Haft wegen angeblicher Steuerhinterziehung

Hallo

Folgender Sachverhalt. Person A war bis zur Rente selbstständig. Die Steuererklärungen wurden von seiner Frau gemacht. Diese Aufgabe konnte sie aber aus gesundheitlichen Gründen die letzten 3 Jahre nicht mehr machen und einen externen wollten sie nicht beauftragen.
Durch die fehlenden Erklärungen wurde die restliche, offene Zeit geschätzt. Diese Summe wurde auch bezahlt. Eine telefonische Auskunft beim Finanzamt ergab, dass keine weiteren Forderungen offen sind. Einige Zeit später kam der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Die Frau wußte nicht warum, denn sie hat ja alles gezahlt, und vergaß die Schreiben. Noch später kam ein Termin zum Haftantritt für beide. Aus Scham hat sie dieses Schreiben der Person A verschwiegen. Dann stand eines Tages die Polizei vor der Tür und hat Person A, ohne einen Haftbefehl vorzuzeigen, verhaftet. Die Frau hat ihre Strafsumme gleich bezahlt.

  1. Frage: Kann man von Steuerhinterziehung reden, wenn die Steuerschätzungen bezahlt wurden?
  2. Frage: Kann man jemand ohne schriftlichen Strafbefehl verhaften?

Vielen Dank im Vorraus

Eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen enthebt den Steuerpflichtigen nicht von der Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen, auch wenn die festgesetzten Beträge bezahlt worden sind. Zahlung der Beträge ohne Einspruch gegen die Bescheide lässt die Vermutung zu, dass die richtig ermittelten Beträge höher sind. Möglich ist auch, dass dem Finanzamt Kontrollmaterial über höhere Umsätze als die geschätzten vorliegen und deshalb das Verfahren eingeleitet worden ist. Auf jeden Fall sollte man einen Steuerberater oder Rechtsanwalt einschalten oder zumindest selbst den Kontakt zur Steuerfahndung aufnehmen.
Auf die Möglichkeit einer Haft wurde sicher in den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide hingewiesen.

Vielen Dank für die klare Antwort.