Haftbar bei verschenkten Lebensmitteln?

Hallo zusammen,

Freunde von mir planen eine große Verantstalung (Convention) mit vielen Besuchern und auch Serienstars. Ich überlege nun, ob ich ihnen zur Eröffnung eine große Torte passend zum Thema schenke. Ich bin keine Konditorin und es geht hier auch nicht um den Verkauf von Torten (mir ist bekannt, dass es dabei rechtliche Schwierigkeiten gibt). Die Motivtorte soll lediglich im VIP Bereich stehen und dem „Personal“, aber vllt auch den VIPs als Snack dienen.
Jetzt will ich zwar nicht den Teufel an die Wand malen, aber was ist, wenn bei einem „Fremden“ eine Allergie, Unverträglichkeit oder ähnliches auftritt. Ich möchte mich ja nicht für eine Nettigkeit nachher von Amerikanern verklagen lassen!

Also gibt es Richtlinien für verschenkte Lebensmittel? Bei einer Party im Freundeskreis hab ich mir diese Gedanken noch nie gemacht, aber bei Fremden möchte ich da kein Risiko eingehen!

Kann mir jemand dabei helfen?

Herzlichen Dank im Voraus!

LG
Lorraine

jedes abgeben andere ist „ein Inverkehrbringen“ und damit gelten alle Regeln des Lebensmittelrechtes! Warum nicht in die Hände eines Caterers legen.

Gruß

Hallo zusammen,

Freunde von mir planen eine große Verantstalung (Convention)
mit vielen Besuchern und auch Serienstars. Ic

h überlege nun,

ob ich ihnen zur Eröffnung eine große Torte passend zum Thema
schenke. Ich bin keine Konditorin und es geht hier auch nicht
um den Verkauf von Torten (mir ist bekannt, dass es dabei
rechtliche Schwierigkeiten gibt). Die Motivtorte soll
lediglich im VIP Bereich stehen und dem „Personal“, aber vllt
auch den VIPs als Snack dienen.
Jetzt will ich zwar nicht den Teufel an die Wand malen, aber
was ist, wenn bei einem „Fremden“ eine Allergie,
Unverträglichkeit oder ähnliches auftritt. Ich möchte mich ja
nicht für eine Nettigkeit nachher von Amerikanern verklagen
lassen!

Also gibt es Richtlinien für verschenkte Lebensmittel? Bei
einer Party im Freundeskreis hab ich mir diese Gedanken noch
nie gemacht, aber bei Fremden möchte ich da kein Risiko
eingehen!

Kann mir jemand dabei helfen?

Herzlichen Dank im Voraus!

LG
Lorraine

Hallo Frau Baines,

also, so wie es klingt soll es eine öffentliche Veranstaltung werden. Meines Wissens nach tragen sie in diesem Fall auch die Verantwortung für ausgegebene Lebensmittel, Allergiker müssen in diesem Fall zwar selber dafür sorge das sie nichts essen was ihnen Schaden könnte, sie müssen aber dafür sorgen das ihre Lebensmittel unbedenklich sind! Über besondere Kennzeichnung ist mir nichts bekannt, aber zur vorsicht würd ich einen Ordner anfertigen in dem die verwendeten Lebensmittel aufgeführt sind. So können sich Allergiker selber Informieren und sie sind auf der sicheren Seite.
Ich hoffe das ihnen ein Gastronom mehr auskunft geben kann. Ansonster helfen bei sowas auch gerne örtliche Behörden wie das Veterenäramt.
Ich komme jetzt aus dem klassischem Lebensmittelhandel und nicht der Gastronomie und kenne deswegen nicht die genauen Richtlinien.

MFG

Hallo zusammen,

Also gibt es Richtlinien für verschenkte Lebensmittel? Bei
einer Party im Freundeskreis hab ich mir diese Gedanken noch
nie gemacht, aber bei Fremden möchte ich da kein Risiko
eingehen!

Kann mir jemand dabei helfen?

Herzlichen Dank im Voraus!

LG
Lorraine

Hallo Herr Schmelzer-Nagel,

danke für Ihre Antwort.
Grundsätzlich wird die Verpflegung selbstverständlich durch einen Caterer gemacht. In diesem Fall geht es nur darum, dass ich in meiner Freizeit Motivtorten anfertige für Geburtstage von Freunden oder in der Familie. Die erwähnten Freunde hatten vor einiger Zeit gescherzt, dass ich ja eine Torte machen könnte, als es um die „hilfreichen Eigenschaften“ von Freunden ging. Darum habe ich überlegt, ob ich es wirklich machen soll. Es wäre also mehr ein Geschenk für meine Freunde, um mich nützlich zu machen :wink:

Ich werde mich auf jeden Fall in das Lebensmittelrecht einlesen und vllt mal meinen befreundeten Anwalt fragen - dann kann er sich mal nützlich machen :wink:

LG

Hallo RomanD,

herzlichen Dank für Ihre Antwort. Das mit den schriftlichen Informationen ist auf jeden Fall schon mal eine gute Idee, dann wären Allergien sicher außen vor.
Bezüglich aller anderen Vorfälle, die bei sowas auftreten könnten, werde ich mich sonst noch mal an die Ämter wenden.

LG
Lorraine

Hallo!

Um ehrlich zu sein, ich weiß es nicht wirklich. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass du zumindest bei Erkrankungen, die auf mangelnde Qualität zurückzuführen sind (z.B. zu hohe Keimbelastung oder Verderb bei zu hohen Temperaturen), haftbar gemacht werden kannst. Vielleicht geht es mit einem Hinweisschild im Sinne von „'Die Torte ist eine private Spende, hergestellt nach bestem Wissen. Verzehr auf eigene Gefahr.“ Aber sichere dich da bitte nochmal ab…

Herzliche Grüße

Hallo Lorraine,

da es sich um ein Geschänk von Privatperson an Privatperson handelt, und auch kein Kaufvertrag zustande kommt , ist mir nicht bekannt ,dass es hier Probleme geben könnte. Wenn du aber schon Bedenken hast, dann schreibe doch ein Schildchen mit den Inhaltsangaben und stelle dieses zu der Torte.

Lg
robert

Hallo Lorraine,

im privaten Rahmen ist das kein Problem. Bei einer öffentlichen Abgabe, also z.B. bei gewerblichem Betrieb (Verkauf) sind die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zu beachten (z.B. VO (EG) 852/2002, Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, usw.). Hier muss man als Gewerbetreibender eine Zulassung beim zuständigen Veterinäramt des Kreises oder der Stadt beantragen, und die sagen, was zu tun ist.
Bei der Schenkung im beschriebenen Rahmen kann ein Grenzfall vorliegen. Ist es ein öffentlicher Rahmen, könnte ein „Inverkehrbringen“ der Torte vorliegen, was einer Zulassung bedürfen würde. Ist es eine nicht öffentliche Gesellschaft, also wenn nicht jedermann Zutritt hat, wäre es nach meiner Meinung eine private Angelegenheit, zumal Du auch kein Geld dafür bekommst.
Allerdings: wenn jemand, wie Du richtig beschrieben hast, allergische Reaktionen bekommt, oder erkrankt, und den Kuchen als Ursache angibt, könntest Du immer rechtlich haftbar gemacht werden (sofern bewiesen werden kann, dass der Kuchen ursächlich war.).

Genau genommen ist also jede Einladung zum Essen und das Bekochen der Gäste ein rechtliches Risiko, aber die wenigsten wissen und beachten dies. Und alle Risiken kann man eben nicht abschalten.
Viele Grüße
Heinzgeorg

Hi

und herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich denke ein Schild wäre vllt eine gute Idee. Ich werde um sicher zu gehen, die zuständige Behörde vor Ort befragen.

Liebe Grüße
Lorraine

Hallo

und auch Ihnen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich werde um sicher zu gehen die örtliche Behörde anschreiben und zusätzlich ein Schild mit den Inhaltstoffen aufstellen.

Liebe Grüße
Lorraine

Hallo Heinzgeorg,

danke für die Rückmeldung! Ich halte es jetzt auch für das sinnvollste die Behörden vor Ort zu befragen.
Wenn ich mir die gegebenen Antworten so durchlese würde ich mich selbst auch für einen Grenzfall halten. Da die Torte nur im VIP Bereich der Veranstaltung zum Verzehr stände, halte ich es auch für eine geschlossene Veranstaltung. Aber im Endeffekt ist dies wohl eine Entscheidung des zuständigen Amts. Ich werde mich also einfach dort erkundigen und mir das OK bei der Person holen, die im Nachhinein darüber entscheiden würde.

Noch mal vielen Dank und liebe Grüße
Lorraine

Hallo, Lorraine,

ganz einfach: ein Schild mit der Zutatenliste neben die Torte stellen. Allergiker können dann nachlesen, ob sich darin Zutaten befinden, auf die sie reagieren.
Es bleibt ja jedem selbst überlassen von der Torte zu kosten.
Alles Gute- Schaddie

Hallo,
für das Abgeben von Lebensmitteln gibt es das Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch. Dort steht, dass man Lebensmittel für andere nicht so herstellen darf, dass sie gesundheitsschädlich sind.
Ich verweise auf die FAQ zu Rechtsgebieten in diesem Forum (siehe Unten).

Dieser Text stellt keine rechtsverbindliche Beurteilung dar, damit wird lediglich auf die jeweils gültigen Rechtsvorschriften hingewiesen, ich bitte, dies zu berücksichtigen.

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo Lorraine Baines,

Ihre Bedenken kann ich gut verstehen - da will man sich nicht aufs Glatteis begeben. Ich würde das mit dem Veranstalter abklären, denn der wird ja ansonsten für das Catering verantwortlich sein. Habe früher öfter Familienfeiern ausgerichtet, wo dann jeder eine Torte mitgebracht hat. Ich hatte dafür einen Haftungsausschluss für Mitgebrachtes - auch wenn in etlichen Jahren nie etwas passiert ist. Ich würde Ihnen raten, mit dem örtlichen Gewerbeaufsichtsamt Kontakt aufzunehmen (schriftlich wegen evtl. Beweislast im Schadensfall). Da von vornherein feststeht, dass die Torte zum Verzehr bestimmt ist und nicht vom Beschenkten allein gegessen wird und das Ausmaß des Essenden über das Maß eines Haushaltes hinaus geht könnte hier ein gewerbliches Handeln vorliegen - mit entsprechenden Vorgaben.
Wenn es grünes Licht gibt, sichern Sie sich selbst ab und nehmen Sie von der Torte Rückstellproben (100g - einfrieren und zwar mind. 4 Tages aufbewahren, möglichst auch von der Torte vor Ort von den Resten (weil meist ungekühlt stehend).

Ich hoffe das hilft ein wenig weiter.
Viel Spaß beim Backen
vollderpauker

Hi,
also tut mir leid, eine rechtlich verbindliche Auskunft kann ich da nicht geben.
Meiner persönlichen Meinung nach kann da aber eigentlich nichts passieren. Ich glaube nicht, daß da unser deutsches Recht so überzogen ist wie das amerikanische, von wegen verklagen. Vielleicht solltest Du einfach ein Schild neben die Torte stellen, um was es sich handelt, daß dies ein Geschenk einer Privatperson und der Genuß bezüglich bekannter oder unbekannter Unverträglichkeiten daher auf eigene Gefahr ist.

LG, Eleonore24.

Hallo,
Jeder ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich.
Solange die Lebensmittel nicht verdorben oder das mhd nicht abgelaufen ist spricht nichts dagegen.
Bei Allergie n oder ähnliches muss. jeder selbst verantwortlich sein und sich selbst über die Inhaltsstoffe informieren bzw nachfragen
Liebe Grüße

Liebe Lorraine Baines,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin leider keine Fachfrau für Rechtsfragen, aber was ich dazu sagen kann, ist dies:

Es ist unrelevant, ob Sie die Speise verschenken oder verkaufen. Sie sind für die Verzehrbarkeit verantwortlich. Wenn Sie für andere Personen Speisen zubereiten und bereithalten, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Produkte essbar sind und nicht die Gesundheit beeinträchtigen. D.h. wenn Sie eine Speise zubereiten, die eine Lebensmittelvergiftung auslöst (z.B. Mousse au Chocolat mit rohen Eiern, die mit Salmonellen belastet ist)sind Sie dafür verantwortlich. Ihre Gäste dürfen davon ausgehen, dass die angebotene Speise nicht krankmachend ist (Bsp. Salmonellen) oder zu Verletzungen führen kann (z.B. Fremdkörper).
Und nun kommt der Teil der Antwort bei dem ich spekulieren muss:
Bei einer besonderen Bevölkerungsgruppe wie z.B. Allergikern würde ich davon ausgehen, dass diese bei Tisch die entscheidenden Fragen stellen, um herauszufinden, ob diese Speise für sie geeignet ist.
Bei der Torte, die Sie verschenken möchten, stehen Sie nicht bereit, um diese Fragen beantworten zu können.
Meines Wissens wird in der Gastronomie die Allergenkennzeichnung zur Pflicht werden (wenn nicht schon geschehen). Allerdings habe ich letztes Wochenende bei einer Hochzeit auch keine Allergenkennzeichnung bei der Torte entdecken können.
Haben Sie die Möglichkeit bei einem Caterer oder bei einem Konditor für Hochzeitstorten nachzufragen, wie sie mit dem Allergenkennzeichnungsthema umgehen?

Tut mir leid, dass ich Ihnen keine ausreichende Antwort geben kann. Ich wünsche Ihnen zu Ihrem Unternehmen ganz viel Erfolg.

Herzliche Grüße
Karin Köpp

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie die Bestandteile (z.B: Mehl, Nüsse, etc.) auf ein Schild schreiben und davor stellen.
Ansonsten handelt es sich ja um ein selbstgemachtes Geschenk…und da sind wohl Haftungen ausgeschlossen; Sie werden ja nicht absichtlich was Gefährlches rein geben.
Viel Spass bei der Convention!