Häusliches Arbeitszimmer in Zweitwohnung möglich?

Hallo,

Ich lebe mit meiner Familie in Bayern. Mein Arbeitsschwerpunkt als Freiberufler ist allerdings Nordrhein-Westfalen. Daher habe ich dort eine Zweitwohnung. Die Kosten für die Zweitwohnung mache ich im Rahmen der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung mit meiner Frau geltend (Meine Frau ist fest angestellt). Kann ich jetzt die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in der Zweitwohnung in meiner freiberuflichen Gewinnermittlung geltend machen? In der gemeinsamen Familienwohnung in Bayern mache ich kein häusliches Arbeitszimmer geltend.
Wer kann helfen?
Besten Dank vorab
Kurt

Hallo Kurt,

in welchem Bereich der Steuererklärung machst Du denn die NRW-Wohnung geltend??
Du kannst die Kosten der Wohnung natürlich nicht doppelt absetzen, darüber sind wir uns ja wahrscheinlich einig.

Gruß
Andrea

Hallo Andrea,
danke für die Rückmeldung. Ich mache die Kosten in der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung unter Werbungskosten und dort als ‚Doppelte Haushaltsführung‘ geltend. Da es sich um eine Eigentumswohnung handelt habe ich jetzt die Darlehenszinsen, die Darlehenstilgung, die Kosten für einen Bausparvertrag, das ‚Wohngeld‘ der Eigentümergemeinschaft sowie die Grundbesitzabgaben eingesetzt. Alles richtig? Dann kann ich das vermutlich nicht mehr in der Gewinnermittlung als häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Allerdings hat das wohl mein Steuerberater, den ich seit diesem Jahr nicht mehr habe in den vergangenen Jahren gemacht…
Was meinst Du dazu?
Danke und Gruß
Kurt

Bei Nachweis aller sonstigen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers kann das Arbeitszimmer in der Zweitwohnung sein.