Härtefallregelung einer Universität

Hallo!

Kann mir jemand sagen, ob eine Universität per Gesetz dazu verpflichtet ist, eine Härtefallregelung (für den Fall, dass man nach der zweiten Wiederholung einer Prüfungsleistung endgültig nichtbestanden hat) haben zu müssen?

Und wenn ja, wo man die Regelung finden kann bzw. ob die Uni ihre Regelung einfach so „löschen“ und widerrufen kann.

…habe bei meiner Suche leider noch nichts genaues herausbekommen…

Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo,

Kann mir jemand sagen, ob eine Universität per Gesetz dazu
verpflichtet ist, eine Härtefallregelung (für den Fall, dass
man nach der zweiten Wiederholung einer Prüfungsleistung
endgültig nichtbestanden hat) haben zu müssen?

  1. Das ist Landesrecht. Also potenziell schon mal mindestens 16 Gesetze.
  2. Das kann jede Hochschule/Uni innerhalb des gesetzlichen Rahmens selbst festlegen und auch ändern.
  3. Aller guten Dinge sind drei. Wenn man es dann nicht geschafft hat, sollte man es vielleicht akzeptieren.

zu 1. Selber festellen, in welchem Bundesland man studiert.
zu 2. Prüfungsordnung für den eigenen Studiengang im Internet oder in der Bibo einsehen (ggf. Rahmenprüfungsordnung für Fakultät oder Hochschule)
zu. 3. Alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei.
Es mag Härtefallregelungen geben, warum man nicht an einer Prüfung teilnehmen konnte oder warum sie als nicht als Versuch gewertet wird. Oftmals ist die Teilnahme an einer zweiten Wiederholung schon die Härtefallregelung.
Aber bei 16 Bundesländern und Hunderten Unis und Hochschulen will ich mal nicht ausschließen, dass es irgendwo auch nach dem dritten erfolglosen Anlauf noch eine allerletzteste Chance geben könnte.

Grüße