Härtefallkündigung 02

Hallo,

würde die auch anschreiben, wie es schon mehrfach unten
erwähnt wurde, daß Problem schildern und Dich auf die AGBs
beziehen.

hier würde ich sogar noch ziemlich forsch auftreten, denn Du
beziehst Dich ja auf deren AGBs und fühlst Dich ja im Recht.

Auf nicht vorhandene AGB-Klauseln kann man sich aber nicht beziehen. Ich habe sie zugegebenermaßen nicht vorliegen, bin mir aber ziemlich sicher daß Arbeitslosigkeit nicht als Kündigungsgrund zieht. Bei 5 Millionen Arbeitslosen hierzulande wären die Mobilfunkunternehmen auch nicht sehr klug beraten wenn sie das als Kündigungsgrund zuliessen…

Insofern dürfte es auch sehr ratsam sein alles andere als forsch aufzutreten. Er will hier eine Kulanzregelung erreichen - da kommt naßforsches Auftreten gerade nicht besonders gut an.

Gruß,

MecFleih

Tach auch,

du wirst in den AGB von O² keinen Passus zur Kulanzkündigung wegen Arbeitslosigkeit finden, da dies nicht vorgesehen ist. Kulanz bedeutet vom Wortsinn betrachtet, dass jemand gegen seine eigenen Regeln verstößt, zum Vorteil eines dritten. Dir bleibt nur zu hoffen, dass dein höflich zurückhaltendes Schreiben an einen verständnisvollen Sachbearbeiter gerät.

Denn nach nur 6 Monaten Laufzeit sehe ich nur sehr geringe Chancen. Durch meine Verwandte, die Leiterin einer Schuldnerberatung ist, weiß ich dass selbst ein Offenbarungseid und eine Privatinsolvenz für die meisten Provider und Netzanbieter kein Grund zur Kulanzkündigung sind. Die Argumente liegen auf der Seite von O². Ohne dir persönlich nahe treten zu wollen kann ich schon jetzt eine Frage stellen, die den Sachbearbeitern sicher durch den Kopf gehen wird: wie kannst du als Berufsstarter ohne festen, sicheren Job einen Vertrag über so eine lange Laufzeit abschließen?

Folgende Lösungen sehe ich:

1.) Bitte um Kulanzkündigung, evtl. dabei auch anbieten, dass du die ausstehenden Grundgebühren für die nächsten 18 Monate vorab bezahlen wirst. Falls das nicht funktioniert:

2.) Handy verkaufen und dessen Erlös zur Deckung der monatlichen Raten nutzen.

3.) Auf den Vertrag mit der geringsten Monatsgrundgebühr umsteigen.

Einen letzten Tipp möchtedir noch geben: wenn O² die Kündigung nicht akzeptiert, komme bitte nicht auf die blöde Idee, die monatlichen Raten nicht zu bezahlen. Jemand schrieb hier in etwa: dann sollen die doch mal nen nackten Mann in die Tasche fassen. Ich weiß, das die das sehr gut können. UNd selbst wenn die in der Tasche nicht finden, eine Pfändung, eine Klage und negative Einträge ei Wirtschaftsauskunfteien sind auch kein erstrebenswertes Ziel.

Schönen Tag noch
Pierre

Hi

Hi

Erstmal vielen Dank für alle die mir versuchen zu helfen. Ja,
ich habe mit den AGBs das Problem, dass da nichts steht. Ich
werde jetzt wirklich mal versuchen, denen ein Brief mit der
ALG II-Bescheinigung mitzuschicken. Mal sehen, was daraus
wird.

Ansonsten ist echt Scheisse mit dem Job. Da macht man erst ne
Ausbildung, arbeitet danach noch 2-3 Jahre, studiert was
sinnvolles um letztendlich auf der Straße zu stehen. Das blöde
ist einfach, dass ich durch das Studium und die Unterbrechung
keinerlei Ansprüche auf das normale ALG 1 habe, weil ich
danach noch keine 12 Monate gearbeitet habe. Riesen Sauerei,
obwohl ich insgesamt mit der Lehre 5 Jahre einbezahlt habe.
Dass muss man sich mal vorstellen.

Daher auch die Frage wenn ich ins Ausland gehe wegen einem
neuen Job. Gibt es dann die Möglichkeit einer
ausserordentlichen Kündigung.

Hier am besten entweder nen Arbeitsnachweis oder ne Meldebescheinigung aus dem neuem Land einreichen. Bei manchen Ländern ( zb. Frankreich ) reicht ne Stromrechnung - nur damit bist Du offiziell dort wohnhaft.

Nochmals vielen Dank

Bist Du noch aktuell Student oder schon fertig ?
Wenn noch Student eventl. die Anfrage nach Studenten-Rabatt vielleicht sinnvoll.

Gruß
Blue

ausserordentliche kündigungsgründe…
hallo marco!

nachdem ich mich durch den antwort-dschungel gelesen habe, kommt nun auch noch ein kommentar von mir hinzu.

arbeitslosigkeit ist KEIN kündigungsgrund, weder härtefall (sowas gibt es nicht) noch kulanz. es besteht die möglichkeit einer ausserordentlichen kündigung in folgenden fällen:

  • tod des vertragsnehmers (kommt wohl nicht in frage… :wink:
  • unzurechnungsfähigkeitserklärung- dies nur mit vormundschaft, ärztlicher bescheinungung etc. fällt also auch weg
  • ODER mit einer abmeldebescheinugung aus deutschland bzw. und / oder einer anmeldung / arbeitsbescheinungung aus einem anderen land.

ABER AUCH DIESE ENTSCHEIDUNG ZUR KÜNDIGUNG IST rechtlich gesehen REINE KULANZ!!! und ob du an die geschäftsführung oder die reguläre kundenbetreuung schreibst, bringt dir auch nichts als müde lacher.

zitiere:
„Kleiner Tipp:
Schreib nicht an die Kundenbetreuung, schreib an die Geschäftsführung!
Die reichen es dann schon weiter und es ist für die Entscheidungsfindung immer besser wenn Sachbearbeiter die Schreiben direkt vom Vorgesetzten erhalten.“

schwachsinn. landet eh alles auf´m gleichen tisch in der gleichen abteilung.

zitiere weiterhin:

„Die Geschäftsführung hat binnen einer Mindestlaufzeit die selben Kompetenzrahmen.
Egal wohin Du schreibst wird Dir jeder sagen,dass eine Bescheinigung vom AMt vorliegen muß.
Wenn Du an die Geschäftsführung schreibst kriegst Du u.U. 1-2x den Grundpreis erlassen oder ne Vertragsübernahme auf ne neue Person kostenfrei,sonst keinen Plan.“

dito. schwachsinn. solche ausnahmeregelungen gibt es nicht. entweder ganz oder garnicht. bescheinungung vom amt… so´n blödsinn…

zu den studentenrabatten: diese können nur bei abschluss oder verlängerung eingetragen werden, also leider nicht nachträglich.

letztes zitat:
„ich denke das die auch mit sich reden lassen. Wenn nicht dann nicht. Greif nem nackten Mann mal in die Tasche.“

dumme idee. es folgt sperrung, sperr- und rücklastschriftgebühren, inkasso, schufa.

grundsätzlich sei gesagt, es ist nicht o2´s problem, ob kunden wegziehen, arbeit haben oder nicht, die rechnung zahlen können oder nicht -etc. etc. etc.-

nicht falsch verstehen- aber der eintrag von pierre am 18. ist vollkommen richtig. da ich bei o2 arbeite, kann ich dir nur den rat geben, über eine günstige (re) grundgebühr nachzudenken.

was ich nicht verstehe ist folgendes:
da bietet o2 eine kostenlose hotline an, 24 stunden rund um die uhr, und hier werden seitenlange beiträge geschrieben mit allerhand halbwahrheiten (und auch ner menge „null-wahrheiten“)…

an der hotline wird man die wahrscheinlich raten, den vetrag an eine andere person abzugeben oder die kosten niedrig zu stellen (grundgebühr), den tip mit der abmeldebescheinugung haste ja jetzt schon.

so, viele grüße und viel glück für den weiteren beruflichen weg wünscht
jessica

hallo marco!

nachdem ich mich durch den antwort-dschungel gelesen habe,
kommt nun auch noch ein kommentar von mir hinzu.

arbeitslosigkeit ist KEIN kündigungsgrund, weder härtefall
(sowas gibt es nicht) noch kulanz. es besteht die möglichkeit
einer ausserordentlichen kündigung in folgenden fällen:

  • tod des vertragsnehmers (kommt wohl nicht in frage… :wink:
  • unzurechnungsfähigkeitserklärung- dies nur mit
    vormundschaft, ärztlicher bescheinungung etc. fällt also auch
    weg
  • ODER mit einer abmeldebescheinugung aus deutschland bzw. und
    / oder einer anmeldung / arbeitsbescheinungung aus einem
    anderen land.

Du vergisst dort noch Insolvenz, siehe deine AGB’s die Du ja gut kennen musst !

ABER AUCH DIESE ENTSCHEIDUNG ZUR KÜNDIGUNG IST rechtlich
gesehen REINE KULANZ!!!

Es hat nie jemand gesagt dass die des müssen, es wurde immer nur vom kulanz-fall ausgegangen

und ob du an die geschäftsführung oder die reguläre kundenbetreuung schreibst, bringt dir auch nichts als müde lacher.

Wenn eine Firma über Kunden lacht - armer Service!

zitiere:
„Kleiner Tipp:
Schreib nicht an die Kundenbetreuung, schreib an die
Geschäftsführung!
Die reichen es dann schon weiter und es ist für die
Entscheidungsfindung immer besser wenn Sachbearbeiter die
Schreiben direkt vom Vorgesetzten erhalten.“

schwachsinn. landet eh alles auf´m gleichen tisch in der
gleichen abteilung.

Ach ja ?
Komisch, dass ich das anders kenne, auch von O2 anders kenne.
Schreiben werden sortiert.
Wenn der Kunde ein Schreiben an den Vorgesetzten & Geschäftsführung schreibt erhält es sicherlich nru der Schriftverkehr, aber da eine gesonderte Abteilung. Diese hat einen höherem Kompetenzrahmen als die „normale kundenbetreuung“

zitiere weiterhin:

„Die Geschäftsführung hat binnen einer Mindestlaufzeit die
selben Kompetenzrahmen.
Egal wohin Du schreibst wird Dir jeder sagen,dass eine
Bescheinigung vom AMt vorliegen muß.
Wenn Du an die Geschäftsführung schreibst kriegst Du u.U. 1-2x
den Grundpreis erlassen oder ne Vertragsübernahme auf ne neue
Person kostenfrei,sonst keinen Plan.“

dito. schwachsinn. solche ausnahmeregelungen gibt es nicht.
entweder ganz oder garnicht. bescheinungung vom amt… so´n
blödsinn…

Wieso Blödsinn ?
Damit kann der Kunde allgemein seine Aussage unterstreichen.

zu den studentenrabatten: diese können nur bei abschluss oder
verlängerung eingetragen werden, also leider nicht
nachträglich.

letztes zitat:
„ich denke das die auch mit sich reden lassen. Wenn nicht dann
nicht. Greif nem nackten Mann mal in die Tasche.“

dumme idee. es folgt sperrung, sperr- und
rücklastschriftgebühren, inkasso, schufa.

grundsätzlich sei gesagt, es ist nicht o2´s problem, ob kunden
wegziehen, arbeit haben oder nicht, die rechnung zahlen können
oder nicht -etc. etc. etc.-

nicht falsch verstehen- aber der eintrag von pierre am 18. ist
vollkommen richtig. da ich bei o2 arbeite, kann ich dir nur
den rat geben, über eine günstige (re) grundgebühr
nachzudenken.

was ich nicht verstehe ist folgendes:
da bietet o2 eine kostenlose hotline an, 24 stunden rund um
die uhr, und hier werden seitenlange beiträge geschrieben mit
allerhand halbwahrheiten (und auch ner menge
„null-wahrheiten“)…

Cool,d.h. wenn sich jemand im Vorfeld informieren will und nicht gleich die Hotline nerven will sind es null-wahrheiten und halbwahrheiten ?

an der hotline wird man die wahrscheinlich raten, den vetrag
an eine andere person abzugeben oder die kosten niedrig zu
stellen (grundgebühr), den tip mit der abmeldebescheinugung
haste ja jetzt schon.

so, viele grüße und viel glück für den weiteren beruflichen
weg wünscht
jessica

Anscheinend ist für Dich alles nur Schwachsinn,Blödsinn etc

Wenn Du Mitarbeiterin bist, müsstest Du ebenso auch wissen,dass Unternehmen einen recht großen Rahmen für Kunden oftmals haben - hautpsächlich für Kunden die ehrlich sind.
Welche Abteilung arbeitest Du ?
Bearbeitest Du u.a. Kundenanschreiben ?

Gruß
Blue

Hallo,

was ich nicht verstehe ist folgendes:
da bietet o2 eine kostenlose hotline an, 24 stunden rund um
die uhr, und hier werden seitenlange beiträge geschrieben mit
allerhand halbwahrheiten (und auch ner menge
„null-wahrheiten“)…

wenn du den tarif online abgeschlossen hast, ist nix mit kostenlose hotline.
Dann muss man eine 0190 Nummer anrufen.

Wie es in diesem Fall aussieht weisst noch nichtmal du :wink:

Gruß
Rocco

lieber rocco, lieber blue sin…
danke rocco, du hast recht.dafür können die online kunden ja der kundenbetreuung mails schreiben, die in der regel binnen 24 stunden bearbeitet werden. die 0190ziger ist ja bestandteil ihres online-vertrages, adfür bekommen sie ja 100 sms monatlich geschenkt.

oder hat da jemand einwände?
womit wir bei blue wären…
schlecht gelaunt heute?

  • habe die privatinsolvenz vergessen, asche auf mein haupt.
  • ich gehe nicht davon aus, das jeder weiß, was kulanz bedeutet. mein hinweis auf dessen bedeutung verwies auf die tatscahe, das man eine ausserordentliche kündigung im falle eines umzugs ins ausland nicht einklagen oder einfordern kann (soweit ich es weiß- rechtsanwälte, verzeiht, wenn diese information falsch sein sollte…)
  • „Wenn eine Firma über Kunden lacht - armer Service!“
    oh mein gott. wo arbeitest du denn? natürlich macht druck seitens der kd eine menge aus, aber kündigungen jeder art gehören nicht an einen geschäftsfüherer, sondern an die reguläre kundenbetreuung. punkt. ich habe mich umgangssprachlich ausgedrückt, sollte diese tatsache ein problem für dich darstellen, entschuldige bitte. der geschäftsführer von o2 sitzt übrgens vollkommen woanders als die kündigungsabteilung, und untereinander weitergereicht wird da nur in seltenen fällen. das meiste können auch weniger hochgestellte angestellte erledigen.
  • blödsinn und schwachsinn ist definitiv folgendes: „Wenn Du an die Geschäftsführung schreibst kriegst Du u.U. 1-2x den Grundpreis erlassen“. da hab ich noch nie was von gehört.
    Generell sei gesagt: alles ist möglich, basiert aber auf freien, einzelnen individuellen kulanzentscheidungen und kann NICHT als gegeben oder tatsächlich dargestellt werden, wie es in einigen beiträgen den anschein hatte.
  • halbwahrheiten und nullwahrheiten spielen auf den gleichen sachverhalt an: die allgemeingültigen und EINZIG GÜLTIGEN informationen zu o2 gibt o2. auch hier: punkt. das ist bei jedem unternehmen so, immer. auf alles andere sollte man sich nie verlassen, tips einholen: immer gut. mein hinweis gilt dahingehend, das nur o2 entscheidet, ob eine ao. kündigung angenommen wird oder nicht, welche eventuelle kulanz in form von erlässen, rabatten oä. gegeben wird usw.

„wenn du mitarbeiterin bist…“ ja, bin ich. sehe das ganze hier von firmenseite aus und versuche, die REALISTISCHTEN tips zu geben, nicht die schönsten. und was interessiert es dich in welcher abteilung ich arbeite? hoffe nun, ich habe den sachverhalt für dich zufreidenstellend abgeschlossen-
grüße jessica

Weiter so!
Zitat:

nicht falsch verstehen- aber der eintrag von pierre am 18. ist vollkommen richtig. da ich bei o2 arbeite, kann ich dir nur den rat geben, über eine günstige (re) grundgebühr nachzudenken

Zitat: aus deiner Visitenkarte

Mitglied seit 2.8.2005

Zitat: aus Deiner Vita

ich bin studentische-wisenschaftliche hilfskraft, schwerpunkt kultur und medien. ich schreibe nebenher und habe schon ein paar geschichten veröffentlicht. meine interessen sind weit gefächert, ebenso wie mein wissen und meine neugier! grüße

Hallo Jessica,
da hast Du in den letzten sechzehn Tagen ja einen gewaltigen Karrieresprung gemacht, wo Du ja schon so gut über die Interna von 02 Bescheid weißt.
Der schwachsinnige Tipp sich direkt an die Geschäftsleitung zu wenden stammte übrigens von mir.
Deswegen nochmal für Dich:
Der Vorteil ist, daß die Post mit einem Eingangsstempel versehen wird und somit auch der Sachbearbeiter weiß, daß die GF zumindest Kenntnis des Vorganges hat.
Sollte ein evtl. weiteres Schreiben notwendig sein, jetzt mal unabhängig von diesem Einzelfall hast Du einen richtig guten Aufmacher der in etwa so lauten könnte:

Sehr geehrte® Kundenbetreuungsleiter(in),

wie ich Ihrem Geschäftsführer am xx.xx.xxxx mitgeteilt habe ist der Sachverhalt folgender…

Über beide Schreiben wird man also nicht so einfach hinweggehen können.

Hiermit wird als erfreulicher Nebeneffekt erreicht, daß Mitarbeiter die die Tragweite solcher Schreiben überblicken können erreicht werden.
(Anm. in diesem konkreten Fall ist es mit Kanonen auf Spatzen geschossen, aber ansonsten ein ziemlich häufig vorkommendes probates Mittel)
Also nochmals: möglichst nicht an die untere (zuständige) Ebene, sondern eine Hierachiestufe.

Über meine Erlebnisse mit Deinem Arbeitgeber werde ich noch ausführlich berichten, da ich die Unterlagen noch besitze, überlege ich mir z.Z. sogar gerade hier mal die Schreiben auf eine Webseite(geschwärzt) aber zur allgemeinen Belustigung hoch zu laden.
Gibt es eigentlich Untersuchungen wie teuer ein unzufriedener Kunde werden kannn?

Gruß von Michael
und weiter so, bringt frischen Wind ins Forum

Hä?
Schlecht geschlafen, nehm ich an. Aber man hat hier ja eh schon einiges über dich gelesen, also beunruhigt mich dein kommentar nicht sonderlich.

„da hast Du in den letzten sechzehn Tagen ja einen gewaltigen Karrieresprung gemacht, wo Du ja schon so gut über die Interna von 02 Bescheid weißt.“
bist du immer so verbittert und sarkastisch? Schon mal was von personen mit 2 jobs gehört? Und was bitte qualifiziert dich denn, hier solche aussagen zu tätigen?

Und warum wirst du gleich so persönlich? Lies dir mal den eintrag durch, den ich als antwort an rocco und blue sin geschrieben habe. Dann sind wahrscheinlich deine (fachlichen) beanstandungen geklärt.

„Der schwachsinnige Tipp sich direkt an die Geschäftsleitung zu wenden stammte übrigens von mir.
Deswegen noch mal für Dich:
Der Vorteil ist, dass die Post mit einem Eingangsstempel versehen wird und somit auch der Sachbearbeiter weiß, dass die GF zumindest Kenntnis des Vorganges hat.“
Wie auch immer, arbeitest du bei o2? Oder warum kennst du die Internas besser als Mitarbeiter?

„Über meine Erlebnisse mit Deinem Arbeitgeber werde ich noch ausführlich berichten, da ich die Unterlagen noch besitze, überlege ich mir z.Z. sogar gerade hier mal die Schreiben auf eine Webseite(geschwärzt) aber zur allgemeinen Belustigung hoch zu laden.
Gibt es eigentlich Untersuchungen wie teuer ein unzufriedener Kunde werden kannn?
Gruß von Michael
und weiter so, bringt frischen Wind ins Forum“

okay, du bist also persönlich von o2 enttäuscht. Aller Erfahrung nach führt dies nicht zu einer neutralen Haltung und Beratung (an anderen Hilfesuchenden hier). Bestes Beispiel dafür ist wohl dein letzter Satz oben… Ich weiß nicht ganz, was ich mit deinem Kommentar anfangen soll. Leute wie du sollten einmal begreifen, das im leben besser vorankommen ist, wenn man nicht gleich alle Menschen um einem herum verprellt… da ich dich nicht kenne, gehe ich davon aus das ich deinen ton nur etwas missverstanden habe.

Abschließend:
Denkzettel an mich für die Zukunft:
Lass es, keine einträge oder fachliche Beratungen mehr. Mit Kunden wie dir muss ich mich im Berufsalltag schon genug herumschlagen.

Jessica

Abschließend:
Denkzettel an mich für die Zukunft:
Lass es, keine einträge oder fachliche Beratungen mehr. Mit
Kunden wie dir muss ich mich im Berufsalltag schon genug
herumschlagen.

Jessica

Schon mal darüber nach gedacht warum?
Michael

Hallo jessica,
dies hier ist ein Forum. In einem Forum geht es um Wahrheitsfindung und Diskusion.
Wer hier eine Frage stellt bekommt fast immer unterschiedliche Antworten.
Das ist, für mich, aber auch der Sinn der Sache. Jeder sollte sich mit den Antworten auseinander setzten und sich seinen Teil denken.
Vielleicht dann, so wie du, Kritik äussern und andere Vorschläge unterbreiten.

Hast du gemacht und mir persöhnlich hat das wieder mal etwas gebracht und ich habe dazu gelernt.

Was mir allerdings nicht gefällt ist deine Wortwahl.
Schwachsinn, Blödsinn, Dämlich oder sonstige Äusserungen sind hier eigentlich fehl am Platze, vor allem bei einem Thema, welches bis zu deiner Antwort relativ emotionslos geführt wurde.
Dadurch ist dein ganzes Wissen für mich nebensächlich geworden und wird von mir als Komentar einer schlecht gelaunten Persohn gewertet.

Hoffe das du heute einen beseren tag hast und nicht gleich wieder mit ner Kanone auf den nächsten Spatzen schiesst.

mfg

Bert

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Hi,

  • „Wenn eine Firma über Kunden lacht - armer Service!“
    oh mein gott. wo arbeitest du denn? natürlich macht druck
    seitens der kd eine menge aus, aber kündigungen jeder art
    gehören nicht an einen geschäftsfüherer, sondern an die
    reguläre kundenbetreuung. punkt. ich habe mich
    umgangssprachlich ausgedrückt, sollte diese tatsache ein
    problem für dich darstellen, entschuldige bitte. der
    geschäftsführer von o2 sitzt übrgens vollkommen woanders als
    die kündigungsabteilung, und untereinander weitergereicht wird
    da nur in seltenen fällen. das meiste können auch weniger
    hochgestellte angestellte erledigen.

Ich kenne es aus meinem Unternehmen aber auch so daß es einen Unterschied macht ob jemand „nur eine normale Beschwerde“ oder eine Geschäftsleitungsbeschwerde einreicht.
Bei der normalen Beschwerde hat der Mitarbeiter innerhalb von 24h auf die Beschwerde zu reagieren. Innerhalb von 5 Werktagen muss der Vorgang dann abgeschlossen werden.
Bei der Geschäftsleitungsbeschwerde hat der Mitarbeiter nur 1 h Reaktionszeit nach Beschwerdeeingang. Der Vorgang muss innerhalb eines Werktages bearbeitet worden sein. Das Ergebnis bzw. die entsprechende Kundenmitteilung muss vom Manager unterschrieben werden.

Es macht zwar im Ergebnis oft vielleicht keinen Unterschied welche Beschwerde man schickt und wohin, aber der Grundgedanke hinter Michaels Posting ist generell sehr gut, denn in vielen Unternehmen macht es eben doch einen Unterschied ob jemand aus der GF im Rahmen seiner Kompetenzen vorgibt daß der Vorgang kundenfreundlich geklärt werden soll oder ob sich ein „kleiner Mitarbeiter“ nur nach seinen Statuten richtet.

  • blödsinn und schwachsinn ist definitiv folgendes: „Wenn Du
    an die Geschäftsführung schreibst kriegst Du u.U. 1-2x den
    Grundpreis erlassen“. da hab ich noch nie was von gehört.
    Generell sei gesagt: alles ist möglich, basiert aber auf
    freien, einzelnen individuellen kulanzentscheidungen und kann
    NICHT als gegeben oder tatsächlich dargestellt werden, wie es
    in einigen beiträgen den anschein hatte.

War vermutlich auch nur ein Beispiel dafür daß man einem Kunden ein wenig entgegenkommen kann ohne gleich seinem ganzen Anliegen nachzugeben. Sowas soll vorkommen… wie o2 das handhabt weiß ich nicht, aber manche Unternehmen haben die nicht ganz falsche Philosophie zwar nicht nach der Pfeife von teilweise unverschämten Kunden zu tanzen, aber andererseits auch freundlich und mit kleinen Goodies positiv auf die Kundschaft zu reagieren.

  • halbwahrheiten und nullwahrheiten spielen auf den gleichen
    sachverhalt an: die allgemeingültigen und EINZIG GÜLTIGEN
    informationen zu o2 gibt o2. auch hier: punkt. das ist bei
    jedem unternehmen so, immer. auf alles andere sollte man sich
    nie verlassen, tips einholen: immer gut. mein hinweis gilt
    dahingehend, das nur o2 entscheidet, ob eine ao. kündigung
    angenommen wird oder nicht, welche eventuelle kulanz in form
    von erlässen, rabatten oä. gegeben wird usw.

Ich denke daß es aber auch jedem klar ist daß man hier nur eine Diskussion über das Thema anzetteln kann um sich erstmal neutral zu informieren. Natürlich entscheidet dann das Unternehmen. Aber daß man sich in neutralen Quellen informiert und nicht alles glaubt was einem Vertreter des Unternehmens sagen ist wohl grundsätzlich richtig und wichtig.

Schöne Grüße,

MecFleih

huhu,

hab mal gehoert, dass man so einen vertrag stilllegen lassen kann. keine ahnung, ob das stimmt, ueberhaupt nicht geht oder betreiberabhaengig ist.

sollte das gehen, kannste das ja machen und vielleicht haste am ende der stilllegung wieder nen job.

viele gruesse

saus