Hallo,
Frau A ist freiberufliche Radio und TV-Journalistin. Sie arbeitet ca. 60-70% ihrer Zeit zu Hause, den Rest der Zeit ist sie entweder in einem Sender oder unterwegs. Sie möchte ihr Arbeitszimmer gerne steuerlich absetzen.
Nun meine Fragen:
- Kann man sagen, Frau A’s Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit?
- Wenn das Finanzamt beschließen sollte, eine Einzelfallprüfung bei Frau A vorzunehmen, womit muss Frau A dann rechnen? Kommt jemand vom Finanzamt vorbei? Wenn ja, meldet sich das Finanzamt vorher an? Darf in Frau A’s Arbeitszimmer ein Fernsehen und eine Minianlage stehen (immerhin ist Frau A Radio- und TV-Journalistin und benötigt Radio und Fernseher, um sich über ihre Branche zu informieren und mögliche neue Tätigkeitsgebiete zu erkunden)?
Danke und Gruss
Aron
Hallo,
Frau A ist freiberufliche Radio und TV-Journalistin. Sie
arbeitet ca. 60-70% ihrer Zeit zu Hause, den Rest der Zeit ist
sie entweder in einem Sender oder unterwegs. Sie möchte ihr
Arbeitszimmer gerne steuerlich absetzen.
Nun meine Fragen:
- Kann man sagen, Frau A’s Arbeitszimmer bildet den
Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit?
Genau das wird sich nach der Einzelfallprüfung beantworten lassen.
- Wenn das Finanzamt beschließen sollte, eine
Einzelfallprüfung bei Frau A vorzunehmen, womit muss Frau A
dann rechnen? Kommt jemand vom Finanzamt vorbei? Wenn ja,
meldet sich das Finanzamt vorher an?
Das darf man annehmen. Die wollen ja nicht unbedingt dreimal umsonst losfahren.
Darf in Frau A’s Arbeitszimmer ein Fernsehen und eine Minianlage :stehen (immerhin ist Frau A Radio- und TV-Journalistin und benötigt
Radio und Fernseher, um sich über ihre Branche zu informieren
und mögliche neue Tätigkeitsgebiete zu erkunden)?
Genau deswegen gibt´s Einzelfallprüfungen. Allerdings sind einzelne Fakten allein selten ein Grund für oder gegen eine Anerkennung. Da werden dann schon alle Fakten gewichtet und bewertet. Welche Merkmale nun mit welcher Gewichtung in die Bewertung eingehen, hängt sicher auch vom Beruf ab.
Der angegebene Zeitaufwand dürfte eher nachrangig sein, da man diese Angaben ja recht gut manipulieren könnte.
Und dann hängt es auch noch vom Finanzamt ab. Die einen sind etwas restriktiver als die anderen.
Am besten das Arbeitszimmer angeben und sehen was passiert. Die sagen dann schon, warum es ggf. nicht anerkannt würde.
Gruß
Hallo,
ich gehe davon aus, dass das Finanzamt dies vom Schreibtisch aus entscheiden wird.
In meiner ganzen beruflichen Karriere ist es mir exakt einmal passiert, dass das Finanzamt nur wegen eines Arbeitszimmers einen Außendienstler rausgeschickt hat. In diesem Fall war Renovierungsaufwand in fünfstelliger Höhe für das Arbeitszimmer beantragt worden.
Sollte das Finanzamt sich doch anmelden, unbedingt einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Gruß
Lawrence