häusliches Arbeitszimmer Mittelpunkt ?

Hallo,
wer kann konkrete Beispiele aus der SELBSTÄNDIGKEIT nennen, wenn ein häusliches Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung ist und die Aufwendungen unbeschränkt anerkannt werden sollen?
Denn die außerhäusliche Tätigkeit schließt den unbeschränkten Abzug nicht von vornherein aus (BFH-Urteil v. 13.11.02 und BMF-Schreiben vom 02.03.11).
Wer kann Hilfestellung ÜBER die überall erwähnten Lehrer-, Handelsvertreter- und HomeOffice-Beispiele hinaus geben?
Gibt es schon entsprechende Einzelurteile, die verwendet werden können?

Trotz viel Sucherei habe ich zum Thema nichts erschöpfendes gefunden…

Danke, Helge

Dazu gibt es ein BMF-Schreiben, das auf der homepage des Bundesfinanzministeriums zu finden ist.

Die Finanzbehörde unterscheidet zwischen Arbeitszimmer und Büro.
Also in der Steuererklärung ein Büro angeben und auch entsprechend einrichten.

Diese Erfahrung habe ich selbst gemacht!

Gruß

Hallo,
wer kann konkrete Beispiele aus der SELBSTÄNDIGKEIT nennen,
wenn ein häusliches Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten
betrieblichen Betätigung ist und die Aufwendungen unbeschränkt
anerkannt werden sollen?

  • schriftsteller
  • publizist
  • werbetexter
  • programmierer

gruß inder

Die Finanzbehörde unterscheidet zwischen Arbeitszimmer und
Büro.

diese unterscheidung wäre mir neu ?

Also in der Steuererklärung ein Büro angeben und auch
entsprechend einrichten.

macht keinen unterschied, es kommt auf die tätigkeit an und die begleitumstände

Diese Erfahrung habe ich selbst gemacht!

ja, das kann ja sein, aber persönliche erfahrungen helfen hier nicht weiter, weil der fragesteller sicher nicht den selben sachbearbeiter hat…

gruß inder

Die Finanzbehörde unterscheidet zwischen Arbeitszimmer und
Büro.

diese unterscheidung wäre mir neu ?

na ja, war mir auch neu!

Also in der Steuererklärung ein Büro angeben und auch
entsprechend einrichten.

macht keinen unterschied, es kommt auf die tätigkeit an und
die begleitumstände

richtig, also ein Angestellter der alle seine Tätigkeiten auf der Arbeitsstelle erledigt, kann hier nichts fordern.

Diese Erfahrung habe ich selbst gemacht!

ja, das kann ja sein, aber persönliche erfahrungen helfen hier
nicht weiter, weil der fragesteller sicher nicht den selben
sachbearbeiter hat…

dies hat nichts mit einem Sachbearbeiter zu tun,
sondern mit dem Steuerrecht.

gruß inder

Gruß

Die Finanzbehörde unterscheidet zwischen Arbeitszimmer und
Büro.

diese unterscheidung wäre mir neu ?

na ja, war mir auch neu!

Also in der Steuererklärung ein Büro angeben und auch
entsprechend einrichten.

…es ging mir grundsätzlich darum, dass es völlig egal ist, wie ich den raum nenne, den ich beruflich nutze, sondern es kommt auf die tätigkeit an, die ich ausführe und wie sowohl der qualitative als auch der quantitative anteil der tätigkeit geprägt ist…

wenn sowas mal bei der veranlagung durchrutscht, sollte man es nicht verallgemeinern.

zum nachlesen:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Starts…](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/033.html)