Häusliches Arbeitszimmer - Erstattung aus 2008?

Ich habe bei meiner Steuererklärung für 2008 das häusliche Arbeitszimmer nicht mit angegeben. Die Rechtslage war auch Anfang 2009 noch eindeutig.

Jetzt meine Frage: Kann ich die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer für 2008 noch irgendwie geltend machen, obwohl das häusliche Arbeitszimmer nicht explizit in der Vorläufigkeit genannt wird?

Hallo, ja du kannst es nachträglich geltend machen, wenn dein Bescheid für 2008 noch nicht rechtskräftig ist, also Du noch Einspruchsfrist hast. Ansonsten ist der Zug für 2008 abgefahren; weiss aber nicht ob, daß jüngst ergangene Urteil noch ein Schlupfloch offengelassen hat!
Gruss Hermann47

Hallo Hermann47,

zunächst einmal vielen Dank für deine Antwort. Da der Steuerbescheid von Mitte März 2009 ist, schaffe ich noch nicht mal mehr eine Wiederaufnahme. Aber was ist das für ein Urteil von dem du gesprochen hast? Hast du da vielleicht mal einen Link für mich?

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hallo,

um es klar zu sagen: eine änderung nicht angefochtener steuerbescheide aus der vergangenheit bzgl. der absetzbarkeit des az kommt trotz gesetzesänderung nicht in betracht.

wer also in den vorjahren das az gar nicht erst angesetzt hatte ODER zwar angesetzt hatte, dies aber vom fa abgewiesen und dagegen kein widerspruch eingelegt wurde, hat seine chancen verwirkt.

saludos, borito

Ja genau das ist für mich der Knackpunkt. Das Urteil durch das BVG hebt das Urteil ja für die Jahre bis 2007 auf. Das heißt für mich, das im Jahr 2009, die Rechtslage für ein häusliches Arbeitszimmer in 2008 eindeutig war. Warum sollte ich dann Kosten anmelden, wenn diese gar nicht erstattet werden? Also unsinnig. Nun wird aber diese Rechtslage für 2008 aufgehoben. Also muss es doch heute (2010) noch irgendwie eine Möglichkeit geben, diese Kosten für 2008 geltend zu machen?! Weil ja auch ein Einspruch 2009 nichts gebracht hätte - Rechtslage eindeutig.

Hallo,

nun widersprichst du dir selbst. die sachlage war eben NICHT eindeutig, daher gab es auch allerorten die hinweise, man möge das geltend machen und gegen den ablehnenden bescheid widerspruch einlegen. damit wäre bis zur endgültigen klärung alles „schwebend wirksam“ gewesen.
es ist eben nun mal deutsche steuergesetzgebung, daß bescheide, die rechtskräftig sind, auch rechtskräftig bleiben. ich habe den entscheid nicht zu verantworten, daß unwidersprochene bescheide nicht mehr rückgängig gemacht werden können bzw. man diese nicht wieder aufleben lassen kann.
dieser sachverhalt ist übrigens analog zur pendlerpauschale: wer hier ebenfalls keine angaben gemacht hatte, hat pech gehabt. traurig, aber realität.

du kannst ja beim fa versuchen, eine wiedereinsetzung in den vorigen stand zu erreichen. ich beurteile die erfolgsaussichten zwar nahe null, aber vielleicht lassen sich die fiskalritter mit guten argumenten überzeugen!?

saludos, borito

Falls Du noch keinen Hinweis gefunden hast hiere der Link zur BGH Entscheidung:
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/b…
Gruss Hermann