Alloha.
Folgendes Szenario: Ein Anleger weiss, das in 3 Jahren eine Zahlung von 5000 Euronen fällig sein wird. Er gibt seinem Bankenmenschen ebendiese 5 Kilo mit der Massgabe: 100% sicher anlegen, Verzinsung unwichtig, nur zum Stichtag in 3 Jahren soll die Kohle verfügbar sein. Der imaginäre Bänker nimmt also irgendein Anlageprodukt welches die Bank gerade promoted, welches in der niedrigsten Risikoklasse angesiedelt ist und versichert mehrfach ausdrücklich, das dieses Produkt die geschilderten Ansprüche erfüllt.
Nach den szenarischen 3 Jahren haben sich alle anderen Anlagen des Anlegers wundersam vermehrt, lediglich die „sichere“ Anlage hat 20% ihres ursprünglichen Wertes verloren, entgegen alle Trends, Börsenentwicklung, Indices usw. usf. Aktuelle Empfehlung lautet „halten“.
Ist es theoretisch denkbar und durchsetzbar, die Bank für den entstandenen Schaden aufgrund schlechter Beratung haftbar zu machen? Betroffen sind mehrere hundert konservative Anleger.
Danke für Erleuchtung im neuen Design!
ZB
Ist es theoretisch denkbar und durchsetzbar, die Bank für den
entstandenen Schaden aufgrund schlechter Beratung haftbar zu machen?
Wenn man, z.B. mit einem Beratungsprotokoll, beweisen kann, dass hier eine Fehlberatung oder eine Produktempfehlung an den Kundenvorgaben vorbei stattgefunden hat, ja.
An der Beweisbarkeit scheitert der Schadensersatzanspruch meistens.
Hallo Leuchte des Nordens.
An der Beweisbarkeit scheitert der Schadensersatzanspruch
meistens.
Leuchtet mir ein. Allerdings müsste es im vorliegenden Szenario mehrere hundert imaginäre Kunden in der gleichen Filiale geben, wenn die sich ähnlich äusserten sind das ja deutliche Belege-würde ich vermuten, oder? Noch dazu Risikoklasse 1, ist das als Begrifflichkeit eigentlich auch verbindlich festgelegt?
Wenn ich jetzt die Bank wäre, würde ich möglicherweise irgendwie dahingehend argumentieren, das es keine 100% Sicherheit gibt, das es immer unvorhergesehenes gibt, sowas wie „höhere Gewalt“ - könnten die damit durchkommen, weisst Du (oder jemand anders) ob Banken schon dahingehend „verknackt“ wurden?
Danke für die „Erleuchtung“
Gruß
zb
ich kann soviel dazu sagen,dass ich vermögensmanager auf anraten einer international tätigen kanzlei mit schwerpunkt vermögensanlage vors OLG geschleppt hatte,weil sie mit indexzertifikaten grosse verluste gemacht hatten—die richter hatten uns empfohlen,die klage zurück zu ziehen,weil ihr urteil wohl nicht positiv für mich ausgefallen wäre.
die erheblichen kosten hatte die rechtsschutzversicherung übernommen.
ich hab die verluste mittlerweile wieder wett gemacht.