Hallo,
Ein Mann braucht eine neue Zahnprotese. Das gemeinsame Einkommen liegt unter der Einkommensgrenze für den Härtefall. Das heisst, die GKV würde die Kosten für die Protese zu 100% übernehmen.
Die 30jährige Tochter wohnt gerade übergangweise mit im Haus ihrer Eltern.
Die Dame der Krankenkasse meinte nun am Telefon, da die Tochter auch im Haushalt leben würden, würde ihr Einkommen bei der Härtefallregelung für den Vater mit angerechnet.
Der Vater wies die Dame darauf hin, dass die Tochter schon 30 ist und natürlich schon lange nicht mehr familienversichert ist. Die Dame beharrte jedoch darauf, dass das Einkommen der Tochter mit angerechnet würde.
Gilt die gemeinsame Anrechnung generell für alle Bewohner eines Hauses oder nur für minderjährige Kinder bzw. noch familienversicherte Kinder?