Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage zur Härtefallregelung.
Daß eine bestimmte Einkommensgrenze dazu unterschritten werden muß, habe ich rausgefunden. Auch, daß der Ehepartner oder eingetragene Partner in der Berechnung berücksichtigt wird.
Wie sieht das nun aber mit dem Lebensgefährten aus? Beim googeln bin ich auf widersprüche gestoßen.
Mal zur Situation - ich schiebe das Überkronen schon eine ganze Zeit vor mir her. Wegen des Geldes. Nun ist mir gestern, dank eines Knochenstückchens im Hachfleisch, ein großes Stück vom Backenzahn abgebrochen. Ich hoffe, daß er so überhaupt noch überkront werden kann. Füllen wird nicht mehr drin sein.
Eine Zahnbehandlung kann ich mir nicht leisten. Zumal noch weitere Zähne eine Krone brauchen.
Ich selber habe als einziges „Einkommen“ das Kindergeld für 1 Kind. Außerdem läuft noch mein Erziehungsurlaub.
Mein Freund hat durch Selbstständigkeit ein relativ hohes, bzw normales Bruttoeinkommen, Netto bleibt jedoch nicht viel übrig.
Wir er bei der Härtefallprüfung berücksichtigt?
Morgen werde ich zum Zahnarzt gehen, sofern er Zeit für mich hat.
Nur mit ein paar Infos, wie weiteres in die Wege zu leiten ist, würde ich mich sicherer fühlen.
Danke