Haftbar trotz Vereinsaustritt?

Hallo,

ich war Gründungsmitglied eines mildtätigen Vereins, bin zum 31.12.99 ausgetreten.

In meiner Funktion habe ich auch Sachen für den Verein bestellt, auf Rechnung, nur meine Unterschrift,

Die Sachen wurden leider nicht bezahlt, Vereinsvermögen ist nicht vorhanden, und nun werden die Gläubiger natürlich langsam sauer und haben das zum Rechtsanwalt weitergeleitet.

Kann mir dadurch Schaden entstehen? Ich habe leider nichts schriftliches vom Verein, aber es kann doch nicht sein, daß ich dafür dann privat gerade stehen muß, wenn die Anschaffungen für den Verein waren.

Ich werde auch auf Anfrage nichts schriftliches bekommen, da wir uns im Streit (aus persönlichen Gründen) getrennt haben und sich der Verantwortliche stur stellt, der Verein ist sehr klein und sie halten alle zu dem Verantwortlichen.

Noch eine Frage: Muß eine Veränderung des Vereinssitzes innerhalb einer bestimmten Frist beim Vereinsregister angezeigt werden? Er hat es noch nicht getan.

Ganz vielen Dank im Voraus für Antworten!

Gruß, Tanja

Kann sein…

Hallo,

ich war Gründungsmitglied eines
mildtätigen Vereins, bin zum 31.12.99
ausgetreten.

Wie „milde“ ist so ein Verein, wenn alle gegen Dich sind ??

In meiner Funktion habe ich auch Sachen
für den Verein bestellt, auf Rechnung,
nur meine Unterschrift,

An Deine Privatadresse ? Warum keine Gegenzeichnung des Vorsitzenden / Kassenwart ??

Die Sachen wurden leider nicht bezahlt,
Vereinsvermögen ist nicht vorhanden, und
nun werden die Gläubiger natürlich
langsam sauer und haben das zum
Rechtsanwalt weitergeleitet.

Warum wurde bestellt, wenn klar war, daß keine Vereinsvermögen vorhanden ??

Kann mir dadurch Schaden entstehen? Ich
habe leider nichts schriftliches vom
Verein, aber es kann doch nicht sein, daß
ich dafür dann privat gerade stehen muß,
wenn die Anschaffungen für den Verein
waren.

DU mußt beweisen, daß dies für den Verein war, falls die Gläubiger dich anzeigen.

Ich werde auch auf Anfrage nichts
schriftliches bekommen, da wir uns im
Streit (aus persönlichen Gründen)
getrennt haben und sich der
Verantwortliche stur stellt, der Verein
ist sehr klein und sie halten alle zu dem
Verantwortlichen.

Verdammt schlechte Karten…

Noch eine Frage: Muß eine Veränderung des
Vereinssitzes innerhalb einer bestimmten
Frist beim Vereinsregister angezeigt
werden? Er hat es noch nicht getan.

Ich war mal Mitglied in einem Rollerclub, bei der JahresHauptVersammlung (JHV) haben wir einen neuen „Präsi“ gewählt. Dies erforderte den Gang zu einer Behörde, was auch noch DM 85 kostete. Wurde allerdings aus Vereinskasse gezahlt. Satzungsänderungen kosten auch Geld und sind eintragungspflichtig. Haben wir meist nach der JHV gemacht, um Geld zu sparen und nur einmal aufs Amt rennen zu müssen.

Ganz vielen Dank im Voraus für Antworten!

Gruß, Tanja

Wäre nett, wenn Du vielleicht Deinen Fall etwas präziser schilderst. Deswegen meine vielen Fragezeichen !!

Gruß zurück und Viel Glück

Dennis

Hi Tanja
erstmal als vorstandsmitglied bist du in privater haftung, auch noch uber deine mitglidschaft hinaus,dh. du mußt zahlen.
da du dich aber nicht pers. bereichert hast bzw. die bestellten sachen für den verein waren, und du im vereinsinteresse gehandelt hast (und hoffentlich auch die vollmacht dazu hattest) kannst du die kosten auf den verein abwelzen. in deinem fall wirst du aber klagen mussen.
versuch die bestellte wahre vom verein zurück zu bekommen und diese zurück zu geben,die kosten die dir dabei entstehen muß der verein aber übernehmen.

gruß
Lukas

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Guten Abend!

Ich bin der Meinung, daß die Verantwortung
NACH der Entlastung eines Vereinsfunktionärs durch die jahrshauptversammlung auf den Nachfolger übergeht.
Doch wenn die Sachen an Ihre Privatadresse
und evtl. sogar noch ohne Vereinszusatz in
der Anschrift geliefert und berechnet wurden, sieht´s ja für die Lieferanten aus
wie Ihre persönliche Bestellung.
Der Fall ist nicht so einfach - bitte deshalb bei der WER WEISS WAS - EXPERTENSUCHE nur Experten anklicken um
vielleicht den richtigen zu finden.
Ansonsten: Anwaltskammer tel. - nach einem
Anwalt in der Nähe fragen, der sich auf
Vereinsrecht spezialisert hat.
Gruß
Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Tips
ich werd mich wohl mal tatsächlich mit nem Rechtsanwalt kurzschließen.

Der Vereinssitz war übrigens meine Privatwohnung, weil wir für Räume keine Miete zahlen wollten. Dazu war er zu klein, der Verein.

Die Sachen wurden alle mit Namenszusatz des Vereins bzw. Verein mit c/o bei mir bestellt/geliefert.

Schaun mer mal…

Erstmal nochmal Danke,

Gruß, Tanja