Haftbarkeit Vereinsvorstand

Hallo zusammen,

inwiefern ist der Vereinsvorstand eines Schulfördervereins haftbar?
Der Verein dient rein dem gemeinnützigen Förderzweck, es gibt keine Vergütung, die Tätigkeit ist rein ehrenamtlich.
Folgende Annahme: auf einer Schulfeier, auf welcher auch der Förderverein einen Infostand mit Bewirtung hat, rutscht ein Besucher wegen eines verschütteten Getränks auf dem Boden aus und verletzt sich, mehrwöchige Arbeitsunfähigkeit. Wer ist hier haftbar? Die Schule, welche die Räumlichkeiten stellt? Der Verein, auf dessen Infostand es passiert ist? Der Vorstand des Vereins?
Gibt es eine Art Versicherung, um solche Fälle abzudecken?

Für Tipps, wie sich ehrenamtlich engagierte Menschen gegen Schäden und Forderungen jeglicher Art (natürlich nicht wenn sie die Vereinskasse plündern) absichern können, wäre ich sehr dankbar! Es wäre schade, wenn Ehrenamt aufgrund Haftungsrisiken nicht mehr ausgeübt werden würde.

Danke + Gruß,
Sonja

Grundsätzlich haftet für Schäden bei einer Veranstaltung der Veranstalter.
Dafür gibt es üblicherweise eine passende Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung.

An sich ist es ein normaler Freizeit-Unfall, der nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist.

Beatrix

So wie die anderswo ehrenamtlich Tätigen auch:
http://www.ehrenamt-deutschland.org/gesetz/haftung-vereinsmitglieder.html

Grobfahrlässig und vorsätzlich haftet man.

Hallo,

wieso sollte jemand haftbar sein? Daß in der Nähe eines Getränkestandes (oder ganz allgemein überall) Flüssigkeiten auf dem Boden verteilt sein können, darf man durchaus erwarten. Insofern liegt es in der Verantwortung eines jeden, der sich durch die Gegend bewegt, auch mal nach unten zu sehen. Wenn man das nicht macht, ist niemand anders schuld, sondern das gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.

Gruß
C.

@Wolfgang

Magst Du vielleicht mal erklären, was Dich zu der Abwertung meines Artikels bewogen hat? Vielleicht magst Du vorher noch nach Urteilen schauen, aus denen hervorgeht, was die Gerichte davon halten, dem Bürger eine Vollkaskobescheinigung auszustellen.

Nö. Grundsätzlich haftet der Verursacher. Auch bei einer Veranstaltung. Wenn es einen Verursacher gibt.

Was sollte die denn damit zu tun haben?

Nun, Helfer und Kinder sind z.B. bei einer Schulveranstaltung über eine solche abgesichert.

Beatrix

Du sprachst von Schäden. Damit hat die Unfallversicherung nichts zu tun, da geht es ausschließlich um KÖRPERschäden. Die allerdings sind in der Tat versichert:


Ein Schadensverursacher muss aber für alle Schäden haften. Also auch für die kaputte Hose.

Hier ging es in der Ausgangsfrage um einen „Unfall“.

Du hast recht, das war das Beispiel. Weiter unten ging es aber um

Und nicht jedem ist klar, um was es beim ‚Unfall‘ der gesetzlichen Unfallversicherung eigentlich geht. Deshalb die Rückfrage.