Härtefall bei Krankenkasse Zahnersatz

Hallo guten Morgen, meine Frage ist folgende:
meine Mutter bekommt v. der Krankenkasse eben die Härtefallregelung bei Zahnarzt, da
Sie unter 1050.-- Brutto mit der Rente liegt.
Wie ist das mit dem prakt.Arzt z.Beispiel Augenarzt?
Ist Sie da auch von der Zuzahlung befrit? Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Danke

Liebe Frau Hornung,
es tut mir leid, dass ich als Zahnarzt Ihre Frage nicht beantworten kann. Rufen Sie doch einfach bei der Krankenkasse oder dem Sozialversicherungsträger an, die geben Ihenn sicher eine Auskunft.
Einen schönen Tag
Eckart Heidenreich

Ebenfalls guten Morgen und Hallo,
wie mir bekannt ist bekommt der Patient von der Krankenkasse ein Schreiben worauf vermerkt ist welche
Befreiungen vorliegen. (z.B. Krankenkassengebühr bei Zahnarzt, Zahnersatzzuzahlung, Krankenkassengebühr bei Arzt usw.) Es ist nicht automatisch, dass eine Befreiung beim Zahnarzt ebenfalls beim Allgemeinmediziner, Orthopäde, Augenarzt gilt.
Nachfragen bei der zuständigen Krankenkasse ist der sicherste Weg.
Viele Grüße
Friedrich