Haftbarkeit Mitschuldner

Hallo an alle,

folgendes Szenario:
Ein Ehepaar entscheidet sich dazu ein ehegemeinschaftliches Konto zu eröffnen. Gesagt getan, alles läuft wunderbar, bis die Trennung ansteht.
Die beiden trennen sich und das Konto ist nicht nur leer, sondern auch bis zur Untergrenze des Dispositionskredits ausgereizt.
Der Mann kündigt das Konto und wird kurz darauf von der Bank auf die verbliebenen Schulden aufmerksam gemacht. Der Mann handelt aus, dass er alles in Raten so gut es geht abstottert und freut sich, dass er drei Jahre später die Schulden vom Hals hat.
Als er mit der Erledigung den Vollstreckungsbescheid genauer durchsieht, fällt ihm auf, dass seine inzwischen Exfrau als Mitschuldner auf dem Vollstreckungsbescheid steht.
Welche Möglichkeiten hat der Mann?
Kann er sich die Hälfte einklagen? Oder gibt es andere Möglichkeiten? Wie sehen die Chancen vor Gericht aus?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

wenn es sich um ein gemeinschaftliches Konto handelt, wäre die Bank schön doof, die Frau nicht auch als Schuldner einzubeziehen, denn bei einem gemeinsamen Konto haften beider gesamtschuldnerisch, d.h. die Bank kann bei jedem den kompletten Ausstand einfordern. Derjenige darf dann sehen, wie er vom anderen dessen Anteil zurückbekommt.

Wie dann die Aufteilung zwischen den Eheleuten erfolgt ist Sache des Scheidungsverfahrens, siehe z.B. http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/zugew…

Viele Grüße
Lumpi