Hi,
nur eine kleine Unklarheit :
X,Y,Z bilden ( zu je 1/3) eine Erbengemeinschaft…diese erzielt nur §20-Einkünfte…
- wird von dem Konto der Erbengemeinschaft auch Abgeltungssteuer abgezogen?Es ist ja eigentlich keine natürliche Person.
Diese abgezogene Steuer wäre dann ja verloren weil es keinen Grundfreibetrag gäbe…zumal x momentan noch einen persönlichen Steuersatz unter 25 % hat und somit auch evtl. gezahlte AbgSt zurückholen könnte…
2)Werden die ges.+einheitl. festgestellten Einkünfte dann bei x,y,z in der Steuererklärung bei §20 berücksichtigt und gibt es - an dieser Stelle eine Härteausgleich wie z.B. bei §15 ?
Ich danke schonmal im Voraus für Antworten !!