Härtefallregelung bei Sperrfrist?

Hallo und Guten Tag,

Frau M arbeitet momentan 6 Stunden am Tag, also 30 die Woche. Ihr Arbeitsweg beträgt mit Bus und Bahn morgens 1,5 Stunden und der Heimweg noch einmal 1,5 Stunden.

Jetzt braucht der Arbeitgeber Frau M 8 Stunden am Tag und möchte den Arbeitsvertrag wieder auf 40 Stunden hochschrauben. Übrigens wurde nie ein anderer Vertrag (Arbeitsvertrag mit 40 Stunden geschrieben) oder ein Zusatz zum Vertrag geschrieben. Die Reduzierung auf 30 Stunden die Woche erfolte nur mündlich.

Frau M kann aber nicht 8 Stunden am Tag arbeiten, da dann ihr Zug morgens 7.°° Uhr fährt und zurück 17.°°Uhr. Sie geht dann 6.15 Uhr aus dem Haus und ist 18.15. Uhr zurück.

Frau M hat Kinder, der Kindergarten öffnet 6.30 Uhr und schließt 16.30 Uhr. Geht sie 8 Stunden arbeiten, kann sie ihre Kinder weder morgens hinbringen, noch abends abholen. Der Ehemann ist in einer Führungsposition und hat nachmittags und abends oft außer Haus Termine. Es ist ihm in seiner Position auf keinen Fall möglich jeden Tag 16.°° Uhr Feierabend zu machen um die Kinder zu holen.

Kündigt Frau M nun ihren Job selbst, weil sie der Forderung des Arbeitgebers 8 Stunden am Tag zu arbeiten nicht gerecht werden kann, tritt dann

    • die Härtefallregelung bei der Sperrzeit ein???
    • Kann der Arbeitgeber überhaupt die Forderung stellen wieder auf 8 Stunden am tag zu erhöhen?
    • Kann Frau M vorab bei Arbeitsamt vorsprechen und sich über Härtefallregelungen Infos einholen?

Vielen Dank und viele Grüße,

Johanna

Hallo,

Kündigt Frau M nun ihren Job selbst,

Warum sollte Frau M kündigen? Wenn der Arbeitgeber nicht einverstanden ist, wird wohl er kündigen. Ich sehe da keine Notwendigkeit, dass Frau M kündigt.

die Härtefallregelung bei der Sperrzeit ein?

Wenn Frau M kündigt, ist das kein Härtefall, da es einfach nicht notwendig ist. (siehe oben)

Kann der Arbeitgeber überhaupt die Forderung stellen
wieder auf 8 Stunden am tag zu erhöhen?

Fordern kann der AG viel. Man hat ja mündlich was anderes vereinbart und praktiziert. Das dürften jetzt die gegebenen Vertragsbedingungen sein, die der AG nicht einfach einseitig ändern kann. Es sei denn man hat eine zeitliche Begrenzung der 30-h-Regelung vereinbart, was nach bisheriger Schilderung nicht erkennbar ist.

Kann Frau M vorab bei Arbeitsamt vorsprechen und sich
über Härtefallregelungen Infos einholen?

Das kann sie - nachdem sie sich vorher einen Termin geholt hat - ganz bestimmt.

MfG

Hallo Johanna,

Es gibt zwar keinen Arbeitsvertrag über 30 Stunden die Woche, aber es gibt sicherlich Gehaltsabrechnungen auf denen ersichtlich ist, dass man nur 30 Stunden gearbeitet hat!

Die Frage ist nur, wie lange schon nur 30 Stunden gearbeitet wurde! Nehmen wir mal an, es geht schon 2 Jahre so! Wenn es dann vor Gericht gehen würde, weil der Arbeitgeber wegen Arbeitsverweigerung oder so was ähnliches gekündigt hat, dann wird dem Arbeitgeber schon die Frage vorgehalten warum er dann erst 2 Jahre später reagiert hat!

Unter diesen Umständen wird ein Gericht auch davon ausgehen, dass es eine mündliche Absprache geben musste und auch mündliche Absprachen sind ja auch rechtlich bindend!

Die ARGE wird bei Kündigung wegen vertragswidriges Verhalten mit Sicherheit eine 3 monatige Sperrfrist aussprechen aber wenn man dann nach einer eventuellen Gerichtsverhandlungen nachweisen kann, dass der Arbeitgeber gekündigt hat, nur weil man mit der Erhöhung der Arbeitsstunden nicht einverstanden war und dass es eine mündliche Absprache gegeben hat, muss die Agentur für Arbeit für die 3 Monatige Sperrzeit auch nachträglich (bis zu 4 Jahre laut SGB X) den Verwaltungsakt zurücknehmen, wenn man einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X stellt!

Ich gehe jedenfalls von der Schilderung davon aus, dass der Arbeitgeber kündigen wird, wenn man seiner Forderung nicht nachkommen sollte! Er hat aber rechtlich aufgrund der mündlichen Vereinbarung keinen Anspruch auf die Forderung auf der 40-Stunden-Woche! Er kann aber versuchen, Druck mit den Arbeitsvertrag der nie geändert wurde auszuüben und die mündliche Vereinbarung so darstellen als hätte es diese nie gegeben! Dafür hat man aber die Gehaltsabrechnungen, die hierbei vor Gericht helfen könnten!

Eventuell könnten diese Gehaltsnachweise auch bei der Agentur für Arbeit helfen! Da würde ich auf alle Fälle vor der eventuellen Kündigung mal hingehen und den Fall schildern und zur Kenntnis nehmen was die darauf sagen! Vielleicht wird die Sperre nicht erteilt wenn der Agentur für Arbeit eine mündliche Vereinbarung gleich einleuchtend ist!

LG Rene

Unnötiges Vollzitat entfernt [Mod X.]