Hallo,
Ich lebe mit meiner Familie in Bayern. Mein Arbeitsschwerpunkt als Freiberufler ist allerdings Nordrhein-Westfalen. Daher habe ich dort eine Zweitwohnung. Die Kosten für die Zweitwohnung mache ich im Rahmen der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung mit meiner Frau geltend (Meine Frau ist fest angestellt). Kann ich jetzt die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in der Zweitwohnung in meiner freiberuflichen Gewinnermittlung geltend machen? In der gemeinsamen Familienwohnung in Bayern mache ich kein häusliches Arbeitszimmer geltend.
Wer kann helfen?
Besten Dank vorab
Kurt