Haftbarkeit bei eingewachsenen Steinen?

Guten Tag,

unser Nachbar hat auf seinem Grundstück mehrere Feldsteine auf seiner Grundstücksgrenze so postiert, dass dort keiner drauffahren kann um eine ziemlich große Pfütze zu umfahren. Nun ist es schon oft passiert, dass Autos über diese Steine gefahren sind und beschädigt waren. Das Problem ist hier, dass die Steine im Grass eingewachsen sind und nicht kenntlich gemacht sind…d.h. keine rote Farbe o.ä. oder auch kein Pfahl. Müßte er die Steine nicht entfernen bzw. kennzeichnen?

Wo liegt das Problem? Die Steine befinden sich auf seinem Grundstück. Niemand hat einen Anspruch darauf, das Grundstück eines anderen zu befahren.

Hi,

kleiner Denkanstoß:

Warum sollte ein Eigentümer sein Grundstück verunstalten lassen, nur damit das geliebte Auto des Nachbarn nicht naß wird?

Gerade bei Nässe zeichnen sich dann irgendwann tiefe Reifenspuren im Boden ab, die nicht jeder Grundstückseigentümer schön finden wird.

Gruß
Tina

ich hab vermutet, dass es sich ähnlich verhält, wie mit Gemeindeflächen o.ä… Denn die müssen doch auch potentielle Gefahrenstellen kenntlichmachen (Schlaglöcher z.B.).

Hallo,

ja, das tut es auch. Insbesondere, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass es sich um ein PRIVATgrundstück handelt, muss der Eigentümer, wenn er betreten oder Befahren seines besitzes vermeiden will, das Grundstück einfriedigen. Näheres siehe jeweils gültiges Landes-Nachbarschaftsgesetz.

Das Einfriedigen läuft aber nicht, indem er „getarnte“ Hindernisse bereitet. Es muss dann schon eine Einfriedigung sein, die von Verkehrsteilnehmern deutlich wahrnehmbar ist und somit auch ihren Zweck erfüllt, auf die Besitzverhältnisse hinzuweisen und ein zufälliges, ungewolltes Betreten auszuschließen.

Der Zweck ist also nicht erfüllt, wenn das Auto trotzdem noch das Grundstück befährt - aber dann dabei beschädigt wird. Das verbuche ich eher unter gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder hilfsweise unter Sachbeschädigung und würde jedenfalls gegen den Eigentümer vorgehen.

Gruß

smalbop

Hallo,
nach Deinen Ausführungen darf also jeder einen Rasen vor dem Haus befahren, wenn kein deutlich sichtbarer Zaun drumrum ist? Und wenn dann jemand mit dem Geländewagen oder vielleicht mit seinem 40Tonner durch den Deckel vom Dreikammersystem bricht, zahlt der Eigenheimbesitzer?
Zum Fahren dient die Straße. Zeig mal die Stelle im Gesetz, die jedem Wiesenbesitzer vorschreibt, einen Zaun zu setzen. Und jedem Waldbesitzer, ein Warnschild an jeden Baumsetzling zu hängen. Natürlich gilt das auch für jeden Acker, der durch tiefe Furchen zum Sturz eines Fahrradfahrers führen könnte.
Hast Du irgendeine gesetzliche Grundlage für Deine Forderung?
Gruß
loderunner

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Hallo,

nach Deinen Ausführungen

Hast Du die wirklich genau gelesen?

darf also jeder einen Rasen vor dem Haus befahren, wenn kein
deutlich sichtbarer Zaun drumrum ist? Und wenn dann jemand mit dem
Geländewagen oder vielleicht mit seinem 40Tonner durch den Deckel vom Dreikammersystem bricht, zahlt der Eigenheimbesitzer?

Ich schrieb:
„Insbesondere, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass es sich um ein PRIVATgrundstück handelt…“

Zum Fahren dient die Straße. Zeig mal die Stelle im Gesetz,
die jedem Wiesenbesitzer vorschreibt, einen Zaun zu setzen. Und
jedem Waldbesitzer, ein Warnschild an jeden Baumsetzling
zu hängen. Natürlich gilt das auch für jeden Acker, der durch
tiefe Furchen zum Sturz eines Fahrradfahrers führen könnte.
Hast Du irgendeine gesetzliche Grundlage für Deine Forderung?

Ich habe nie behauptet, dass ein solches Gesetz existiert. Ich habe lediglich gesagt, dass man eine Einfriedigung vornehmen muss, wenn man verhindern will, dass das eigene Grundstück betreten wird - oder jemand darauf verunglückt. § 823BGB. Glücklicherweise ist es noch nicht der Regelfall, dass die Erdoberfläche in Privatparzellen aufgeteilt ist. Und ich habe als Fahrer oder Fußgänger keine Lust, erst aufs Grundbuchamt zu rennen, bevor ich durch Feld, Wald und Wiese streife (abgesehen davon, dass das Amt mir nicht mal Auskunft erteilen würde). Wenn einer nicht will, dass ich sein Grundstück betrete, muss ER mir das in unmissverständlicher, aber gesetzeskonformer Form verdeutlichen, durch Zäune und Schilder (und nicht durch versteckte Hindernisse, Tretminen und Fallgruben). Diese Information ist nicht meine Hol-, sondern seine Bringschuld. Glücklicherweise gibt es aber nicht viele solche Korinthenkacker, sonst sähe die Landschaft ziemlich wüst aus.

In Deutschland ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Nicht ich muss hier also ein Gesetz nennen, sondern du.

Gruß

smalbop

Hi

Ich schrieb:
„Insbesondere, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass es
sich um ein PRIVATgrundstück handelt…“

Dem Ausgangsposting nach zu urteilen, scheinen sich da einige Grundstücke zu befinden - sonst gäbe es ja keinen Nachbarn, der Pfützen umfahren will - und da ist schon davon auszugehen, daß erkennbar ist, daß es sich um Privatgründstücke handelt.

Glücklicherweise ist es noch nicht der Regelfall, dass die
Erdoberfläche in Privatparzellen aufgeteilt ist. Und ich habe
als Fahrer oder Fußgänger keine Lust, erst aufs Grundbuchamt
zu rennen, bevor ich durch Feld, Wald und Wiese streife

Fährst Du auf jedem Feld, das zufällig nicht eingezäunt ist mit dem Auto rum oder latscht einfach drüber?
Also zumindestens in Ö sind die wenigsten Felder der Bauern eingezäunt, aber als Einladung drauf rumzufahren sieht es trotzdem kaum jemand an.

Gruß
Edith

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Hallo,

Dem Ausgangsposting nach zu urteilen, scheinen sich da einige
Grundstücke zu befinden - sonst gäbe es ja keinen Nachbarn,
der Pfützen umfahren will - und da ist schon davon auszugehen,
daß erkennbar ist, daß es sich um Privatgründstücke handelt.

Ich konnte in dem Ausgangsposting nichts dergleichen entnehmen. Es ist von EINEM Hindernisse bereitenden Nachbarn die Rede, vor dessen EINEM Grundstück eine Pfütze ist, weswegen irgendwelche Autos auf den Rand ausweichen. Wären die Fahrer alle Nachbarn und nicht Fremde, wüssten sie ja von der Gefahr, die von den Steinen ausgeht, und auch von den Besitzverhältnissen. Nochmal: Dem Bewuchs einer Fläche sehe ich nicht an, ob sie in öffentlichem oder in privatem Besitz ist. Da müssen Schilder und Zäune her.

Fährst Du auf jedem Feld, das zufällig nicht eingezäunt ist
mit dem Auto rum oder latscht einfach drüber?

Das tue ich nicht, weil ich keine Lust auf lehmige Schuhe habe. Außerdem will ich dem Bauern nicht die Salatköpfe zertrampeln. Ich wüsste auch nicht, dass sonst ein normaler Mensch dergleichen tut. Das ändert aber nichts daran, dass der Grundstückseigentümer sich nicht ohne weiteres drauf verlassen kann.

Also zumindestens in Ö sind die wenigsten Felder der Bauern
eingezäunt, aber als Einladung drauf rumzufahren sieht es
trotzdem kaum jemand an.

In DE auch nicht. In Ö. kommt sicherlich hinzu, dass jede Reifenspur im Gras der Beginn der Erosion einer Bergwiese sein kann. Außerdem ist im Gebirge der Anteil der landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung größer, und der ist natürlich besonders sensibilisiert. Ansonsten könnte ich aus eigener Anschauung nicht behaupten, dass sich beide Länder hinsichtlich ihrer Fahrkultur in der Hinsicht wesentlich unterscheiden.

Gruß

smalbop

Hallo,

Zum Fahren dient die Straße…

Ich habe nie behauptet, dass ein solches Gesetz existiert.

In Deutschland ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Nicht
ich muss hier also ein Gesetz nennen, sondern du.

Was ist mit §2(1) StVO? „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, …“, darauf hat sich der obere Satz wohl bezogen und das ist wohl Rechtsgrundlage genug.
Neben der Straße könnten ja auch Versorgungsleitungen vergraben sein, die Schaden nehmen könnten, wenn da jemand drauf rumfährt.

Cu Rene

OT: hier in Bayern ist in der Verfassung festgeschrieben, daß jeder die freie Flur betreten (nicht befahren!) darf. Dazu ist also kein Besuch beim Grundbuchamt nötig. Daß man dabei nichts kaputt macht, geht wiederum aus den Eigentumsrechten des Grundgesetzes hervor.

Hallo!

Das tue ich nicht, weil ich keine Lust auf lehmige Schuhe
habe. Außerdem will ich dem Bauern nicht die Salatköpfe
zertrampeln. Ich wüsste auch nicht, dass sonst ein normaler
Mensch dergleichen tut. Das ändert aber nichts daran, dass der
Grundstückseigentümer sich nicht ohne weiteres drauf verlassen
kann.

Mag sein - aber wenn ich mir dann mitten im Salatfeld den Unterboden an einem Stein aufschlitze, kann ich nicht erwarten, daß mir der Bauer den Schaden ersetzt. Genausowenig kann ich erwarten, daß der Bauer seinen Acker in einen Zustand versetzt, der mir das Befahren ermöglicht. Und mit den Steinen am Wegrand ist genauso - wenn ich die Fahrbahn verlasse, trage ich wohl auch das Risiko, das damit verbunden ist, wenn man abseits der Fahrbahn fährt.

Gruß,
Max

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Also es handelt sich um eine Ansiedlung von 5 Bauernhöfen. 3 auf der linken und 2 auf der rechten Seite des Weges. Und gleich am Beginn der Wegeinfahrt ist eine große Kuhle, die bei Regen voll Wasser ist. Das Befüllen stellt sich hier schwierig, da fast jedes fremde Auto mit Karacho durch die Pfütze fährt und immer weiter vergrößert. Um diese halt zu umgehen, wollen einige Fahrer diese rechts umfahren und müßten somit über die Grünfläche, wo die Steine sind. Und letztens ist es für einen wiederum schlecht ausgegangen…bzw. für sein Auto. Der Nachbar meinte er müßte ja nich da lang fahren, aber ich habe gehört, dass ein Landwirt aus unserem Ort seine Feldstein, die auch eingewachsen waren vom Rand wegnehmen musste…