Härteausgleich bei der Erbengemeinschaft ?

Hi,

nur eine kleine Unklarheit :

X,Y,Z bilden ( zu je 1/3) eine Erbengemeinschaft…diese erzielt nur §20-Einkünfte…

  1. wird von dem Konto der Erbengemeinschaft auch Abgeltungssteuer abgezogen?Es ist ja eigentlich keine natürliche Person.
    Diese abgezogene Steuer wäre dann ja verloren weil es keinen Grundfreibetrag gäbe…zumal x momentan noch einen persönlichen Steuersatz unter 25 % hat und somit auch evtl. gezahlte AbgSt zurückholen könnte…
    2)Werden die ges.+einheitl. festgestellten Einkünfte dann bei x,y,z in der Steuererklärung bei §20 berücksichtigt und gibt es
  2. an dieser Stelle eine Härteausgleich wie z.B. bei §15 ?

Ich danke schonmal im Voraus für Antworten !!

Hallo,

eine Erbengeneinschaft ist nicht selbst. einkommensteuerpflichtig: die Einkünfte werden auf die Beteiligten verteilt und dazu gehören auch die Zinsen und die Abgeltungssteuer usw.

Erst die Beteiligten erklären die Beträge in ihrer eigenen ESt-Erklärung und bekommen dann ggf. diese Steuern zurück - oder auch nicht!

E.