Härtefallscheidung

Muss bei einer Härtefallscheidung der andere Ehegatte auf Gericht dabei sein?
Problem er hält sich im Ausland auf.

Hallo,
meiner war sogar im Inland und nicht mit beim Gericht, auch nicht sein Anwalt.
Ich wurde trotzdem geschieden.

LG Jasmin

Muss bei einer Härtefallscheidung der andere Ehegatte auf
Gericht dabei sein?
Problem er hält sich im Ausland auf.

Danke dir. Darf ich noch fragen? Wie lange hat die Scheidung gedauert vom 1.mal bei Anwalt an? Wurde da auch ein Versorgungsausgleich gemacht und muss man darauf warten? Oder geht das auch im Nachhinein?

Hallo,

Danke dir. Darf ich noch fragen? Wie lange hat die Scheidung
gedauert vom 1.mal bei Anwalt an?

ca. 4 Montae
Ich glaube ich war im April oder Mai das erste mal beim Anwalt. Der Anwalt beantragte sofort eine Härtefallscheidung. Ende Juli war ich geschieden (laut Scheidungsurkunde 26.07.). Vor Gericht war nur ich und mein Anwalt, wir dachten bis zur letzten Minute der werte Ehemann oder wenigstens sein Anwalt würden noch erscheinen, dem war aber nicht so. Allerdings ist das Ganze bereits fast 20 Jahre her.

Wurde da auch ein

Versorgungsausgleich gemacht und muss man darauf warten?

Nein, ich wollte den Typ nur loswerden.
Wenn ich noch Geld von ihn haben wollte, hätte ich mich wohl noch Jahre lang mit ihm rumärgern müssen.

Also eine Härtefallscheidung wird auch nur in ganz besonderen Fällen durchgeführt. Nicht alles, was aus Sicht eines Ehepartners „hart“ ist ist nach dem Gesetzt Grund genug für eine Härtefallscheidung.

Wenn die Ehezeit unter drei Jahren liegt, kann auf die Duchführungs des Versorgunsgausgleichs verzichtet werden. Er wird dann nur auf ausdrücklichen Antrag durchgeführt.

Geld fließt bei einem Versorgungsausgleich sowie so nicht. Es wird nur intern auf den Rentenkonten „Punkte“ hin und hergebucht. All das bargeldlos.

Härtefall ist schon gegeben mit Gewaltschutzverordnung. Ehezeit ist derzeit noch unter 3 Jahren, aber je nachdem wie lang das dauert sind es dann 3 Jahre. Wobei ich Rentenanteile abgeben müsste. Aber da er sich nicht mehr in Deutschland aufhält, wäre das sinnlos.

@Jasmin
Wenn deine Scheidung schon 20 Jahre her ist, könnte es jetzt aber auch andere Vorschriften geben. Weiß jemand da mehr???

Härtefall ist schon gegeben mit Gewaltschutzverordnung.
Ehezeit ist derzeit noch unter 3 Jahren, aber je nachdem wie
lang das dauert sind es dann 3 Jahre. Wobei ich Rentenanteile
abgeben müsste. Aber da er sich nicht mehr in Deutschland
aufhält, wäre das sinnlos.

Stichtag für die Duchführung des Versorgungsausgleichs ist Datum des Antrages/der Zustellung, liegt dies eben noch innerhalb der 3-Jahres-Frist dann muss kein Versorgungsausgleich duchgeführt werden, eben nur auf Antrag.

@Jasmin
Wenn deine Scheidung schon 20 Jahre her ist, könnte es jetzt
aber auch andere Vorschriften geben. Weiß jemand da mehr???