Hey ihr Experten, was passiert, wenn ein rechtlich Bevollmächtigter eine Vereinbarung mit einer dritten Partei trifft, die vom Mündel (oder wie man die vertretene Person nennt), sowie von einem weiteren Bevollmächtigten abgelehnt werden.
Ist die Vereinbarung dann nichtig?
Und besteht die Gefahr, dass der eingangs erwähnte Bevollmächtigte am Ende wegen Vertragsbruch oder Betrug angezeigt wird, wenn die Vereinbarung aufgrund des Wirkens des zweiten Bevollmächtigten oder der vertretenen Person nichtig wird?
Falls diese hypothetische Fallbeschreibung unklar sein sollte, bitte sagen.
Danke fürs Lesen!