Hallo, durch ein gerichtsverfahren wurde ich zu einer jugendstrafe von 4wochen jugendarrest verurteilt , nun habe ich einen brief bekommen wo mir der zeitpunkt dieses arrestes bekannt gegeben wurde.Mein problem dabei ist das ich im moment in einem festen ausbildungsverhältnis stehe und im früjahr meine abschlussprüfung schreibe diese möchte ich natürlich nicht durch einen ein monatigen unterrichtsversäumnis meine prüfung gefährden.Bei wem kann ich eine verschiebung dieses termin beantragen bzw beim wem muss ich mich da melden .
Hallo,
du solltest schnellsten das Gericht aufsuchen,mit deinem Richter darüber sprechen und ihm alle Unterlagen vorlegen. Es besteht Bestimmt die Möglichkeit,die Haftstrafe in eine Geldstrafe Um zu wandeln, oder sogar auf zuschieben. Die Argumentation,die du hier abgibst, wird er Sicherlich verstehen,in der heutigen Zeit. Nehme am Besten noch eventuell ein Schreiben von deinem Arbeitgeber mit, in dem steht,das du Gut bist,eine Unterbrechung von 4 Wochen könnte zum erhbeliche Rückschlag führen und zu einer Abbrechnung der Lehre. Hilfsweise dann einen Rechtsanwalt damit Beauftragen. Aber erst mal selber Vorsprechen.Sieht immer gut aus.
soll dies am besten Persönlich klären ? oder funktionerit soetwas auch per telefon ?
soll dies am besten Persönlich klären ? oder funktionerit
soetwas auch per telefon ?
Hallo,
per Telefon würde ich nicht Empfehlen!Persönlich Auge um Auge ist immer Gut,dann erkennt der Richter den wirklichen Willen. Ich gehe sogar davon aus, das es zu 100% genehmigt wird (eine vorläufige verschiebung)da ja im Frühjahe die Prüfung ansteht.
Biete eventuell auch 12 Wochenendarreste an,aber nur in notfall,wenn alles ander nichts bringt.
Bei Umwandlung in Geldstrafe,bitte sofort mit dem Richter Ratenzahlung vereinbaren. Aber dann auch unbedingt einhalten.
ok , schonmal vielen dank für die schnelle antwort.
Also würde es wahrscheinlich reichen wenn ich morgen zum jeweiligen gericht gehe und dort auf einen termin mit dem jeweiligen richter der damals das urteil gefällt hat warte .Diesem dann meine lage schilder alles weitere entnehme ich dann dem termin
Ok,so würde ich es machen,habe auch bei anderen damit schon Erfolg gehabt, hier vor Ort.
Wichtig sind die Unterlagen für die Prüfung!
Wenn möglich heute noch einen Termin vereinbaren bei dem Richter! Aktenzeichen Nennen,dann kann schon die Akte hinzu gezogen werden. Es kann auch sein,das ein Rechtspfleger den Sachverhalt erst aufnimmt,dann dem richter vorlegt,der dann entscheidet.
Melde Dich bitte malwenn es geklappt hat!