Haft wegen gerichtskosten

Die vermieterin machte nach drei mietrückstände neuen mietvertrag mit uns damit wir volle miete von arge bekommen u ein monat später kündigt sie uns wegen vier offene mieten,seit märz 2011 bekommt sie wieder miete.
Sie liess sich auf raten wegen dem rückstand ein und meinte wenn verlass auf uns ist könnten wir wohn bleiben.Auf einmal wir sehn nicht richtig hat sie räumung klage und zahlungsklage eingereicht und dadurch sind unsere offenen mieten höher geworden,gerichtkosten,säumnisausfallkosten etc.
Dagegen haben wir jetzt längst widerspruch gemacht ,wir weigern uns möchten nur den offenen rückstand zahlen ,zumal die vermieterin einfach behauptete bei ihr anwalt das wir zwei mieten nicht ihr gebracht hhätten,dabei haben wir damals die mieten auf ihr tisch gelegt,zeuge ihre damalige betreuerin.laut gerichtsvollzieher kann man bei uns aufgrund hartz4 nix pfänden.und eidesstaatl versicherung haben wir auch gegeben.können wir in haft jetzt kommen wegen den gerichtskosten?Habe gehört das man wg gerichtskosten in haft kommen kann!

Sorry nicht mein Fachgebiet
MfG
Martin Bobrowski

Gerichtskosten können Sie tatsächlich „absitzen“!

Guten Morgen,

also zum einen: Wenn Sie in öffentlichen Foren schreiben: Bitte mit ordentlicher Orthographie und Satzbau sowie korrekter Groß-und Kleinschreibung und Zeichensetzung, damit man nicht jeden Satz 5mal lesen muss, bis dass man ihn versteht.

Wenn Sie vier Monate Mietrückstände haben, kann ich die Vermieterin verstehen und sie ist auch im Recht, wenn Sie sich anscheinend bei der ARGE nicht ausreichend um Zahlung etc. gekümmert haben bzw. ihrer Forderungen ohne Anspruchsgrundlage versucht haben auszusitzen. So erscheint es nämlich nach Ihren Beschreibungen.
Die ARGE zahlt auch sofort an den Vermieter und führt auch Schriftwechsel mit ihm.
Es kann ihnen eine Erzwingungshaft angedroht werden. Alles andere würde ich das Gericht entscheiden lassen.
MFG

Vippi

Sorry da kenn ich mich echt nicht aus

Hallo, Ja man kann wegen Kosten, die man gegenüber dem Staat hat, in Haft kommen. Ob das gerichtskosten oder andere Kosten sind, ist egal- auf dem Papier steht letztendlich nur der geschuldete Euro-Betrag. Meistens suchen die Behörden aber bei solchen Kosten einen Weg, um eine Haft zu vermeiden (dabei vermindert sich die Schuld pro Hafttag um einen gewissen Betrag- etwa 30.-Euro/Tag)-
Gruß, Achim