Hallo,
der zuständige FA-Sachbearbeiter lässt mich momentan zappeln - mir fehlt anscheinend die richtige Formulierung, vielleicht kann hier jemand helfen:
also, ein Dienstleister mit ständig wechselnden Einsatzorten will sein Büro in der Mietwohnung UNBESCHRÄNKT absetzen - das würde ungefähr 400 Euro mehr im Jahr ausmachen als die bereits zugestandenen 1250 Euro.
Hintergrund: alle Akquisetätigkeiten per Internet, jegliche Buchhaltungs-, Rechnungs- und Steuererledigungen werden dort abgewickelt, teils werden Kunden empfangen.
Die außerhäuslichen Tätigkeiten überwiegen allerdings zeitlich.
Nun verliert sich dieser Dienstleister in dem Wust von Formulierungen wie „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung“ und „wesentlich und prägend“ oder „qualitativer Schwerpunkt“.
Umständlicher wird es noch durch weitere betriebliche Tätigkeiten und DEREN inhaltliche und zeitliche Nutzung des Arbeitszimmers…
Kennt sich damit aus Steuerzahlersicht jemand aus?
Was bedeutet z.B., „den Mittelpunkt der Haupttätigkeit zu bestimmen“?
Was bedeutet anhand eines einfachen Beispieles der Begriff „prägend“?
Und wie kann der Dienstleister einem ausgebildeten FA-Beamten am einfachsten überzeugen?
Schön Sonntag noch!
Helge