Was ist der Härteausgleich bei der Einkommensteuererklärung?
MfG Torsten
Was ist der Härteausgleich bei der Einkommensteuererklärung?
MfG Torsten
Hallo Torsten,
ich will versuchen, Deine Frage zu beantworten. Dies nicht im Sinne einer Rechtsberatung (da ist ja Vorsicht geboten), sondern als Versuch einer Hilfestellung unter dem Ausschluss jeglicher Haftung.
Der Härteausgleich ist in folgenden §§ geregelt:
Durch den Lohnsteuerabzug ist für Arbeitnehmer die Einkommensteuerschuld für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abgegolten. Arbeitnehmer sind nur verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn einer der Sonderfälle des § 46 Abs. 2 EStG vorliegt, in denen eine Veranlagung von Arbeitnehmern zwingend vorgesehen ist. Das ist z.B. bei der Steuerklassenkombination III/V bei Ehegatten der Fall. Ansonsten sind Arbeitnehmer nur verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn sie außer dem Arbeitslohn noch Nebeneinkünfte von insgesamt mehr als 800 DM haben.
Die Summe aller übrigen Einkünfte ist maßgebend, also nicht die Höhe der Einkünfte in der
jeweiligen Einkunftsart. Für Ledige und Ehegatten gilt die Freigrenze von 800 DM gleichermaßen. Somit wird, anders als sonst üblich, die Freigrenze bei Ehegatten nicht verdoppelt. Da bei Überschreiten der 800,00-DM-Grenze die Nebeneinkünfte einbezogen
werden, käme es ohne eine Sonderregelung zu dem kuriosen Ergebnis, dass der 1. mit
799 DM Nebeneinkünften darauf keine Steuern zahlen würde, während der 2. mit 801 DM
Nebeneinkünfte eine zusätzliche Steuerbelastung von ca. 191,00 DM (Steuersatz ab 1999 23,9 %) trifft, obwohl er nur 2 DM mehr verdient als der 1…
Nach § 70 EStDV dient der Härteausgleich als entsprechender Ausgleich. Während bis 800,00 DM die Nebeneinkünfte völlig steuerfrei sind, wird der steuerfreie Betrag bei Nebeneinkünften zwischen 800 DM und 1.600 DM schrittweise abgebaut. Der steuerfreie Betrag von 800,00 DM wird jeweils um die Differenz zwischen den Nebeneinkünften und 1.600,00 DM gekürzt.
Alles klar!?
Vielleicht gibt es ja Steuerfachleute im Forum, die das besser erläutern können.
Gruß
WALTER
Was ist der Härteausgleich bei der
Einkommensteuererklärung?MfG Torsten
Hi Torsten,
der Härteausgleich ist in den §§ 46 Einkommensteuergesetz bzw 70 Einkommensteuerdurchführungsverordnung geregelt. Wenn Du in einer Einkunftsart Einkünfte unter DM 800 bzw DM 1600 hast, brauchen diese nicht voll zu versteuert werden.
Gruß
Peter
Ich denke, daß ich es verstanden habe. Vielen Dank für deine Antwort.
Viele Grüße, Torsten
Hallo Walter,
besser könnte ich das auch nicht erklären.
Gruß
Andre
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