Ein Freund (keine Ähnlichkeit mit den hier angesprochenen) ist in U-Haft und danach für `ne Weile in Normzwangsverwahrung gelandet. Er hat durchgehend Beiträge zur gesetzl. KV (als Student)bezahlt und kurz vor Haftentlassung erfahren das dies grundweg nutzlos war da der Staat die KV während des Vollzuges übernimmt. Auf den Rückforderungsbrief an die KV kam die " … und hatten Sie ja trozdem Anspruch auf Leistungen zB. im Todesfall …" (na toll).
Meine Frage/Bitte: Welche Chancen auf zumindest teilweise Rückerstattung der gänzlich (o.k. zumindest annähernd 99,99%ig in den Sand gesetzten)nutzlosen
Beiträge bestehen?
Schreiben an die Krankenkasse, daß die Versicherung zu unrecht durchgeführt wurde, da keine Einschreibung stattgefunden hat bzw. da er kein sTudent war aus naheliegenden Gründen.
nach § 16 SGB V ruht die Leistung, folglich auch Sterbegeld ( abgesehen davon müßte man am 01.01.89 Mitglied einer Kasse gewesen sein, wie kommen die nur darauf so einen Mist zu schreiben )Da der Beitragszahlung folglich keine Leistung gegenübersteht, die Beiträge zurückforern
Beide Möglichkeiten werden Sie nicht akzeptieren, jedoch schriftlich an die Kasse schicken und einen REchtsmittelfähigen Bescheid verlagen ( Widerspruch einlegen ). Sollte dann immer noch kein Erfolg da sein, geh vors Sozialgericht. Klagen sind kostenlos, wrum also nicht.
Viel Erfolg
Elia
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