Hallo,
gilt die Härtefallregelung auch für ALG II- Empfänger die in der privaten Krankenversicherung zum Basistarif versichert sind?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo,
gilt die Härtefallregelung auch für ALG II- Empfänger die in der privaten Krankenversicherung zum Basistarif versichert sind?
Vielen Dank für die Hilfe!
diese frage kann ich nicht mit 100% sicherheit beantworten, aber ich denke mal ja. der arge muss es gleich sein, bei wem sie versichert sind. 100% sicherheit gibt da aber nur eine direkte auskunft der arge.
tut mir leid, dass ich ihre frage nicht mit völliger sicherheit beantworten kann.
ich muß hier mal passen.
Gruß
Hallo,
das müsste mit der Krankenversicherung abgesprochen werden. Dazu kann ich leider nichts sagen.
Hallo,
das weiß ich leider überhaupt nicht, mit Krankenversicherungen kenne ich mich nicht aus. Sorry!!
Keine Ahnung. Kenne mich mit ALG II aus. Nicht aber mit PKV. Antrag stellen. Mehr als ablehnen kann die PKV ja nicht.
Gruß
R.
Benötigt man eine neue Brille oder einen neuen Zahnersatz und bezieht Hartz IV, ist es nicht möglich diese Sachen als Härtefall zu beantragen. Dieses ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion.
Eine Nichtaufnahme in den Katalog der Härtefälle, wird von der Bundesregierung damit begründet, das es sich bei diesen Posten bezogen auf den Bewilligungszeitraum nicht um laufende, sondern um einmalige Bedarfe handelt. Hierfür kann aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein grundsätzlicher Anspruch auf die Übernahme eines Sonderbedarfs hergeleitet werden.
Hallo Elmar,
tut mir leid, hier kann ich dir nicht helfen. So gut kenne ich mich im SGB II nicht aus.
Ingrid
Über Härtefallregelungen bei der PKV ist mir nichts bekannt. Frag bei deiner Krankenkasse einfach mal nach.
kann ich nicht sagen
Lieber Elmar Cremer,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute zu Gesicht bekomme. Ist Ihre Anfrage noch aktuell?
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch