Hallo Zusammen,
mich würde interessieren, ob es ein Gesetz oder eine Richtlinie für eine tarifliche Bezahlung in der häuslichen Krankenpflege gibt.
Verhält es sich vielleicht sogar so, dass ein möglicher Arbeitgeber die Entlohnung nach eigenem Ermessen vornehmen könnte? Vielleicht sogar weit unter den Tariflöhnen?
Eine sehr gespannte Only freut sich, wenn Ihr hierzu ein paar Ideen hättet.
Hallo Zusammen,
mich würde interessieren, ob es ein Gesetz oder eine
Richtlinie für eine tarifliche Bezahlung in der häuslichen
Krankenpflege gibt.
So wie Du fragst, NEIN! Tariflöhne gelten nur dann, wenn:
- Beide Parteien tarifgebunden sind, also Mitglied der vertagschließenden Parteien AG-verband bzw. Gewerkschaft sind.
- Die Anwendung eines Tarifvertrags durch Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
- Ein Tarifvertrag in einer Branche für „allgemeingültig“ erklärt wurde (m. W. ist das für häusliche Krankenpflege nicht passiert)
Verhält es sich vielleicht sogar so, dass ein möglicher
Arbeitgeber die Entlohnung nach eigenem Ermessen vornehmen
könnte? Vielleicht sogar weit unter den Tariflöhnen?
Natürlich, das nennt sich Vertragsfreiheit.
Eine sehr gespannte Only freut sich, wenn Ihr hierzu ein paar
Ideen hättet.
Wenn Du einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hast, fällt mir dazu nix ein.
&Tschüß
Wolfgang
Hi Wolfgang,
danke. Das hilft mir schon weiter.
Gruß Only