Härtefallklausel

Hallo!

Welche Kriterien müssen für die Härtefallklausel in der GKV erfüllt sein? Meine Freundin ist 19, Schülerin, hat ergo kein wirkliches Einkommen außer dem Kindergeld (was ja nicht als das zählt) und ein wenig nebenher jobben. Die AOK sagte wohl, dass sie keine Befreiung bekäme. Ich verstehe das nicht. Sie bräuchte jetzt beim Zahnarzt ein paar Kronen und kann sich das aber nicht leisten, weil sie von den Eltern kein Geld bekommt. Ziemlich ätzend. Stellt sich die AOK da nur etwas blöd, oder ist das wirklich so?

Danke Euch!

Liebe Grüße,
Snoef
*die das gerade sehr unfair findet*

Moin, Snoef!

Welche Kriterien müssen für die Härtefallklausel in der GKV
erfüllt sein?

Da gibt es zwei Möglichkeiten. Einerseits über die Höhe des Einkommens.

Die monatlichen Einkommensgrenzen sind glaube ich zur Zeit wie folgt:

Alleine im Haushalt 938,00 €

  • mit 1 Angehörigen 1289,75 €
  • mit 2 Angehörigen 1524,25 €
  • mit 3 Angehörigen 1758,75 €

Die Zweite Möglichkeit wäre, das man chronisch Krank wäre. Dann wäre auch eine Befreiung möglich, ich glaub aber, das das hier wohl eher unwichtig ist.

Grundsätzlich muß die Befreiung bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

Meine Freundin ist 19, Schülerin, hat ergo kein
wirkliches Einkommen außer dem Kindergeld (was ja nicht als
das zählt) und ein wenig nebenher jobben. Die AOK sagte wohl,
dass sie keine Befreiung bekäme. Ich verstehe das nicht. Sie
bräuchte jetzt beim Zahnarzt ein paar Kronen und kann sich das
aber nicht leisten, weil sie von den Eltern kein Geld bekommt.
Ziemlich ätzend. Stellt sich die AOK da nur etwas blöd, oder
ist das wirklich so?

Wo wohnt denn Deine Freundin? Wenn (was ich hier mal vermute) Deine Freundin keinen eigenen Haushalt führt, dann spielt ihr eigenes Einkommen auch noch keine Rolle. Als Schülerin ohne eigenen Haushalt ist sie normalerweise über die Eltern im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Von daher wäre hier zu prüfen, ob ihre Eltern die Voraussetzung für die Befreiung erfüllen. Und genau das scheint wohl nicht der Fall zu sein.
Wenn sie also im Haushalt der Eltern lebt und diese nicht Befreit sind, dann hat die AOK recht.

Im Übrigen wären ihre Eltern doch eigentlich unterhaltspflichtig. Theoretisch müßten ihre Eltern eigentlich auch für Kronen aufkommen. Aber das so aus der Ferne zu beurteilen, ist wohl nicht ohne weiteres möglich.

Danke Euch!

Gern geschehen.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Hallo,
entscheident ist hier ob deine Freundin noch im Haushalt der
Eltern lebt - ist das der Fall, werden alle Einkommen der
im Haushalt lebenden Familienangehörigen angerechnet.
Hat sie dagegen eine eigene Wohnung (das kann auch im Haus
der Eltern sein), wir nur ihr eigenes Einkommen gerechnet,
und da kann es durchaus zu einer Befreiung kommen.

Gruss

Günter

Hallo Günter,

Danke für die Antwort. Sie wohnt in einer eigenen Wohnung im Haus ihrer Oma - im gleichen Ort wie die Mutter. Die AOK hat ihr jetzt wohl gesagt, dass sie keine Befreiung bekommt, weil sie ja bei ihrer Mutter wohnen könnte. :o((

Finde ich ziemlich assig. Sie versteht sich nicht mit ihrer Mutter und ist aus guten Gründen ausgezogen. Sieht also auch keinen Cent von der sauberen Frau Mama.

Grüße,
Snoef

Hallo,
da gibts nur eins - Einspruch einlegen mit der Begründung der
eigenen Wohnung - DIE AOK hat nicht darüber zu befinden, was sie
könnte, sondern hat sich an der bestehenden Situation zu
orientieren.

Gruss

Günter

Hi, die muß dem AOK Boss dort mal so richtig vorm Koffer Sch…

Tschüße