Folgende Situation: Person X arbeitet im Regelfall ausschließlich von zu Hause aus und hat dort ein eigenes geschlossenes Arbeitszimmer, dass alle Bedingungen für die komplette Absetzbarkeit erfüllt.
Im Arbeitsvertrag von Person X steht: Person X arbeitet im Home-Office. Beide Parteien sind sich einige, das der/die Angestellte 45 Anwesenheits- bzw. Reisetage hat. Der/die Angestellte verpflichtet sich alle zwei Wochen für einen Tag im Firmensitz in … anwesend zu sein.
Bei den Anwesenheitstagen handelt es sich um reine Besprechungstermine in denen Person X kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Erfüllt Person X damit folgende Bedingung?
Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit: Wer ausschließlich in seinem Arbeitszimmer seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, kann die daraus resultierenden Aufwendungen in tatsächlicher Höhe abziehen. Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen. Das heißt: Der Steuerbürger darf so gut wie nie außerhalb des Arbeitszimmers tätig sein.