Hallo.
Man stelle sich eine alte Fabrik vor, die nun renoviert wird.
Dabei wird auch das vorhandene Leitungschaos gelichtet und man erkennt, dass eine Telefonleitung von Haus 1 zu Haus 2 gespannt ist (beide Häuser Teile der Fabrik), welche einen Verteilerkasten am Haus 2 einspeist, der aber nur zwei Telefonanschlüsse irgendwo Richtung Nachbar versorgt, keine eigenen.
- Die Leitung stellen wir uns jetzt mal als schlampig verlegte, lose baumelnde hässliche alte Leitung vor.
- Den Verteilerkasten stellen wir uns als altes, mitten auf der Außenwand von Haus 2 platziert vor.
Man würde nun gerne:
- Am liebsten gar keine sichtbar verlegten Leitungen oder Kästen haben.
- Sich notfalls mit vernünftig verlegten Leitungen und Kästen abfinden.
Deshalb wird der Netzbetreiber, nennen wir ihn mal C-Tom, kontaktiert. Ein Außendienstler stellt fest, dass die Leitung benötigt wird. Er erkennt an, dass die sehr unschön ist (und augenscheinlich beim nächsten Sturm auch herunterreißen könnte).
Aber eines würde dieser Herr kategorisch sagen: „Wir haben das Recht, Ihr Grundstück zu benutzen, und wenn wir das schöner machen sollen, dann zahlen SIE dafür.“
Ein mit einer solchen Situation konfrontierter Eigentümer wäre dann natürlich sauer, denn er denkt: „Wenn die schon sein Haus, sein Grundstück benutzen, dann sollen die das wenigstens vernünftig machen.“
Eure Meinung?
Oha, jetzt sehe ich gerade den fast identischen Artikel weiter unten.
Wobei dann nur noch die Frage bleibt:
Müsste man jede Art der Verlegung tolerieren? Könnte man eine technisch und optisch einwandfreie Verlegung auf Kosten des Netzbetreibers verlangen?
Hallo Carsten,
Oha, jetzt sehe ich gerade den fast identischen Artikel weiter
unten.
Unten ist nur ein „fast“ identischer Fall, in dem es vermutlich um eine Wasser- oder Entwässerungsleitung geht.
Telefonleitungen sind im Telekommunikationsgesetz geregelt. Und das weicht in manchen Dingen von Regelungen bei anderen Leitungen ab - auch in der Kostentragung.
Fakt ist, daß die Telekom, wenn es notwendig ist, das Recht zur Nutzung von Grundstücken hat. Über die Kostentragung im nicht öffentlichen Raum kann ich keine detaillierte Auskunft geben. Das muß im Gesetz nachgelesen werden.
Vermutlich ist es aber so wie gesagt, das der bezahlt, der es besser haben will. Wie im wirklichen Leben. Wer bestellt, bezahlt auch.
Anders würde es sich verhalten, wenn die Telekom sanieren will. Aber auch das ist nicht immer kostenlos für den Anlieger.
Gruß Steffi
Telefonleitungen sind im Telekommunikationsgesetz geregelt.
Und das weicht in manchen Dingen von Regelungen bei anderen
Leitungen ab - auch in der Kostentragung.
Fakt ist, daß die Telekom, wenn es notwendig ist, das Recht
zur Nutzung von Grundstücken hat. Über die Kostentragung im
nicht öffentlichen Raum kann ich keine detaillierte Auskunft
geben. Das muß im Gesetz nachgelesen werden.
Vermutlich ist es aber so wie gesagt, das der bezahlt, der es
besser haben will. Wie im wirklichen Leben. Wer bestellt,
bezahlt auch.
Ich denke aber auch, dass eine Leitung dann schon gemäß den anerkannten Regeln der Technik verlegt sein müsste. Man stelle sich einen schicken Neubau vor (das Recht zur Leitungsverlegung bestünde ja auch da), vllt. mit ner Fassade aus poliertem Marmor, und dann nagelt da einer ne olle Leitung krumm und schief in Wäschenleinenform dran.
Mahlzeit!
Ich denke aber auch, dass eine Leitung dann schon gemäß den
anerkannten Regeln der Technik verlegt sein müsste.
Das war sie sicher auch als sie installiert wurde.
Ich habe noch nie davon gehört das jede Installation immer den
aktuellen anerkannten Regeln entsprechen muß, siehe „klassische
Nullung“.
Gruß
Stefan
Hallo Carsten,
Ich denke aber auch, dass eine Leitung dann schon gemäß den
anerkannten Regeln der Technik verlegt sein müsste. Man stelle
sich einen schicken Neubau vor …und dann nagelt da einer
ne olle Leitung krumm und schief in Wäschenleinenform dran.
Die Regeln der Technik müssen nicht schön sein, sondern nur funktionieren. Eine Leitung in Wäscheleinenform ist zwar nicht up to date, aber den Regeln der Technik -nämlich denen für Freileitungen- entspricht sie. Mit dem Argument wird der Hausbesitzer nicht punkten können.
Gruß Steffi