Härtefall bei Zahnersatz: Kinder im Haushalt?

Hallo,

Ein Mann braucht eine neue Zahnprotese. Das gemeinsame Einkommen liegt unter der Einkommensgrenze für den Härtefall. Das heisst, die GKV würde die Kosten für die Protese zu 100% übernehmen.

Die 30jährige Tochter wohnt gerade übergangweise mit im Haus ihrer Eltern.

Die Dame der Krankenkasse meinte nun am Telefon, da die Tochter auch im Haushalt leben würden, würde ihr Einkommen bei der Härtefallregelung für den Vater mit angerechnet.

Der Vater wies die Dame darauf hin, dass die Tochter schon 30 ist und natürlich schon lange nicht mehr familienversichert ist. Die Dame beharrte jedoch darauf, dass das Einkommen der Tochter mit angerechnet würde.

Gilt die gemeinsame Anrechnung generell für alle Bewohner eines Hauses oder nur für minderjährige Kinder bzw. noch familienversicherte Kinder?

Hallo,

Ein Mann braucht eine neue Zahnprotese. Das gemeinsame
Einkommen liegt unter der Einkommensgrenze für den Härtefall.
:smiley:as heisst, die GKV würde die Kosten für die Protese zu 100%
übernehmen.

bezieht sich diese Aussage auf alle Personen des Haushalts oder
wurden einige Personen vergessen ?

Gruß Merger

Im Haushalt lebt der Mann mit seiner Frau. Das gemeinsame Einkommen der beiden liegt unterhalb der Einkommensobergrenze für die Härtefallregelung.

Nun lebt eine Tochter übergangsweise auch mit in dem Haus. Würde ihr Einkommen mit angerechnet, wäre der Mann über der Einkommensobergrenze und die Härtefallregelung würde nicht greifen.

Die Frage ist deshalb, ob das Einkommen einer 30jährigen Tochter, die nicht mehr familienversichert ist, mit angerechnet werden kann, wenn sie vorübergehend im selben Haus wohnt wie ihr Vater.

Oder bezieht sich die Anrechnung nur auf minderjärhige bzw,. familienversicherte Kinder im Haushalt?

Hallo Klausi,

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?cho…

Die Tochter ist nicht familienversichert, dann zählt sie nicht mit. Das geht aus der Definition der Angehörigkeit hervor:
Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Druck dir den Gesetzestext aus und dann gehst du damit zur Krankenkasse.

Tschüss
Bernd