häusliche Pflege Rollstuhl Steuererklärung

… was muss man beachten.

Die Situation: Mann 50 nach Schlaganfall halbseiteige Lähmung und Rollstuhlgebunden. Pflegestufe 3, Betreuung durch seine Ehefrau im eigenen Haus.

Nun steht die erste Steuererklärung an. Was muss sie alles Beachten. Umbau, Anpassung der Wohnung …

Was sollte sie für die Zukunft (behördenbezogen) beachten ? Telefon, Hilfe zum Lebensunterhalt, …

Wenn Ihr Ratschläge oder Erfahrung habt, würde ich das gerne weitergeben. Danke, Wilhelm

Hi,

wie immer bei einem so komplizierten Fall ist der Besuch bei einem Steuerberater dringend anzuraten.
Unabhängig davon ist es sinnvoll, alle Mehraufwendungen, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen genau aufzulisten, der Fachmann kann dann diejenigen, die sich steuerlich geltend machen lassen heraussortieren.
Selten wird man dann alle Aufwendungen gleich im Steuerbescheid anerkannt bekommen. Sicher ist auch noch ein Rechtsbehelfsverfahren und ein Klageverfahren durchzufechten, da ist es auch besser, einen Steuerberater zu beauftragen.

Hilfe zum Lebensunterhalt hast du erwähnt… Hat das Ehepaar dann überhaupt steuerpflichtige Einkünfte? Vom Finanzamt ist nichts zu holen, außer wenn man vorher Lohnsteuer bezahlt hat.

Bei Umbaumaßnahmen wird oft abgelehnt mit der Begründung, dass es sich um Aufwendungen fürs Haus handelt. manche Finanzgericht erkennen es aber doch an. Versuchen sollte man es aber auf jeden Fall. Es sind immer Einzelfallentscheidungen.

Viel Glück
Cirwalda

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Danke für die Antwort, den genauen Sachverhalt kenne ich im Augenblick nicht im Einzelnen.

Das mit der Steuer scheint doch kompliziert zu sein. Abhängig, aus welchem Topf die Bezüge stammen (priv. Zusatzversicherung z.B.), werden sie als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingestuft.

Berentete (besser pensionierte) Beamte zahlen Steuern von deren Bezügen.

Das mit dem Steuerberater habe ich auch empfohlen.

danke noch mal,

Wilhelm