Hallo,
diese Frage war schon im Qualitäts- und Wissenmanagement Forum; mit einer Resonanz. Daher nun in diesem Forum die Frage:
In Validierung- und Qualifizierungmaßnahmen werden ja auch Risikoanaylsen durchgeführt.
Inwieweit steht der Ersteller der Risikoanaylsen überhaupt in der Verantwortung? Könnte er -hypothetisch- strafrechtlich haftbar gemacht werden, wenn es zum -hypothetischen- Schadensfall kommt?
Danke und Gruß,
Fred