Haftbarkeit bei nicht Gesicherter Baustelle

Guten Abend,

Wir wohnen in einem Mehrfamilien Haus mit
ca.27 Parteien & Verwaltet wird das ganze von einer Hausverwaltung. Nun zur sache…
Hinter dem Haus ist eine Wiese & dort ist ein Graben ausgebaggert worden, der ca. 15-20m lang,1,5m tief und
ca. 60cm breit ist!
Vorhin ist einer meiner Hunde in diesen Graben gestürzt, den Er wegen dem Schnee und der einsetzenden dunkelheit wohl nicht gesehen hat. Nun hat er sich so wie es aussieht den vorderen Lauf angebrochen…
Meine frage nun: „Muß dieser Graben Abgesichert bzw. Abgesperrt sein und wenn kann ich dafür Verantwortlich machen?“
Nebenbei bemerkt er ist direkt neben einem Kinderspielplatz ebenso steht dort auch noch der Mini Bagger vollkommen Ungesichert…

Wäre toll wenn mir einer Helfen könnte!!!

mfg

Hi,

ich würde einfach mal beim Ordnungsamt fragen, die sind in solchen Sachen ganz fit. Weil nicht gesicherte Baustellen sind ein Fall für die.

mfg

Da haste recht das werd ich gleich morgen als erstes
machen! Danke :smile:

Hallo,

wer hat den Graben ausgegraben? Waren es die Stadtwerke, oder war es der Hausmeister? Denn in diesen Sachen haftet normalerweise der Bauherr, er ist verpflichtet die Baustelle ab zu sichern.

Wie es aber genau rechtlich aussieht, kann ich leider nicht sagen. Sorry.

Viel Erfolg
Cosma

Leider kenne ich mich hiermit nicht aus
LG