Also, wenn ein Familienmitglied einen Account bei einem Onlineshop ohne mein Wissen anlegt. Mit meinen Daten, außer Geburtsdatum falsch von mir und etwas bestellt. Muss ich dann haften, obwohl ich zu dem Zeitpunkt noch minderjährig bin, aber bald 18 und es ohne mein Wissen war, ich es aber im nachhinein raus bekomme?
Hi
ganz klar nein, da du noch nicht voll geschäftssfähig bist. Wenn du daraus ein negatives Ergebnis erwartet(du sollst haften) rate ich dir sogar entweder durch gut zureden und wenn dies nicht hilft ( wenn Familienmitglieder pleite sind kenne Sie oftmal kein Skrupel weil sie in der deckung der famlie hoffen ihnen wird verziehen) auch mit rechtsmittel drohen. Da du sicherlich kein bis zu wenig einkünfte hat kannst du bei deinem zuständigen gericht Prozesskostenbeihilfe beantragen.
gruß Peter
Ok, Danke. Hat mich nur Interessiert wie die Rechtslage ist. Ich erwarte aus der Situation eig. keine Schwierigkeiten, bloß gut. 
Danke für die Antwort. 
Hab noch ne Frage 
Was wär, wenn ich zu dem Zeitpunkt schon volljährig gewesen wäre, hätte ich dann haften müssen?
Hi
jepp zum ersten schon voll haftbar. Danach hättest du eben beweisen müssen das du es eben nicht warst was vielleicht etwas schwieriger gewesen wäre.
gruß Peter
Hallo,
Wirklich qualifiziert kann ich Dir darauf nicht antworten, da ich kein Anwalt bin. Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung berichten, da ich mal einen ähnlichen Fall hatte.
-
Wenn die Bestellung unter deinem Namen, ohne dein Wissen und vor allem(das ist das Wichtigste!) ohne deine Zustimmung erfolgt ist, kannst Du dafür auch nicht haftbar gemacht werden.
-
Wann Du 18 WIRST spielt auch keine Rolle. Entscheidend ist nur wie alt Du zu dem Zeitpunkt der Bestellung warst. Die Einzigen, die in deinem Namen handeln dürfen, so lange Du noch nicht volljährig bist, sind deine Eltern(bzw. Erziehungsberechtigte, gesetzlicher Vormund).
Folgendes ist der Fall: Wenn jemand ohne dein Wissen und ohne deine Zustimmung etwas unter Verwendung deiner Daten bestellt, oder Verträge abschließt, ist das Betrug! Und das ist jetzt nicht so dahin gesagt, sondern ein ernsthafter Straftatbestand, der noch ungeahnte Folgen haben kann!!! Also entweder regelt Ihr das in der Familie intern irgendwie, oder Du solltest dringend einen Anwalt aufsuchen. Das Problem ist, dass Du eigentlich sobald Du davon weisst, Anzeige erstatten musst. Sonst kann es sein, dass Dir unterstellt wird Komplize zu sein! Und dann kommst du aus der Nummer fast nicht mehr ohne Schaden raus!
Das hört sich jetzt schlimm an, aber lass dich nicht entmutigen. Glücklicherweise hat man in deinem Fall sehr viele Rechte. Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Gruß P.
Hallo Noname110,
dieser Fall ist mir noch nicht begegnet, auch nicht im Studium. Sorry.
Gruß Fossil01
Hallo, Noname110!,
Du haftest auf Grund der Tatsache, daß Du zum Zeitpunkt der Einrichtung des Account noch nicht volljährig gewesen bist,überhaupt nicht.
Das ist 1.
2. Wenn man bedenkt, daß Du über diese Maßnahme eines Anverwandten auch noch nicht informiert worden bist, so kann man da nur den Kopf schütteln!
3. Sofern Du inzwischen Unterlagen zu dieser Sache besitzt: in einen Briefumschlag stecken und ab zum Jugendamt bei der für Dich zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung.
Mach’s Gut und schönen Gruß
Tut mir sehr leid- offenbar falsch verbunden: Ich habe noch nie in einem onlineshop gekauft. V.G.