Hallo,
hab ende Dezember schriftlich meinen Handyvertrag gekündigt. Bekam am 10. Januar auch eine Kündigungsbestätigung, das die Kündigung fristgerecht am 19.03.2010 wirksam wird.
Darauf habe ich bei einem anderen Anbieter einen Vertrag abgeschlossen mit Nummernmitnahme.
Auch diese Nummernmitnahme wurde per SMS vom alten Anbieter bestätigt.
Nun bekam ich ende Februar vom alten Anbieter ein schreiben, das ihnen ein Fehler unterlaufen ist und mein Vertragsende erst am 31.03.2011 ist.
Nun die Frage ob das rechtens ist. Nach Anruf im Service-Center sollte ich schriftlich Einspruch dagegen einlegen. Welches ich natürlich umgehend gemacht habe. Eine Antwort steht noch aus.
Was meint ihr dazu???
Hallo,
hab ende Dezember …
…Kündigung fristgerecht am 19.03.2010 wirksam wird.
Was meint ihr dazu???
Wenn du unter Ende Dezember um/nach Weihnachten verstehst, dann hast du wahrscheinlich zu spät gekündigt.
Mit der fehlerhaften Bestätigung, könnte der Anbieter sich aber kulant zeigen, mehr aber auch nicht.
Cu Rene
Also ich sehe das anders: Der Kunde hat ja eine Kündigungsbestätigung mit Datum erhalten.
Genaueres kann Dir aber wahrscheinlich nur ein Anwalt sagen.
Hallo,
wann hast du denn die letzte Vertragsverlängerung gemacht? Es ist so, man kann Verträge vorzeitig verlängern, aber die neue Laufzeit wird an die alte Laufzeit von 24 Monaten hinten angehängt.
Schau mal in deinen Vetragsunterlagen nach.