Haftbarkeit für Auftragsvermittlung

Anfang diesen Jahres habe ich mich selbständig gemacht. Ich sollte auf Provisionsbasis für einen Bekannten den Vertrieb hier in Deutschland für Waren aus China betreiben. Also auf seine Rechnung. Ich erhalten monatlich eine Verkaufsprämie. Gleich beim ersten Auftrag hat mein Bekannter die Vorkasse eingesteckt aber keine Ware gesendet. Mittlerweile ist er in China untergetaucht. Ich habe die Ware nun anderweitig geordert und von meinem Geld bezahlt und geliefert.
Nun will der Anwalt des Kunden bei mir seine Kostennote geltend machen. Ich behaupte der Vertrag ist zwischen meinem Bekannten und dem Kunden zustande gekommen. Der Anwalt behauptet ich wäre eindeutig Vertragspartner.
In der Auftragsbestätigung bin ich zwar als Absender hinterlegt, aber der Briefkopf wie auch die anderen Absenderdaten sind von der Firma des Bekannten.
Hat der Anwalt Recht und ich muß zahlen? Bin doch selbst schon geschädigt genug.
Wäre nett wenn ich wo Hilfe kriegen könnte, denn einen Anwalt kann ich mit nicht leisten als Existenzgründer.

Liebe Marion,

das sieht eindeutig nach Unterschlagung aus, welche
du bei der Polizei anzeigen mußt.

Geh zum Gericht und lass dir Prozeßkostenhilfe geben, bzw. die Erstberatung über die Prozeßkostenhilfe gewähren.

Geh zur Polizei und mache eine Anzeige wegen Unterschlagung und Betrug und kündige ihm dies auch an und teile ihm mit, dass es von Dir Gegenansprüche gibt, die du geltend machst und daher der geschuldete Betrag von ihm dir gegenüber 0,- € beträgt.

Er soll Dir binnen 14 Tagen die Verzichtserklärung zukommen lassen, ansonsten gehst Du zur Polizei.

Ganz einfach!

Ich weis, wenn es immer so einfach wäre.

Alles Gute fürs neue Jahr 2011
Ursula Häuslmeier
Imokomet - Ihr Profi, wenn es um Immobilien geht