häusliche gewalt

hallo liebe leute ich hab ein riesen problem…
ich lebe seit 1 monat mit meinem nun ex in einer gemeinsamen wohnung und bin letzten freitag nun endlich „geflüchtet“.

seit wir zusammen lebten rastete er stehts aus.
beim ersten mal ging er mir in der öffentlichkeit an den hals.
beim 2 mal drehte er zuhause nach einem discobesuch hab und warf mir die schlafzimmertür entgegen,vor den augen seines kumpels.
die polizei greift nicht ein da es „familienstreitikeiten“ sind.
in die wohnung komme ich auch nicht mehr da er meinen wohnungsschlüssel einbehalten hat.

habe nun versucht aus dem mietvertrag auszuscheiden aber es geht angeblich nicht laut vermieter.
ich wurde über sonderregelungen informiert nur finde ich diese nicht.

bitte helft mir!!

Moin,

wahrscheinlich wird deine Frage gelöscht, da du gegen FAQ1129 verstossen hast. Bezgl der Gesamtsituation solltest du dir mal

http://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/index.html

ansehen, insbesondere §2.

Ansonsten kann gemeinsam gemieteter Wohnraum nur gemeinsam gekündigt werden.

Gruß

TET

Hallo,

Ansonsten kann gemeinsam gemieteter Wohnraum nur gemeinsam
gekündigt werden.

wobei man dies vom Ex aber erzwingen kann. Mit Hilfe eines Anwalts, wenn man sich nicht auskennt.
Gruß

Nabend,

Ansonsten kann gemeinsam gemieteter Wohnraum nur gemeinsam
gekündigt werden.

wobei man dies vom Ex aber erzwingen kann. Mit Hilfe eines
Anwalts, wenn man sich nicht auskennt.

Was aber eine gewisse Zeit erfordert.

Gruß

Was genau ist die Frage? Den gemeinsamen Mietvertrag kann man nur gemeinsam kündigen. Die für eine wirksame, mit Dreimonatsfrist gem. § 573 c BGB auszusprechenden ordentlichen Kündigung erforderliche Unterschrift des zweiten Mieters kann man durch Gerichtsbeschluss ersetzen lassen.

Bis dahin schuldest du auch allein und in voller Höhe Miete und Mietvertragverpflichtungen dem Vermieter gegenüber, auch wenn du dort verständlicherweise nicht wohnst.

Das du dein Recht, deine Wohnung zu betreten, jederzeit durchsetzen könntest, die aber nur in Begleitung und wohl zur Mitnahme deine Habe durchsetzen willst, unterstelle ich.

G imager