Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage bezüglich der Härtefallregelung beim Zahnersatz.
Ich habe eine Freundin, die sich in zwei Schritten den Ober- und Unterkiefer mit Zahnersatz ausstatten muss. Sie verdient leider nur 1.400 Euro brutto, also relativ wenig. Sie hat einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen und jetzt von der Krankenkasse mit Kosten zurück bekommen. Diese übernimmt 50% der Regelleistung, was in Ihren Fall knapp 1.700 Euro entpricht, dementsprechend würde die Regelleistung 3.400 Euro betragen?
Nun habe ich mich ein wenig erkundigt und in den AGBs einer Versicherung den Zusatz der Härtefallregelung gefunden.
Die Zuzahlung zur Regelleistung sollte danach nicht mehr als die dreifache Differenz des Bruttogehaltes abzüglich 994 Euro betragen.
In Ihrem Fall also nicht mehr als drei mal ca. 400 Euro = 1200 Euro, wenn ich das richtig verstehe.
Die Kasse müsste dementsprechend nicht lediglich 1.700 Euro zuzahlen müssen, sondern 2.200 Euro, sehe ich das richtig?
Oder macht es vielleicht einen Unterschied, dass die Operation in zwei Schritten durchgeführt wird und damit zwei Heil- und Kostenpläne erstellt wurden?
Wenn ich das richtig verstehe, würde die Krankenkasse 2.200 zuzahlen müssen, unabhängig, ob „nur“ die Regelleistung bezogen werden würde, oder noch kleine Extras zu machen wäre (Verblendungen etc.).
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.