Häusliches Arbeitszimmer komplett absetzbar?

Folgende Situation: Person X arbeitet im Regelfall ausschließlich von zu Hause aus und hat dort ein eigenes geschlossenes Arbeitszimmer, dass alle Bedingungen für die komplette Absetzbarkeit erfüllt.
Im Arbeitsvertrag von Person X steht: Person X arbeitet im Home-Office. Beide Parteien sind sich einige, das der/die Angestellte 45 Anwesenheits- bzw. Reisetage hat. Der/die Angestellte verpflichtet sich alle zwei Wochen für einen Tag im Firmensitz in … anwesend zu sein.

Bei den Anwesenheitstagen handelt es sich um reine Besprechungstermine in denen Person X kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Erfüllt Person X damit folgende Bedingung?
Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit: Wer ausschließlich in seinem Arbeitszimmer seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, kann die daraus resultierenden Aufwendungen in tatsächlicher Höhe abziehen. Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen. Das heißt: Der Steuerbürger darf so gut wie nie außerhalb des Arbeitszimmers tätig sein.

Hallo,

Bei den Anwesenheitstagen handelt es sich um reine
Besprechungstermine

Erfüllt Person X damit folgende Bedingung?
Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit: Wer
ausschließlich in seinem Arbeitszimmer seiner beruflichen
Tätigkeit nachgeht, kann die daraus resultierenden
Aufwendungen in tatsächlicher Höhe abziehen. Das Arbeitszimmer
muss den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen. Das
heißt: Der Steuerbürger darf so gut wie nie außerhalb des
Arbeitszimmers tätig sein.

ja, eindeutig. Denn wo ein „Mittelpunkt“ ist muss auch ein „Umfeld“ vorhanden sein. Diese Besprechungstermine sind zwar „Arbeit“, aber diese befindet sich in untergeordneter zeitlicher Bedeutung.

LG