Haftbar bei falscher Massangabe?

Hallo!

Ist jemand eigentlich haftbar wenn man am Telefon einem Endkunden ein falsches Mass mitgeteilt hat bzw. er es nicht richtig verstanden hat?

Folgender Fall: Der Endkunde rief an und fragt nach dem Befestigungsmass für eine Waschtischplatte mit Aufsatzbecken. Man hat ihm gesagt, dass 6cm unterhalb der Platte die Befestigungbohrung ist. Bei der Montage stellte sich heraus, dass die Konsolen für die Befestigung 5cm hoch sind. Weil der Kunde aber schon einen Elektro-Anschluss gelegt hatte, mußte die Platte/Konsole 5cm höher gelegt werden. Jetzt ist er hiermit nicht einverstanden und gibt dem Großhändler die Schuld, weil ihm angeblich am Telefon das Mass falsch übermittelt wurde.

Er arbeitet im Grosshandel und die ganze Einrichtung wurde über einen Installateur abgerechnet. Ist er in diesem Fall haftbar wenn es hart auf hart kommt? Oder muss der Endkunde solche Masse immer schriftlich anfragen um sicher zu gehen? Bzw. haftet der Installateur weil er die Anlage auch montiert hat (evtl. nach $ 177 StGB) ?

Was meint Ihr?

Danke für die Antworten
Thomas

Als reiner Händler ist er nicht haftbar.

Im Kleingedruckten steht i. d. R. dass
alle Masse unverbindlich und zu überprüfen
sind.

Hallo!

Ist jemand eigentlich haftbar wenn man am Telefon einem
Endkunden ein falsches Mass mitgeteilt hat bzw. er es nicht
richtig verstanden hat?

Folgender Fall: Der Endkunde rief an und fragt nach dem
Befestigungsmass für eine Waschtischplatte mit Aufsatzbecken.
Man hat ihm gesagt, dass 6cm unterhalb der Platte die
Befestigungbohrung ist. Bei der Montage stellte sich heraus,
dass die Konsolen für die Befestigung 5cm hoch sind. Weil der
Kunde aber schon einen Elektro-Anschluss gelegt hatte, mußte
die Platte/Konsole 5cm höher gelegt werden. Jetzt ist er
hiermit nicht einverstanden und gibt dem Großhändler die
Schuld, weil ihm angeblich am Telefon das Mass falsch
übermittelt wurde.

Er arbeitet im Grosshandel und die ganze Einrichtung wurde
über einen Installateur abgerechnet. Ist er in diesem Fall
haftbar wenn es hart auf hart kommt? Oder muss der Endkunde
solche Masse immer schriftlich anfragen um sicher zu gehen?
Bzw. haftet der Installateur weil er die Anlage auch montiert
hat (evtl. nach $ 177 StGB) ?

Was meint Ihr?

Danke für die Antworten
Thomas