Haftbarkeit Risikoanalyse

Hallo,

diese Frage war schon im Qualitäts- und Wissenmanagement Forum; mit einer Resonanz. Daher nun in diesem Forum die Frage:

In Validierung- und Qualifizierungmaßnahmen werden ja auch Risikoanaylsen durchgeführt.
Inwieweit steht der Ersteller der Risikoanaylsen überhaupt in der Verantwortung? Könnte er -hypothetisch- strafrechtlich haftbar gemacht werden, wenn es zum -hypothetischen- Schadensfall kommt?

Danke und Gruß,
Fred

Hi

die Antwort lautet: ja

Freundliche Grüsse

Hi,
findest du jemand der bei BayernLB für die Risiko-Analyse „Hypo Alpe Adria“-Kauf oder für das angebliche Nicht-Risiko eines GAUs der Atomkraftwerke haftet?
Gruß Michael