Häuser tauschen einfach so?

Guten Tag,

ich hab ein kleines Problem mit dem ich nicht gleich zum Finanzberater rennen möchte (dazu haben wir noch später Zeit *g)

Mein Bruder und ich sind beide Hausbesitzer, die Häuser stehen im selben Ort in der selben Straße, sind ungefähr gleich viel Wert, haben beide gleich hohe Kredite. Das eine im Besitz meines Bruders, in diesem wohnt er und seine Familie sowie in einer zweiten Wohnung meine Großeltern. Das zweite in meinem Besitz, in dem meine Eltern wohnhaft sind. Ich selbst lebe 300 km entfernt wegen der Arbeit… soviel zum derzeitigen Stand…

nun wollen wir aber die Häuser tauschen da sich mein Bruder nicht mit den Großeltern versteht und alleine wohnen will und meine Eltern unbedingt zu den Großeltern wollen. Da sich die Häuser ähneln ists eigentlich egal… die Frage ist nur wie sind die rechtlichen Konsequenzen, meines Wissens gilt Tausch wie ein Kauf, fallen hierbei aber auch steuern an? muss es wie beim Kauf notariell geklärt werden? Ist ein tausch auch so bindend wie ein Kauf oder gleicht es Geschenken so das ich bibbern muss das es sich mein Bruder anders überlegt…

über Hilfe bin ich dankbar

MFG
Katja

Hallo

am einfachsten wäre doch, wenn die Großeltern zu den Eltern (d.h. ihren Kindern ) ziehen, dann kann der Bruder in seinem Haus bleiben und in dem deinen wohnen dann Eltern und Großeltern.
Wenn ich das jetzt nicht verwechselt habe.

Gruß

Hallo,

so wie ich es verstanden habe, ist es im endefekt nichts anderes als jeweils ein Kauf und im Gegenwert steht anstatt eines Geldbetrages eben der Wert einer Immobilie.

Die vertrag hierzu bedarf auf jeden Fall der notariellen Beurkundung (gesetzlich Vorschrift).

Auszug aus Wikipedia zu der Grunderwerbssteuer:
„Gemäß § 1589 Satz 1 BGB sind Personen, deren eine von der anderen abstammt, in gerader Linie verwandt. Gemäß § 1589 Satz 2 BGB sind Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen – z. B. Geschwister, Tante, Onkel –, in der Seitenlinie verwandt.“
D.h. in eurem Fall fällt keine Grunderwerbssteuer an.

Wenn ihr euch wirklich sicher seid, dass Ihr dies durchziehen wollt, dann vereinbart einen Termin mit dem Notar. Ihn könnt Ihr alle eure Fragen stellen. Er wird euch alle Fragen gernen beantworten (dies ist seine Aufgabe).

Wichtiger Hinweis vorher:
Sollten die Objekte mit Grundschulden belastet sein, dann sprecht auf jeden Fall vorher mit der Bank.

Gruß

Ob beim Kauf Grunderwerbssteuer anfällt, weiß ich nicht (im Parallelposting wurde es verneint, aber „nur“ Wikipedia als Quelle genannt).
WEiterhin fallen Notarkosten an.
Drittens hatte bei meinem Hauskauf die Gemeinde ein Vorkaufsrecht - wenn der Kaufpreis also zu niedrig ist, um Gebühren zu sparen, kann eventuell die Gemeinde ein Schnäppchen machen. (Allerdings kenne ich nicht die Voraussetzungen, die für einen Vorkauf zu erfüllen sind, ich wollte nur den Begriff in die Überlegungen einbringen.)

Wie wäre es mit gegenseitigen Mietverträgen? Spricht da etwas dagegen?

Gruß Bombadil2

Grunderwerbssteuer fällt nicht an. Hab ich im Studium gelern. Wollte nur etwas als Referenz hernehmen :smile: