Hallo wer weiss was Freunde,
mein häusliches Arbeitszimmer wird beim Finanzamt nicht anerkannt.
Mein Büro in meiner Mietwohnung wird ausschliesslich zur gewerblichen Tätigkeit genutzt und über 90% meiner Arbeit als Videograph/Videoeditor findet vor meinem Computer statt.
Heute habe ich mit der netten Dame vom Finanzamt telefoniert, ihrer Aussage nach könnte ich nichts von den Mietkosten geltend machen, da mein Vermieter keine Umsatzsteuer zahlen würde, mehr Informationen wollte sie mir nicht geben, „das ist halt so!“
Nach ausgiebiger Recherche im Internet habe ich noch nirgends Informationen gefunden, dass der Vermieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss um ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen.
Des weiteren möchte sie nur 20% der Ausgaben von Telefon-/Internet anrechnen, obwohl ich nur die Grundgebühr für Telefon/Internet angebe und ich dieses zu 90% geschäftlich nutze. Ein Telefonanschluss bekomme ich für ein paar €, aber den schnellen Internetanschluss, den ich geschäftlich dringend benötige kostet das Vielfache.
Vielleicht hat mir da ein Experte unter euch einen Rat, vorallem wieso ich das Arbeitszimmer nicht geltend machen kann!
Grüße und danke - Timo