Hallo,
nun widersprichst du dir selbst. die sachlage war eben NICHT eindeutig, daher gab es auch allerorten die hinweise, man möge das geltend machen und gegen den ablehnenden bescheid widerspruch einlegen. damit wäre bis zur endgültigen klärung alles „schwebend wirksam“ gewesen.
es ist eben nun mal deutsche steuergesetzgebung, daß bescheide, die rechtskräftig sind, auch rechtskräftig bleiben. ich habe den entscheid nicht zu verantworten, daß unwidersprochene bescheide nicht mehr rückgängig gemacht werden können bzw. man diese nicht wieder aufleben lassen kann.
dieser sachverhalt ist übrigens analog zur pendlerpauschale: wer hier ebenfalls keine angaben gemacht hatte, hat pech gehabt. traurig, aber realität.
du kannst ja beim fa versuchen, eine wiedereinsetzung in den vorigen stand zu erreichen. ich beurteile die erfolgsaussichten zwar nahe null, aber vielleicht lassen sich die fiskalritter mit guten argumenten überzeugen!?
saludos, borito