Haftbarkeit eines Vormundes

Hey ihr Experten, was passiert, wenn ein rechtlich Bevollmächtigter eine Vereinbarung mit einer dritten Partei trifft, die vom Mündel (oder wie man die vertretene Person nennt), sowie von einem weiteren Bevollmächtigten abgelehnt werden.
Ist die Vereinbarung dann nichtig?

Und besteht die Gefahr, dass der eingangs erwähnte Bevollmächtigte am Ende wegen Vertragsbruch oder Betrug angezeigt wird, wenn die Vereinbarung aufgrund des Wirkens des zweiten Bevollmächtigten oder der vertretenen Person nichtig wird?

Falls diese hypothetische Fallbeschreibung unklar sein sollte, bitte sagen.

Danke fürs Lesen!

Ein Mündel hat zwei Bevollmächtigte ???

Dann sollte es ggf. eine Regelung geben, dass die Bevollmächtigten nur gemeinsam für das Mündel entscheiden können, da es ansonsten zu den von dir geschilderten Fällen kommen kann. Ist die Zustimmung beider Bevollmächtigter notwendig, haftet der Bevollmächtigte, der diese Regelung außer Acht lässt entsprechend für sein Handeln selbst und persönlich, oder ?