häusliches Arbeitszimmer bei Freiberuflichkeit

Hallo,

bei der Einkommenssteuer kann man doch eigentlich ein häusliches Arbeitszimmer als Freiberufler absetzen. Was kann man tun, wenn das FA dieses nach 3 Jahren Akzeptanz plötzlich nicht mehr anerkennt. Der Sachbearbeiter wechselte wegen Namensänderung durc Heirat und jetzt kann frau das Arbeitszimmer nicht mehr steuuerlich absetzen??? Wo ist da die Rechtsgrundlage?

HILFE!
Sanne_blue

das sollte erstmal den neuen Sachbearbeiter gefragt werden - und dann muss man sehen, ob man das widerlegen kann.

Einen Fehler den der Vorgänger gemacht haben könnte, muss der Neue nicht übernehmen.

E.

kein Ansatz häusliches Arbeitszimmer ‚‚wie immer‘‘
Hi !

Ein „häusliches Arbeitszimmer“ wird als Aufwand nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung nur noch in äußerst wenigen Fällen anerkannt. Gegen diese gesetzliche Regelung laufen auch bereits Gerichtsverfahren.

Die gesetzliche Grundlage findet sich im § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

Daneben ist die Einkommensteuer eine Jahressteuer. Das bedeutet, dass jährlich neu geprüft wird, ob die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Wenn im Vorjahr also entweder die gesetzliche Regelung noch anders lautete oder der Sachbearbeiter den „Fehler“ nicht entdeckte, kann dies in diesem Jahr ebend alles ganz anders laufen.

BARUL76

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