Haftbarkeit von Angestellten bei Unfall mit Flurfö

… Flurföderfahrzeug und Parkenden Firmenwagen
Auf einem Firmengelände in der Endladezone steht längere Zeit nach der Endladung der Firmentransporter.
Die Endladung erfolgte durch einen anderen Angestellten als den Staplerfahrer.
Der zweite Staplerfahrer muß in der nun engeren Endladezone eine Schwerlastbox umstapeln.
Beim umstapeln überfährt der Fahrer einen in der Endladezone liegenden Stein(Durchmesser ca.3 cm).
Dieses Überfahren mit dem einzelnen hinten liegenden treibenden Rades führt zu einer Erschütterung.
Durch diese Erschütterung rutscht der Fahrer vom betätigten Bremspedal.
Welches zur Folge hat, das er das dicht danebenliegende Fahrpedal betätigt.
Es kommt zum Zumsammenstoß mit dem Transporter.
Ist der Fahrer des Staplers haftbar???

… Flurföderfahrzeug und Parkenden Firmenwagen

Auf einem Firmengelände in der Endladezone steht längere Zeit
nach der Endladung der Firmentransporter.

Die Endladung erfolgte durch einen anderen Angestellten als
den Staplerfahrer.

Hier geht die Rechtslage auseinander :

zm einen : hatte der Ersatz-Fahrer die Erlaubniss , bzw wurde er angewiesen das zu tun und verfügt dieser Fahrer über den entsprechenden Führerschein.

Obwohl , ich sage mal der Einfachkeit : Staplerführerschein , eigentlich nur für öffentliches Gelände vorgeschrieben ist , machen die Betriebshaftpflichtversicherungen ein Akt draus , wenn ein Angestellter ohne den Schein gefahren ist .

es wären zunächst diese beiden Punkte zu klären , bis man dort konkreter Auskunft geben kann , wie die Rechtslage ist .

Toni

Der Unternehmer haftet für seine AN.Einen Haftung des einzelnen AN kommt nur bei grober Fahrlässigkeit in Frage.
Dafür hat der Unternehmer eine entsprechende Versicherung abzuschließen,deren Prämien sich nach der Schadensgefahr im Betriebe richten.