Haftbar für fremde Behandlungskosten?

Hallo,
ich habe mal eine Frage: Kann Person A theoretisch für die Krankenhausbehandlungskosten von Person B haftbar gemacht werden, wenn B aus dem EU-Ausland stamme und die Behandlungskosten offenbar nicht regulär über die Krankenkasse abgerechnet werden könnten; vielleicht weil die Daten von B falsch aufgenommen worden wären? Nun sei aber die Adresse von A bei der Behandlung als Gastwohnadresse angegeben worden. Daher sei nun die Rechnung bei Person A eingetroffen.
Es sei noch angemerkt, das A und B nur im Rahmen einer Veranstaltung miteinander zu gehabt hätten, allerdings ohne jegliche vertragliche Basis. Auch mit dem Grund der Behandlung - es handele sich um einen grippalen Infekt - habe A nichts zu tun. A habe B lediglich zum Krankenhaus begleitet und dort in Ermangelung der tatsächlichen Gastadresse seine Adresse angegeben.
Viele Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten

Hallo,
ich habe mal eine Frage: Kann Person A theoretisch für die
Krankenhausbehandlungskosten von Person B haftbar gemacht
werden,

Wenn A nicht gegenüber dem Krankenhaus erklärt hat, er wolle
für diese Kosten aufkommen, dann nein.

Falls dieser fiktive Fall einmal real einträte, würde
ich persönlich mich zunächst mal mit dem Krankenhaus in Verbindung
setzen, um den Sachverhalt aufzuklären.

Gruß, Trobi

Hallo,
ianal.

Wenn A nicht gegenüber dem Krankenhaus erklärt hat, er wolle
für diese Kosten aufkommen, dann nein.

Kommt dafür nicht irgendeine Bedingung bzgl. Aufenthaltserlaubnis, Ausländerrecht, Visum etc. in Frage? Ich meine, da irgendwann mal was über Pflichten des jeweiligen Gastgebers bei nicht zahlungsfähigen Gästen gelesen zu haben.
Gruß
loderunner

Hallo,

Kommt dafür nicht irgendeine Bedingung bzgl.
Aufenthaltserlaubnis, Ausländerrecht, Visum etc. in Frage? Ich
meine, da irgendwann mal was über Pflichten des jeweiligen
Gastgebers bei nicht zahlungsfähigen Gästen gelesen zu haben.
Gruß
loderunner

Aber doch nicht für Leute aus dem EU-Ausland, die können doch visumfrei einreisen und müssen selbst für die Kosten aufkommen.

Wenn man Besuch kriegt aus dem Nicht-EU-Ausland und dafür beim Ausländeramt eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat (für Krankheitsfall, behördliche Kosten etc. aufzukommen), dann wird man für die Behandlungskosten aufkommen müssen.

Aber hat man keinerlei Verpflichtungserklärung für irgendwelche Kosten abgegeben, dann muss man auch nicht zahlen.

Gruss Sid

Danke, alles klar! (owt)
-nix-