertrag als Verkäufer zufällig nicht der Händler sondern eine Privatperson?

Ob Du die Kosten, die Du an eine andere Werkstatt bezahlt hast, wieder bekommst, ist eine andere Frage, die im Rechtsbrett wohl besser aufgehoben ist. Natürlich unter Berücksichtigung der dortigen Regeln.

Beste Grüße
Guido

Vielen Dank für deine Antwort!
Bisher habe ich noch keine Kosten an die Werkstatt bezahlt,wahrscheinlich komme ich da auch nicht drumrum,was mich trotzdem nicht davon abhält,wenigstens den Versuch zu starten,das der Händler etwas davon übernimmt.
Also,im Vertrag steht der Verkäufer als Inhaber von diesem Autohandel,zählt das auch? Es steht zwar sein Name drin,aber der Stempel vom Autohandel ist mit drauf.
Leider bin ich völlig unbewandert auf diesem Gebiet,deswegen würde mich noch interessieren,worin der Unterschied zwischen Garantie und Sachmangelhaftung besteht…
Danke und LG

Hallo,

ohne nun zu tief greifen zu wollen, aber ganz grob gilt:

Garantie ist freiwillig und erstattet für Defekte, die im Garantiezeitraum auftreten.

Sachmangelhaftung ist gesetzlich vorgegeben, und erstattet für Defekte, die beim Kauf bereits vorhanden waren.

Verkauft ein Händler an einen Endverbraucher, kann er die Sachmangelhaftung nicht ausschließen. Lediglich bei Verkäufen von Privat, oder bei Verkäufen von Händler an Händler ist der Ausschluss überhaupt erst möglich.

Sachmangelhaftung gilt 24 Monate. Sachmangelhaftung kann der Händler auf 12 Monate reduzieren, wenn er dies im Vertrag eindeutig macht.

Die ersten sechs Monate nach Gefahrenübergang (abgeschlossener Handel) sind für Dich der „sichere Bereich“, in dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits vorhanden war, ggf. müsste der Händler also nachweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war, was dieser idR. nicht kann, damit bekommst Du Deine Reparatur.

Ab sechs Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, ab jetzt muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war (und auch jener kann das wohl kaum, daher > keine Reparatur). Ausnahmen gibt es natürlich.

Man kann auch nach mehreren erfolglosen Nachbesserungen den Kaufvertrag rückgängig machen.

In Deinem konkreten Fall sehe ich keinen Grund, warum der Händler nicht haften sollte. Allerdings gilt auch: „wer zahlt, schafft an“. Der Händler muss natürlich vorher entscheiden, was wie und von wem repariert wird, wenn er es bezahlen soll.

In eigener Sache: Ich betreibe einen überschaubar dimensionierten Kfz-Betrieb mit Neu- u. Gebrauchtwagenhandel. Ich halte meine Geschäftsideologie für seriös, denn ich lasse es kaum auf einen Streit ankommen, lieber gebe ich vorher nach und mindere den Gewinn etwas. Jedes von mir verkaufte Fahrzeug hat im Vertrag die gesetzliche Vorgabe stehen, vorhandene Mängel werden generell gewissenhaft abgeklärt und vertraglich aufgenommen.
Und es bestätigt sich ständig, mit dieser Praxis stehe ich recht einsam in der Händlerwelt. Das hat Vor- und Nachteile („Generationen-Kunden“, Vertrauen ./. trotz rel. hoher Gebrauchtwagenpreise nur geringer Gewinn).

Ich kann nicht verstehen, warum es immer wieder Händler gibt, die mit dieser betrügerischen Masche offenbar ihren Lebensunterhalt zusammentricksen können, ohne, dass da ein (massiver) Riegel vorgeschoben wird.

Grüße
formica

Vielen vielen Dank :smile: das ist eine sehr hilfreiche und verständliche Antwort!

Ich kann nicht verstehen, warum es immer wieder Händler gibt,
die mit dieser betrügerischen Masche offenbar ihren
Lebensunterhalt zusammentricksen können, ohne, dass da ein
(massiver) Riegel vorgeschoben wird.

Grüße
formica

Hi

Ich hatte kurz vor Weihnachten an meinem Auto einen Motorschaden , bei 407.000 auf der Uhr war die Entscheidung schnell getroffen , RIP

Ich suchte dann die bekanntesten Internetplattformen nach einem ganz bestimmten gebrauchten Audi Modell ab , schaute bei bekannten Händlern rein .

es kamen im Umkreis von 150 km 18 Fahrzeuge in Frage .

Die schaute ich mir alle an ,

Weisst du wie das ausging ?

einer hatte ganz brauchbare Substanz und wurde sozusagen auf Wiedervorlage gelegt , und ein weiterer war soweit OK , aber der Preis passte nicht , den habe ich noch 1000,- Euro gedrückt wegen lauter kleinen Mängel , nichts gravierendes , aber lästiger Kleinkram .z.b. Scheibenwischer total verschlissen , Kofferraumbeleuchtung durchgebrannt , Standlicht kaputt , Beleuchtung vom Klimasteuergerät kaputt , kein Kühlerfrostschutz , Ölwechsel fällig , Bremssattel hinten verrostet , uswusw

Wenn ich schaue das von den Händlern eigentlich keiner so richtig Seriös und richtig ehrlich war , dann bist du die einzigste Lobenswerte ausnahme die ich kenne

Toni

Hallo noch mal,

mich trotzdem nicht davon abhält,wenigstens den Versuch zu
starten,das der Händler etwas davon übernimmt.

Das würde ich natürlich auch versuchen.

Also,im Vertrag steht der Verkäufer als Inhaber von diesem
Autohandel,zählt das auch? Es steht zwar sein Name drin,aber
der Stempel vom Autohandel ist mit drauf.

Das hört sich für mich so an, als ob das keine eingetragene Firma sondern ein Einzelunternehmen ist.

Leider bin ich völlig unbewandert auf diesem Gebiet,deswegen
würde mich noch interessieren,worin der Unterschied zwischen
Garantie und Sachmangelhaftung besteht…

Dazu wurde inzwischen ja noch was geschrieben. Auch gibt es im Internet genügend Infos; einfach mal die entsprechenden Begriffe in beliebige Suchmaschinen eingeben. Entscheidend ist nämlich auch, wie man sich als Kunde verhalten muss.

Beste Grüße
Guido

Danke für den freundlichen Hinweis…habe mir dann anschliessend auch gedacht,das ich es einfach hätte er"google"n können…gab ja trotzdem nette >Infos dazu… und Erfahrungen anderer Betroffener kann man ja nie genug hören bzw. lesen…

Danke für den freundlichen Hinweis…

…der auch freundlich gemeint war. Nur für den Fall, dass das bei irgendwem anders angekommen sein sollte.
Nicht ohne Grund habe ich schon zuvor entsprechende Stichwörter geschrieben, da ich weiß, wie schwierig eine Suche im Netz ist, wenn man nicht die richtigen (Fach)begriffe nimmt.

Beste Grüße
Guido