Mal angenommen man übernehme die Wartung und Administration einer gegebenen Server-Umgebung und es käme in irgendeiner Form zu einem Datenverlust beim Auftraggeber - in wie weit wäre die die Auftragnehmerin dann hierfür haftbar und wäre eine Klausel in den Geschäftsbedinnungen, welche besagt das die Auftragnehmerin mit maximal 10% der vereinbarten Vergütung haftbar zu machen wäre, zulässig?
Versicherung?
empfehle bei sowas dringend eine gewerbliche Haftpflicht!
man kann ja diese 10% Selbstbeteiligung da reinnehmen, macht das ganze sicher billiger.
empfehle bei sowas dringend eine gewerbliche Haftpflicht!
Grundsätzlich ein guter Rat, allerdings ist es nicht einfach, bei diesem Gewerbe eine Versicherung zu bekommen. Beim Alter des OP unterstelle ich mal kaum Berufs- und Geschäftserfahrung, dann wird es ganz ganz eng.
Und angenommen man bekomme ein Rahmenvertrag in die Hände wo eben eine solche Klausel wie mit den 10% verankert wäre, wäre dies dann nicht etwas wenig - anders gefragt, gibt es Erfahrungen in diese Richtung oder eine rechtliche Grundlage die eine solche Klausel so und so unwirksam machen würden ?
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Hallo!
Und angenommen man bekomme ein Rahmenvertrag in die Hände wo
eben eine solche Klausel wie mit den 10% verankert wäre, wäre
dies dann nicht etwas wenig
Mal als Kunde geantwortet, ich würde ihn auslachen und nach Hause
schicken. Die Begrenzung der Haftung an sich, ist sicher noch in
Ordnung aber 10% ist mehr ein Lacher.
- anders gefragt, gibt es
Erfahrungen in diese Richtung oder eine rechtliche Grundlage
die eine solche Klausel so und so unwirksam machen würden ?
Wir haben Vertragsfreiheit und zwischen Geschäftsleuten kann man
so gut wie jeden Unsinn ausmachen. Wenn sie es beide unterschreiben
dann wußten sie was sie tun.
Gruß
Stefan