Häusliches Arbeitszimmer als Ausbildungskosten

Hallo,
meine Frau hat 2010 studiert und ich habe nebenberuflich als Autor gearbeitet. Wir wohnen in meiner Eigentumswohnung wo wir auch ein Arbeitszimmer eingerichtet haben. Wie setze ich das Arbeitszimmer am besten von der Steuer ab? Soll ich es bei mir in der Einnahmenüberschussrechnung eintragen oder bei meiner Frau als Ausbildungskosten angeben oder soll man sich das Arbeitszimmer irgendwie teilen? Was ist besser? Spielt es eine Rolle, dass die Wohnung nur mir gehört?

Danke

hallo,

die anerkennung eines arbeitszimmers ist an sehr enge voraussetzungen geknüpft. wenn diese nicht erfüllt sind, erkennt das fa das auch nicht an.

arbeitszimmer sind grundsätzlich anerkannt bei freiberuflern, selbständigen etc. ebenso bei denjenigen, denen der arbeitgeber generell keinen arbeitsplatz zur verfügung stellt (sog. telearbeit). weiterhin muß der ganz überwiegende teil der arbeit von diesem ort aus erledigt werden. ausnahmen hinsichtlich der zeitfenster gibt es nur bei menschen, die beruflich viel unterwegs sind (handelsvertreter etc.).
weiterhin muß das arbeitszimmer abgetrennt vom übrigen wohnraum sein (abschließbar durch eine tür), darf kein durchgangszimmer sein und darf auch nichts anderes an mobiliar enthalten außer das, was man für die arbeit braucht.
erkennt das fa das arbeitszimmer an, kann man alle kosten, die das az betreffen, absetzen (als werbungskosten) - strom, heizung, umlagen für nebenkosten wie kaminkehrer, straßenreinigung etc. weiterhin - nach den gängigen vorschriften - einrichtung, equipment etc.pp.
man muß damit rechnen, daß das fa die angaben über das arbeitszimmer vor ort kontrolliert.
ein arbeitszimmer für das studium wird nicht anerkannt. etwas anders kann es bei der autorentätigkeit sein; hier kommt es aber darauf an, inwieweit der anteil der „nebenberuflichkeit“ am gesamteinkommen und der arbeitszeit liegt (1-2 stud. in der woche wird wohl eher als "hobby angesehen werden - etwas anderes ist das bei hauptberuflichen autoren - die leben aber auch davon…).

es spielt keine rolle, wem die eigentumswohnung gehört, solange das zimmer nicht ordnungsgemäß vermietet ist. bei ehepaaren wird sowas grds. nicht anerkannt, außer der eine ehepartner übt ein selbständiges gewerbe aus, nutzt dafür diesen einen raum ausschließlich und zahlt dafür miete (mietvertrag!!!). „unter der hand“ geht da gar nichts.

versuchen kann man´s, aber ich sehe da grau-schwarz.

saludos, borito

Hi,
Danke für die ausführliche Antwort. Ich bin nebenberuflich Autor und habe letztes Jahr ein Buch raus gebracht. Der Aufwand war mehr als 2 Stunden pro Woche. Ist das ein Problem, das ich nebenberuflich tätig bin?

Dass heißt es wäre also besser wenn ich das Zimmer bei mir ansetze?

Danke

hallo,

das fa wird immer darauf abzielen, in welchem beruf du deinen haupterwerb hast. sind die tätigkeiten, die du im „home office“ ausübst, mit deinem haupterwerb verknüpft, mußt du darlegen, daß du diese arbeiten ausschließlich zuhause ausführen kannst. idealerweise hilft dabei entweder eine erklärung des arbeitgebers oder ein sog. telearbeitsplatzvertrag.

übst du „nebenberuflich“ eine tätigkeit aus, die du nur zuhause oder in einem angemieteten büro ausüben kannst (da dein eigenes gewerbe bzw. du keinen anderen platz zur verfügung hast), wird sich das fa dafür interessieren, in welchem verhältnis dein „nebenerwerb“ zu deinem haupterwerb steht.
willst du dir mit deinem (aktuellen) nebenerwerb ein zweites standbein aufbauen bzw. dich von deinem aktuellen haupterwerb lösen, so mußt du dies dem fa gegenüber glaubhaft darlegen. gelten die beiden o.g. merkmale nicht, so sollte dein nebenerwerb hinsichtlich des erzielten oder zumindest geplanten erzielten einkommens deutlich an den haupterwerb herankommen. alles andere würde das fa wohl eher als „liebhaberei“ betrachten und ein arbeitszimmer daher nicht anerkennen.

inwieweit deine (bisherige) autorentätgikeit geeignet ist, eine anerkennung eines arbeitszimmers zu erreichen, kann ich mit den mir bekannten informationen nicht sagen.

versuchen kannst du es allemal; du mußt dir aber darüber im klaren sein, daß du bei einer endgültigen ablehnung des fa keine zweite chance bekommst (außer es treten neue, bisher nicht vorhandene umstände ein).

saludos, borito

Hallo, also wenn Du überhaupt was ansetzen kannst, dann bei Dir.
Gruss Hermann