Häusliches Arbeitszimmer wird nicht anerkannt

Hallo wer weiss was Freunde,

mein häusliches Arbeitszimmer wird beim Finanzamt nicht anerkannt.
Mein Büro in meiner Mietwohnung wird ausschliesslich zur gewerblichen Tätigkeit genutzt und über 90% meiner Arbeit als Videograph/Videoeditor findet vor meinem Computer statt.

Heute habe ich mit der netten Dame vom Finanzamt telefoniert, ihrer Aussage nach könnte ich nichts von den Mietkosten geltend machen, da mein Vermieter keine Umsatzsteuer zahlen würde, mehr Informationen wollte sie mir nicht geben, „das ist halt so!“

Nach ausgiebiger Recherche im Internet habe ich noch nirgends Informationen gefunden, dass der Vermieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss um ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen.

Des weiteren möchte sie nur 20% der Ausgaben von Telefon-/Internet anrechnen, obwohl ich nur die Grundgebühr für Telefon/Internet angebe und ich dieses zu 90% geschäftlich nutze. Ein Telefonanschluss bekomme ich für ein paar €, aber den schnellen Internetanschluss, den ich geschäftlich dringend benötige kostet das Vielfache.

Vielleicht hat mir da ein Experte unter euch einen Rat, vorallem wieso ich das Arbeitszimmer nicht geltend machen kann!

Grüße und danke - Timo

Hallo Timo,

ich verstehe es auch nicht so ganz, was die Dame vom Finanzamt Dir da versucht hat, zu erklären. Das mit der Umsatzsteuer hat ja nur etwas mit dem Vorsteuerabzug zu tun. Du willst ja aber die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. Klar, einen Vorsteuerabzug hast du nicht, wenn Dein Vermieter nicht zur Umsatzsteuer optiert.

Aber wenn Du nachweisen kannst, dass Du Deine gewerbliche Tätigkeit hauptsächlich in diesem häuslichen Arbeitszimmer ausübst, dann müssen die Kosten als Betriebsausgabe akzeptiert werden. So wie du mir deinen Fall schilderst, bist du gar kein Angestellter, also gelten bei Dir auch nciht die Grenzen eines Arbeitszimmers. Du wirst Deine Einkünfte nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklären, richtig? - Wenn dem so ist, handelt es sich bei Dir um Dein gewerbliches Büro und um kein Arbeitszimmer. Somit muß die Dame vom Amt, Dir die Kosten als Betriebsausgabe akzeptieren, da dies ja Dein „Firmensitz“ ist.

Falls die Dame vom Finanzamt weiterhin Dir die Kosten nicht akzeptiert, dann lege Einspruch ein und erkläre den Sachverhalt erneut. Wenn Du dich dann mit der Dame nicht einigst, geht diese Sache an die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes weiter und dort entscheidet eine andere Person.

Ich wünsche viel Erfolg!

Viele Grüße, Moni

hallo timo,

poste doch mal dein thema bei den kollegen für einkommensteuer. hat ja nicht wirklich was mit umsatzsteuer zu tun.

ansonsten mal hier lesen:

http://www.steuerzahler.de/Urteil-zum-haeuslichen-Ar…

oder sich mal von einem steuerberater beraten lassen.

mfg
jan schaarschmidt

Vielen Dank für eure Antworten, hat mir schon sehr weitergeholfen.
Habe natürlich vergessen, diesen wichtigen Punkt anzugeben, dass ich selbstständig bin.
Ich muss mein Arbeitszimmer in der Lohnsteuer (und in der EÜR) als Betriebsausgabe angeben.
Besten Dank - Timo