Vielleicht kann mir jemand helfen, da ich aus den AGB von 02 nicht weiter komme. Ich möchte gerne eine Härtefallkündigung bei 02 erreichen. Ich bekomme ab nächsten Monat Sozialhilfe (ALG II) und kann mir eigentlich kein Handy mehr leisten. Ist das denn ein Härtefallgrund. Ausserdem habe ich eventuell vor ab dem Spätjahr ins ausland auszuwandern, eben wegen dem Job. Wäre dass auch ein Hartefallgrund. Gibt es dazu irgendwelche Rechtsvorschriften. Wer kann mir helfen?
Danke
hi,
es ist kein härtefall!
warum?
was machst denn du mit dem teuren handy, welches du
subventioniert vom netzbetreiber bekommen hast.
das musst du jetzt erst mal bezahlen. und das
dauert meist 2 jahre. dann kannst du kündigen.
verkauf das handy bei ebay, leg das geld aufs konto,
laß die monatsraten abbuchen. kaufe kein schnaps
und keine zigaretten von dem geld.
dann wird alles gut.
cu
alex
[OT] Härtefallkündigung 02
laß die monatsraten abbuchen. kaufe kein schnaps
und keine zigaretten von dem geld.
Klingt ein wenig wie „Schachteldenken“!
Aber dann nicht konsequent zuende gedacht, woher das Konto nehmen? Wer gibt schon einem rauchendem, Alki, sozialschmarotzer ein Konto?
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de
Hallo
Erstmal toi toi toi dass Du nen neuen job wieder findest.
Ich kenn’s so:
Die Erstbescheinigung zur Kündigung mit bei einreichen und um eine Kulanz-Kündigung bitten.
Wenn die Erstbescheinigung NACH dem Vertragsbeginn liegt stehen die Chancen recht gut.
Wenn die Erstbescheinigung vom Amt VOR Vertragsbeginn kam dann sehr schlecht. Dann sagt sich der Anbieter " de rKunde wusste über die Kosten Bescheid"
Ansonsten überleg Dir auch ne Vertragsübernahme auf ne andere Person, kosten in der Regel bei 25 €
Gruß
Blue
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Was sollen denn die blöden Antworten. Habe den Vertrag seit 6 Monaten und bin jetzt betriebsbedingt gekündigt worden. Da ich nach dem Studium leider noch keine 12 Monate arbeiten konnte musste ich Arbeitslosengeld II beantragen. Und jetzt habe ich wirklich kaum noch Kohle. So sieht die Realität aus. - LEIDER
verkauf das handy bei ebay, leg das geld aufs konto,
laß die monatsraten abbuchen. kaufe kein schnaps
und keine zigaretten von dem geld.dann wird alles gut.
Für die Antwort müsstest Du ein paar hinter die Ohren bekommen. Weisst Du eigentlich wie hart es ist, wenn man von sozialhilfe leben muss.
Ausserdem: Ich rauche nicht und trinken tue ich auch nicht - ich hasse Alkohol. Aber schön wenn man so sein Schubladendenken hat.
Hi,
ich würde einfach versuchen zu kündigen, und eben die von Dir genannte Begründung angeben.
Allerdings: wenn Du aus den AGB nicht weiterkommst ist natürlich fraglich ob es funktioniert. Aber: Versuch macht kluch…
Ansonsten wechselst Du in den preiswertesten möglichen Vertrag, also mit der niedrigsten monatlichen Grundgebühr. Der Wechsel kostet womöglich eine Gebühr, aber vielleicht ist das in der Gesamtrechnung immer noch preiswerter als jeden Monat eine höhere Grundgebühr zahlen zu müssen.
Wenn gar nichts geht ist es aber vermutlich auch kein Weltuntergang, denn solange Du das Handy nicht ständig zum Telefonieren hernimmst und es wirklich nur zur Erreichbarkeit und in Notfällen nutzt kostet es um die 10 EUR im Monat. Das dürftest Du, auch als Sozialhilfeempfänger, überleben.
Alles Gute,
MecFleih
Hi,
hat Dir heute die Sonne zu heiß auf’s Hirnkastl gebrannt? Wenn man den letzten Abschnitt Deines Gesülzes liest hat man jedenfalls diesen Eindruck.
MecFleih
Hi,
da hast Du ihn falsch verstandn - er hat Dich nicht angegriffen, sondern gegen den saublöden Spruch des Vorposters in Schutz genommen.
MecFleih
Ja, o.k hatte ihn eigentlich auch nciht gemeint, sondern Ilja Muromez. Sorry wenn dass so rübergekommen ist. Zurück zum Thema. Wenn mir jemand helfen kann - bitte Bescheid geben. bin für jeden Tipp dankbar.
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Was sollen denn die blöden Antworten. Habe den Vertrag seit 6
Monaten und bin jetzt betriebsbedingt gekündigt worden. Da ich
nach dem Studium leider noch keine 12 Monate arbeiten konnte
musste ich Arbeitslosengeld II beantragen. Und jetzt habe ich
wirklich kaum noch Kohle. So sieht die Realität aus. - LEIDER
hätte man die information früher gehabt wäre die
antwort anderst ausgefallen.
ich will nicht wissen wie viele aufgrund eines,
oft vorgeschobenen „härtefalls“, aus dem vertrag
wollen.
sorry, daß ich dich im visier hatte.
du solltest dich jetzt proaktiv mit o2 in verbindung
setzten und dies so schildern.
cu
alex
Hallo Marco,
würde die auch anschreiben, wie es schon mehrfach unten erwähnt wurde, daß Problem schildern und Dich auf die AGBs beziehen.
Sinngemäß:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Artikel X Absatz Y in Ihren AGBs und möchte meinen bestehenden Handyvertrag „Nr. xxxxxxx“ mit sofortiger Wirkung kündigen.
Grund…„kurze Schilderung Sachlage“…s.Anlage.
mit freundlichen Grüßen
hier würde ich sogar noch ziemlich forsch auftreten, denn Du beziehst Dich ja auf deren AGBs und fühlst Dich ja im Recht.
Aus meiner leidvollen Erfahrung kann ich Dir wenig Hoffnung machen,
da gerade 02 diese Verträge auf Biegen und brechen durchpeitscht.
Im für Dich schlimmsten Fall schicken sie Dir ein Schreiben, warum sie die Kündigung nicht akzeptieren.
Dann weißt Du für den Einsatz einer 55-Cent Marke schon einmal mehr.
Kleiner Tipp:
Schreib nicht an die Kundenbetreuung, schreib an die Geschäftsführung!
Die reichen es dann schon weiter und es ist für die Entscheidungsfindung immer besser wenn Sachbearbeiter die Schreiben direkt vom Vorgesetzten erhalten.
Gruß von
Michael
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Hi
Die Geschäftsführung hat binnen einer Mindestlaufzeit die selben Kompetenzrahmen.
Egal wohin Du schreibst wird Dir jeder sagen,dass eine Bescheinigung vom AMt vorliegen muß.
Wenn Du an die Geschäftsführung schreibst kriegst Du u.U. 1-2x den Grundpreis erlassen oder ne Vertragsübernahme auf ne neue Person kostenfrei,sonst keinen Plan.
Forsch auftreten ist manchmal der falsche Weg.
Das rechts-gefühl in dieser Hinsicht hat das Unternehmen, das auf die AGB’s schaut und auf die Kündigungs-Zeiten & Fristen.
Da der Kunde in diesem Fall etwas will,würd ich als Kunde sachlich,kompetent aber bestimmend ein Schreiben aufsetzen.
Bsp.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage können Sie erkennen,dass ich seitdem XXX als Arbeitssuchend gemeldet bin und ab dem / seitdem XXX AloGeld II erhalte.
Meine finanzielle Situation erlaubt es mir leider nicht weiterhin einen Vertrag zu unterhalten.
Gerne komme ich als Kunde wieder zu Ihrem Hause, der Service stimmte ( gute Worte finden ! ) und mache einen erneuten Vertrag bei Ihnen.
Ich danke für Ihre kulanz-entscheidung.
Hochtachtungsvoll
XXX
das wär mein Schreiben.
Darin wird klar & deutlich die Fakten genannt und die Kulanz-Frage in den Raum gestellt inkl. eines Lobes für das Haus.
Egal wie es aus geht - Viel Glück in Sachen Job !!
Gruß
Blue
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Hi
Die Geschäftsführung hat binnen einer Mindestlaufzeit die
selben Kompetenzrahmen.
Egal wohin Du schreibst wird Dir jeder sagen,dass eine
Bescheinigung vom AMt vorliegen muß.
Wenn Du an die Geschäftsführung schreibst kriegst Du u.U. 1-2x
den Grundpreis erlassen oder ne Vertragsübernahme auf ne neue
Person kostenfrei,sonst keinen Plan.Forsch auftreten ist manchmal der falsche Weg.
Das rechts-gefühl in dieser Hinsicht hat das Unternehmen, das
auf die AGB’s schaut und auf die Kündigungs-Zeiten & Fristen.
Da der Kunde in diesem Fall etwas will,würd ich als Kunde
sachlich,kompetent aber bestimmend ein Schreiben aufsetzen.Bsp.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage können Sie erkennen,dass ich seitdem XXX als
Arbeitssuchend gemeldet bin und ab dem / seitdem XXX AloGeld
II erhalte.
Meine finanzielle Situation erlaubt es mir leider nicht
weiterhin einen Vertrag zu unterhalten.Gerne komme ich als Kunde wieder zu Ihrem Hause, der Service
stimmte ( gute Worte finden ! ) und mache einen erneuten
Vertrag bei Ihnen.
Ich danke für Ihre kulanz-entscheidung.Hochtachtungsvoll
XXX
das wär mein Schreiben.
Darin wird klar & deutlich die Fakten genannt und die
Kulanz-Frage in den Raum gestellt inkl. eines Lobes für das
Haus.Egal wie es aus geht - Viel Glück in Sachen Job !!
Gruß
Blue
Hi Blue,
auch schön formuliert 
besonders der Absatz mit dem Lob gefällt mir hier!
Ich persönlich würde aber den Bezug auf die AGBs auf jeden Fall noch mit reinnehmen!
@ Marco
mach mal das Beste draus
und auch von mir
„Viel Glück“
Michael
Hi Blue,
auch schön formuliert
besonders der Absatz mit dem Lob gefällt mir hier!Ich persönlich würde aber den Bezug auf die AGBs auf jeden
Fall noch mit reinnehmen!
Ok aber zu welchen Punkt in den AGB’s Bezug nehmen ?
AGB’s Punkt 8 ist die normale Kündigung.
Unter Punkt 8.5 ist rechtt interessannt aber hilft leider bei Alo II nicht weiter.
Wenn man sich auf die AGB’s beruft dann doch bitte mit nem richtigem Bezug & dem richtigen Punkt.
@ Marco
mach mal das Beste draus
und auch von mir
„Viel Glück“
Michael
Hier noch ne Foren-Diskussion auch über das selbe Thema :
http://www.handykult.de/forums/archive/index.php/t-1…
Ok aber zu welchen Punkt in den AGB’s Bezug nehmen ?
AGB’s Punkt 8 ist die normale Kündigung.
Unter Punkt 8.5 ist rechtt interessannt aber hilft leider bei
Alo II nicht weiter.
Wenn man sich auf die AGB’s beruft dann doch bitte mit nem
richtigem Bezug & dem richtigen Punkt.
Wenn ich es richtig verstanden habe,
war genau dies die Ausgangsfrage von Marco!!!
Habe selber die AGBs nicht vorliegen, kann also nicht auf Punkt 8 / 8.5 eingehen
Hier noch ne Foren-Diskussion auch über das selbe Thema :
http://www.handykult.de/forums/archive/index.php/t-1…
Die haben in meinen Augen aber auch keine genauen Fakten zu dem Thema.
Ich sag jetzt mal Stammtisch Diskussion!
Gruß von Michael
Die AGB’s sind auf der Homepage vorhanden
Er hat nur geschrieben dass er dazu nichts in den AGB’s gefunden hat.
Wenn Du den Tpp auf AGB-Verweis gibst dann bitte auch richtig beziehen.
Es hiflt Marco leider nichts, da dazu in den AGB’s nichts steht.Er braucht ne Bescheinigung vom Amt - aus & pasta!
Werd mich dazu nemme äussern.
@Marco : wenn Du fragen hast meld Dich !
Blue
Tag,
ich will nicht wissen wie viele aufgrund eines,
oft vorgeschobenen „härtefalls“, aus dem vertrag
wollen.
Was ist denn daran so schlimm. Wenn die mich knebeln wollen kann ich ja schlieslich auch ein Arschloch sein.
sorry, daß ich dich im visier hatte.
Bist du Polizist?
du solltest dich jetzt proaktiv mit o2 in verbindung
setzten und dies so schildern.
Das ist ein gelungener Rat und ich denke das die auch mit sich reden lassen. Wenn nicht dann nicht. Greif nem nackten Mann mal in die Tasche.
mfg
Bert
Ganz schön aufgekratzt heute?
Ohne die AGBs gelesen zu haben,
es dürfte wohl jedem klar sein, daß speziell hierzu nichts zu finden sein wird.
Also muß doch nach einem in etwa in Frage kommenden Absatz gesucht werden.
Sollte dieser 8.5 heißen bezieht man sich halt auf 8.5
Wichtig ist doch wohl ersteinmal einen Ansatz zu finden, mit dem man begründet.
Eine Bescheinigung beizufügen halte ich aus meiner Sicht für selbstverständlich und unerläßlich.
aus & pasta halte ich für ziemlich infantil
aber Respekt ist ja auch nicht so Dein Ding
Michael
übrigens an einer Kontaktaufname über ICQ mit Dir bin ich nicht interessiert
Aber Danke für das Angebot
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
Erstmal vielen Dank für alle die mir versuchen zu helfen. Ja, ich habe mit den AGBs das Problem, dass da nichts steht. Ich werde jetzt wirklich mal versuchen, denen ein Brief mit der ALG II-Bescheinigung mitzuschicken. Mal sehen, was daraus wird.
Ansonsten ist echt Scheisse mit dem Job. Da macht man erst ne Ausbildung, arbeitet danach noch 2-3 Jahre, studiert was sinnvolles um letztendlich auf der Straße zu stehen. Das blöde ist einfach, dass ich durch das Studium und die Unterbrechung keinerlei Ansprüche auf das normale ALG 1 habe, weil ich danach noch keine 12 Monate gearbeitet habe. Riesen Sauerei, obwohl ich insgesamt mit der Lehre 5 Jahre einbezahlt habe. Dass muss man sich mal vorstellen.
Daher auch die Frage wenn ich ins Ausland gehe wegen einem neuen Job. Gibt es dann die Möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung.
Nochmals vielen Dank