Hallo,
wer kann konkrete Beispiele aus der SELBSTÄNDIGKEIT nennen, wenn ein häusliches Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung ist und die Aufwendungen unbeschränkt anerkannt werden sollen?
Denn die außerhäusliche Tätigkeit schließt den unbeschränkten Abzug nicht von vornherein aus (BFH-Urteil v. 13.11.02 und BMF-Schreiben vom 02.03.11).
Wer kann Hilfestellung ÜBER die überall erwähnten Lehrer-, Handelsvertreter- und HomeOffice-Beispiele hinaus geben?
Gibt es schon entsprechende Einzelurteile, die verwendet werden können?
Trotz viel Sucherei habe ich zum Thema nichts erschöpfendes gefunden…
Hallo,
wer kann konkrete Beispiele aus der SELBSTÄNDIGKEIT nennen,
wenn ein häusliches Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten
betrieblichen Betätigung ist und die Aufwendungen unbeschränkt
anerkannt werden sollen?
Die Finanzbehörde unterscheidet zwischen Arbeitszimmer und
Büro.
diese unterscheidung wäre mir neu ?
na ja, war mir auch neu!
Also in der Steuererklärung ein Büro angeben und auch
entsprechend einrichten.
…es ging mir grundsätzlich darum, dass es völlig egal ist, wie ich den raum nenne, den ich beruflich nutze, sondern es kommt auf die tätigkeit an, die ich ausführe und wie sowohl der qualitative als auch der quantitative anteil der tätigkeit geprägt ist…
wenn sowas mal bei der veranlagung durchrutscht, sollte man es nicht verallgemeinern.