Hallo,
nach Deinen Ausführungen
Hast Du die wirklich genau gelesen?
darf also jeder einen Rasen vor dem Haus befahren, wenn kein
deutlich sichtbarer Zaun drumrum ist? Und wenn dann jemand mit dem
Geländewagen oder vielleicht mit seinem 40Tonner durch den Deckel vom Dreikammersystem bricht, zahlt der Eigenheimbesitzer?
Ich schrieb:
„Insbesondere, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass es sich um ein PRIVATgrundstück handelt…“
Zum Fahren dient die Straße. Zeig mal die Stelle im Gesetz,
die jedem Wiesenbesitzer vorschreibt, einen Zaun zu setzen. Und
jedem Waldbesitzer, ein Warnschild an jeden Baumsetzling
zu hängen. Natürlich gilt das auch für jeden Acker, der durch
tiefe Furchen zum Sturz eines Fahrradfahrers führen könnte.
Hast Du irgendeine gesetzliche Grundlage für Deine Forderung?
Ich habe nie behauptet, dass ein solches Gesetz existiert. Ich habe lediglich gesagt, dass man eine Einfriedigung vornehmen muss, wenn man verhindern will, dass das eigene Grundstück betreten wird - oder jemand darauf verunglückt. § 823BGB. Glücklicherweise ist es noch nicht der Regelfall, dass die Erdoberfläche in Privatparzellen aufgeteilt ist. Und ich habe als Fahrer oder Fußgänger keine Lust, erst aufs Grundbuchamt zu rennen, bevor ich durch Feld, Wald und Wiese streife (abgesehen davon, dass das Amt mir nicht mal Auskunft erteilen würde). Wenn einer nicht will, dass ich sein Grundstück betrete, muss ER mir das in unmissverständlicher, aber gesetzeskonformer Form verdeutlichen, durch Zäune und Schilder (und nicht durch versteckte Hindernisse, Tretminen und Fallgruben). Diese Information ist nicht meine Hol-, sondern seine Bringschuld. Glücklicherweise gibt es aber nicht viele solche Korinthenkacker, sonst sähe die Landschaft ziemlich wüst aus.
In Deutschland ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Nicht ich muss hier also ein Gesetz nennen, sondern du.
Gruß
smalbop