ausserordentliche kündigungsgründe…
hallo marco!
nachdem ich mich durch den antwort-dschungel gelesen habe, kommt nun auch noch ein kommentar von mir hinzu.
arbeitslosigkeit ist KEIN kündigungsgrund, weder härtefall (sowas gibt es nicht) noch kulanz. es besteht die möglichkeit einer ausserordentlichen kündigung in folgenden fällen:
- tod des vertragsnehmers (kommt wohl nicht in frage…
- unzurechnungsfähigkeitserklärung- dies nur mit vormundschaft, ärztlicher bescheinungung etc. fällt also auch weg
- ODER mit einer abmeldebescheinugung aus deutschland bzw. und / oder einer anmeldung / arbeitsbescheinungung aus einem anderen land.
ABER AUCH DIESE ENTSCHEIDUNG ZUR KÜNDIGUNG IST rechtlich gesehen REINE KULANZ!!! und ob du an die geschäftsführung oder die reguläre kundenbetreuung schreibst, bringt dir auch nichts als müde lacher.
zitiere:
„Kleiner Tipp:
Schreib nicht an die Kundenbetreuung, schreib an die Geschäftsführung!
Die reichen es dann schon weiter und es ist für die Entscheidungsfindung immer besser wenn Sachbearbeiter die Schreiben direkt vom Vorgesetzten erhalten.“
schwachsinn. landet eh alles auf´m gleichen tisch in der gleichen abteilung.
zitiere weiterhin:
„Die Geschäftsführung hat binnen einer Mindestlaufzeit die selben Kompetenzrahmen.
Egal wohin Du schreibst wird Dir jeder sagen,dass eine Bescheinigung vom AMt vorliegen muß.
Wenn Du an die Geschäftsführung schreibst kriegst Du u.U. 1-2x den Grundpreis erlassen oder ne Vertragsübernahme auf ne neue Person kostenfrei,sonst keinen Plan.“
dito. schwachsinn. solche ausnahmeregelungen gibt es nicht. entweder ganz oder garnicht. bescheinungung vom amt… so´n blödsinn…
zu den studentenrabatten: diese können nur bei abschluss oder verlängerung eingetragen werden, also leider nicht nachträglich.
letztes zitat:
„ich denke das die auch mit sich reden lassen. Wenn nicht dann nicht. Greif nem nackten Mann mal in die Tasche.“
dumme idee. es folgt sperrung, sperr- und rücklastschriftgebühren, inkasso, schufa.
grundsätzlich sei gesagt, es ist nicht o2´s problem, ob kunden wegziehen, arbeit haben oder nicht, die rechnung zahlen können oder nicht -etc. etc. etc.-
nicht falsch verstehen- aber der eintrag von pierre am 18. ist vollkommen richtig. da ich bei o2 arbeite, kann ich dir nur den rat geben, über eine günstige (re) grundgebühr nachzudenken.
was ich nicht verstehe ist folgendes:
da bietet o2 eine kostenlose hotline an, 24 stunden rund um die uhr, und hier werden seitenlange beiträge geschrieben mit allerhand halbwahrheiten (und auch ner menge „null-wahrheiten“)…
an der hotline wird man die wahrscheinlich raten, den vetrag an eine andere person abzugeben oder die kosten niedrig zu stellen (grundgebühr), den tip mit der abmeldebescheinugung haste ja jetzt schon.
so, viele grüße und viel glück für den weiteren beruflichen weg wünscht
jessica