häusliches Arbeitszimmer - wie argumentieren?

Hallo,
der zuständige FA-Sachbearbeiter lässt mich momentan zappeln - mir fehlt anscheinend die richtige Formulierung, vielleicht kann hier jemand helfen:
also, ein Dienstleister mit ständig wechselnden Einsatzorten will sein Büro in der Mietwohnung UNBESCHRÄNKT absetzen - das würde ungefähr 400 Euro mehr im Jahr ausmachen als die bereits zugestandenen 1250 Euro.
Hintergrund: alle Akquisetätigkeiten per Internet, jegliche Buchhaltungs-, Rechnungs- und Steuererledigungen werden dort abgewickelt, teils werden Kunden empfangen.
Die außerhäuslichen Tätigkeiten überwiegen allerdings zeitlich.
Nun verliert sich dieser Dienstleister in dem Wust von Formulierungen wie „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung“ und „wesentlich und prägend“ oder „qualitativer Schwerpunkt“.
Umständlicher wird es noch durch weitere betriebliche Tätigkeiten und DEREN inhaltliche und zeitliche Nutzung des Arbeitszimmers…

Kennt sich damit aus Steuerzahlersicht jemand aus?

Was bedeutet z.B., „den Mittelpunkt der Haupttätigkeit zu bestimmen“?
Was bedeutet anhand eines einfachen Beispieles der Begriff „prägend“?

Und wie kann der Dienstleister einem ausgebildeten FA-Beamten am einfachsten überzeugen?

Schön Sonntag noch!

Helge

Die außerhäuslichen Tätigkeiten überwiegen allerdings
zeitlich.

ALSO: nur 1.250,–

Und wie kann der Dienstleister einem ausgebildeten FA-Beamten
am einfachsten überzeugen?

GAR Nicht - er hat Recht!

Alternative: außerhäusliches Büro anmieten und vollen Ausgaben absetzen!

Lia

Hallo Helge,

das Finanzamt unterscheidet zwischen den Begriffen Arbeitszimmer und Büro.
Wenn ein Büro vorhanden ist, das nur für dienstliche Tätigkeiten genutzt wird, Kundentermine wahr genommen werden usw.(kein sonstiger Hausrat sich in diesem Raum befindet) wird das Finanzamt diesen Raum anerkennen.
Ansonsten haben Sie nur die eingeschränkte Abschreibemöglichkeit.

Viele Grüße!

Hallo Helge,

das Finanzamt unterscheidet zwischen den Begriffen
Arbeitszimmer und Büro.
Wenn ein Büro vorhanden ist, das nur für dienstliche
Tätigkeiten genutzt wird, Kundentermine wahr genommen werden
usw.(kein sonstiger Hausrat sich in diesem Raum befindet) wird
das Finanzamt diesen Raum anerkennen.

DAS ist so nicht richtig: wenn dieses Büro/Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung ist, unterliegt es den o.g. Beschränkungen!

Lia

Hallo Schlauelia,

doch, so ist es. 3 Jahren ärgerte ich mich mit dem Finanzamt herum, weil mein Büro sich im eigenen Haus befindet.

Ein guter Bekannter, Steuerberater, ehemals Steuerfahnder beim Finanzamt gab mir den Tipp, in die Steuererklärung nicht mehr Arbeitszimmer, sonder Büro zu schreiben und schwups war ein Mitarbeiter vom Finanzamt da.
Kontrollierte mein Büro und erklärte mir:
wenn ein Büro nur für dienstliche Aufgaben genutzt wird und sich sonst keine bürofremden Dinge darin befinden können alle Rechnungen und anteilmäßige Hauskosten abgesetzt werden.

Bei einem Arbeitszimmer geht man davon aus, dass hier auch noch andere Tätigkeiten verrichtet werden und daher nur max. die eingeschränkte Pauschale möglich ist.

Seit ungefähr 4 Jahren kann ich alles steuerlich geltend machen.

Viele Grüße!

Hallo Merger,

das habe ich schon verstanden: aber in der Frage ging es um eine Mietwohung - kein eigenes Haus!!

Und wenn das Büro im eigenen Haus als Selbständiger/Gewerbetreibender genutzt wird, wird das FA schon eher dies anerkennen mit Afa usw., denn bei Aufgabe wird das aktivierte Betriebsvermögen - Anteil Büro plus anteiliger Grund und Boden - wieder aufgelöst( Aufgabegewinn + Rückgängigmachung der AfA) und der Gewinn versteuert!! Das sollten Sie Ihren Stb mal fargen!!

Lia

Hallo schlauelia,

die ersten Jahre, als dies bei mir das Finanzamt anerkannte,
war ich als Agenturinhaber eines Versicherungsunternehmens, noch im Angestelltenverhältnis.

Und es wurde alles vom Finanzamt anerkannt!

Manchmal kommt es mir beim Finanzamt allerdings so vor,
als wenn alles Einzelentscheidungen wären und man nur hoffen kann,
dass man auf den entsprechenden Finanzbeamten trifft.

Gruß

die ersten Jahre, als dies bei mir das Finanzamt anerkannte,
war ich als Agenturinhaber eines Versicherungsunternehmens,
noch im Angestelltenverhältnis.

Und es wurde alles vom Finanzamt anerkannt!

die machen halt auch mal fehler…

Manchmal kommt es mir beim Finanzamt allerdings so vor,
als wenn alles Einzelentscheidungen wären und man nur hoffen
kann,

…das kommt dir nicht nur so vor, sondern das ist auch so…

dass man auf den entsprechenden Finanzbeamten trifft.

oder den entsprechenden richter, oder den entsprechenden polizeibeamten…

gruß inder

danke für den Tipp mit Büro vs. Arbeitszimmer - ansonsten bin ich leider verwirrt wie vorher…
der Finanzbeamter weist u.a. selbst drauf hin, dass
„…dem zeitlichen Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers lediglich eine indizielle Bedeutung zu kommt, das zeitliche Überwiegen der außerhäuslichen Tätigkeit schließt einen unbeschränkten Abzug der Aufwendungen nicht von vornherein aus.“

Was genau soll nun wesentlich und prägend sein, wie sollte hier argumentiert werden?

Sinnvoll ist wohl, den Finanzbeamten einzuladen und wenn er nach Beschau immer noch für seinen Dienstherrn entscheidet, das Finanzgericht anzurufen.
Klar, für das FA ist das immer noch das kleinere Risiko, weil welcher Steuerzahler tut sich das (Zeit und evtl. Geld) an ???

Leider stehen dem hier genannten Dienstleister keine finanziellen Mittel zur Klärung durch einen Steueranwalt zur Verfügung…

Trotz allem, schön Sonntag noch.

Gruss, Helge